Was kostet der frühere Ruhestand?
Geburtsjahr und Wunsch-Renteneintritt eingeben — sofort siehst du deine Regelaltersgrenze und wie ein früherer oder späterer Start die Rente dauerhaft verändert.
Früher: −0,3 % pro Monat (3,6 %/Jahr). Später: +0,5 % pro Monat (6 %/Jahr). Beides wirkt lebenslang.
Geburtsjahr
Daraus ergibt sich deine reguläre Altersgrenze.
Wunsch-Renteneintritt
Mit welchem Alter möchtest du in Rente gehen?
Ab- oder Zuschlag
Wie sich ein früherer oder späterer Start auf die Rente auswirkt.
Vereinfachte Berechnung: Abschlag 0,3 % je Monat vorzeitigen Bezugs, Zuschlag 0,5 % je Monat aufgeschobenen Bezugs, angewendet auf die angegebene Rente. Ein vorzeitiger Bezug setzt die erforderlichen Versicherungsjahre voraus; zusätzliche Entgeltpunkte durch längeres Arbeiten sind nicht eingerechnet. Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr. Keine Rechtsberatung.
Wann brauchst du diesen Rechner?
Sehen, wie viel Prozent Abschlag ein vorgezogener Renteneintritt kostet.
Wie stark der Zuschlag die Rente erhöht, wenn du über die Grenze hinaus arbeitest.
Die eigene Regelaltersgrenze exakt nach Geburtsjahr bestimmen.
Den dauerhaften Renteneffekt gegen die gewonnenen Jahre stellen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Abschlag bei früherem Rentenbeginn?+
Für jeden Monat, den du die Rente vor deiner Regelaltersgrenze beginnst, mindert sich die Rente dauerhaft um 0,3 % — also 3,6 % pro Jahr. Wer vier Jahre früher geht, verliert somit 14,4 % lebenslang. Ein vorzeitiger Bezug (Altersrente für langjährig Versicherte) ist in der Regel ab 63 möglich, wenn die nötigen Versicherungsjahre erfüllt sind.
Was bringt späterer Rentenbeginn?+
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und die Rente aufschiebt, erhält einen Zuschlag von 0,5 % pro Monat — 6 % pro Jahr. Zusätzlich sammelst du in dieser Zeit weiter Entgeltpunkte. Beides erhöht die spätere Rente spürbar und dauerhaft.
Wie wird meine Regelaltersgrenze bestimmt?+
Sie hängt vom Geburtsjahr ab. Für alle ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge steigt sie stufenweise von 65 auf 67 an. Der Rechner ermittelt sie automatisch aus deinem Geburtsjahr und zeigt sie auf den Monat genau.
Kann ich den Abschlag ausgleichen?+
Ja. Ab 50 kannst du freiwillige Zahlungen an die Rentenversicherung leisten, um den Abschlag ganz oder teilweise auszugleichen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag den nötigen Betrag. Solche Zahlungen sind zudem als Sonderausgaben steuerlich absetzbar — der Rechner bildet den Ausgleichsbetrag selbst nicht ab.