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Was bleibt dir bei einer Pfändung?

Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten eingeben — sofort siehst du, wie viel geschützt ist und wie viel höchstens gepfändet werden darf. Mit den neuen Freigrenzen ab 1. Juli 2026.

Prinzip · Stand ab 1. Juli 2026

Ein Grundbetrag von 1.587 € ist immer geschützt. Vom Mehrbetrag darüber bleibt dir je nach Unterhaltspflichten ein wachsender Anteil — nur der Rest ist pfändbar.

Quelle: § 850c ZPO · Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026
✓ Kostenlos & ohne Anmeldung · Quellen offengelegt
So funktioniert der Rechner
01

Netto & Unterhalt

Monatliches Nettoeinkommen eingeben und angeben, für wie viele Personen du Unterhalt zahlst.

02

Freibetrag

Der Rechner ermittelt deinen persönlichen Pfändungsfreibetrag nach der Tabelle ab Juli 2026.

03

Ergebnis

Sofort siehst du, wie viel geschützt bleibt und wie viel höchstens pfändbar ist.

→ Ergebnis: geschützter und pfändbarer Betrag pro Monat — plus dein persönlicher Freibetrag.

Das bleibt dir geschützt LIVE
Geschützt / Monat
1.861
pfändbar: 639 € / Monat
Dein Freibetrag
1.587
Geschützt
1.861
Pfändbar
639
geschütztpfändbar
Netto-Monatseinkommen2.500
1.000 €5.500 €
Unterhaltspflichten0
05+

Vereinfachte Berechnung nach § 850c ZPO mit den Freigrenzen ab 1. Juli 2026. Der dem Schuldner verbleibende Anteil des Mehrbetrags gilt bis zu einem oberen Grenzbetrag; darüber ist der übersteigende Teil voll pfändbar. Kindergeld, viele Sozialleistungen sowie Teile von Weihnachts-/Urlaubsgeld sind zusätzlich geschützt. Maßgeblich ist die amtliche Pfändungstabelle. Keine Rechtsberatung.

Wann brauchst du diesen Rechner?

1
Lohnpfändung droht

Vorab wissen, wie viel dir vom Netto garantiert bleibt.

2
P-Konto einrichten

Den geschützten Grundbetrag als Orientierung für dein Pfändungsschutzkonto.

3
Unterhalt zählt

Jede unterhaltsberechtigte Person erhöht deinen Freibetrag spürbar.

4
Privatinsolvenz planen

Einordnen, welcher Teil des Einkommens in die Wohlverhaltensphase fließt.

Häufige Fragen

Wie viel meines Lohns ist unpfändbar?+

Ab dem 1. Juli 2026 bleibt ein Grundbetrag von 1.587 Euro monatlich in jedem Fall geschützt. Eine Pfändung ist erst ab rund 1.590 Euro Nettoeinkommen möglich. Zahlst du Unterhalt, steigt der Freibetrag: für die erste unterhaltsberechtigte Person um 585 Euro, für jede weitere um 333 Euro.

Wie wird der pfändbare Betrag berechnet?+

Vom Teil des Nettoeinkommens, der über dem Freibetrag liegt, bleibt dir ein Teil erhalten: ohne Unterhaltspflicht 3/10, mit einer unterhaltsberechtigten Person 5/10, dann steigend bis 9/10 bei fünf Personen. Nur der Rest ist pfändbar. Die amtliche Pfändungstabelle rundet in 10-Euro-Stufen; dieser Rechner gibt eine sehr genaue Näherung.

Was ist ein P-Konto?+

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt automatisch deinen Grundfreibetrag vor einer Kontopfändung. Jedes Girokonto lässt sich kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Wichtig: Der Schutz gilt nur für ein einziges Konto, und höhere Freibeträge (etwa wegen Unterhalt) musst du mit einer Bescheinigung nachweisen.

Zählt das Kindergeld oder Sozialleistungen mit?+

Nein. Kindergeld und bestimmte zweckgebundene Sozialleistungen sind grundsätzlich nicht pfändbar und erhöhen auf dem P-Konto den geschützten Betrag zusätzlich. Auch Teile von Weihnachts- und Urlaubsgeld sind geschützt. Dieser Rechner betrachtet das reguläre monatliche Nettoarbeitseinkommen.