Einlagensicherung
Gesetzlicher Schutz von Bankeinlagen innerhalb der EU bis 100.000 € pro Kunde und Bank. Bei größeren Summen lohnt die Verteilung auf mehrere Institute.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten (Giro, Tages- und Festgeld) in der EU bis 100.000 € pro Kunde und Bank, falls ein Institut zahlungsunfähig wird. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2014/49/EU.
Bei Gemeinschaftskonten gilt die Grenze je Inhaber. Größere Summen kannst du auf mehrere Banken verteilen. Wertpapiere im Depot sind Sondervermögen und bei einer Bankpleite grundsätzlich vom Bankvermögen getrennt, nicht Teil der Einlagensicherung.
Zusätzlich haben viele Banken freiwillige Sicherungssysteme, die höhere Beträge abdecken können — diese sind jedoch kein gesetzlicher Anspruch.
Beispiel: Du hast 250.000 € bei einer Bank: 100.000 € sind gesetzlich gesichert, 150.000 € nicht. Teilst du das Geld auf drei Banken, ist der Betrag voll gedeckt.
