Erbbaurecht
Recht, auf einem fremden Grundstück zu bauen, gegen einen jährlichen Erbbauzins. Der Kaufpreis sinkt, weil das Grundstück nicht miterworben wird — dafür läuft das Recht nach 60 bis 99 Jahren aus.
Recht, auf einem fremden Grundstück zu bauen, gegen einen jährlichen Erbbauzins. Der Kaufpreis sinkt, weil das Grundstück nicht miterworben wird — dafür läuft das Recht nach 60 bis 99 Jahren aus.