Was kostet dich die Vorabpauschale?
Depotwert und erwartete Wertsteigerung einstellen — Basisertrag, Vorabpauschale und Steuer aktualisieren sich sofort. Mit Basiszins 3,2 % für 2026.
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindeststeuer auf thesaurierende ETFs. 2026 liegt der Basiszins bei 3,2 % — dem höchsten Wert seit Einführung. Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei.
Depotwert eingeben
Der Wert deines thesaurierenden ETF zu Jahresbeginn.
Wertsteigerung schätzen
Die erwartete Kurssteigerung im Jahr in Prozent.
Steuer sehen
Basisertrag, Vorabpauschale und Steuer sofort — mit Rechenweg.
Vereinfachte Berechnung für einen Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung). Die angezeigte Steuer ist der Bruttobetrag vor Anrechnung des Sparerpauschbetrags von 1.000 € pro Person und Jahr — bis dahin bleibt die Vorabpauschale mit Freistellungsauftrag steuerfrei.
Wann brauchst du diesen Rechner?
Sehen, welcher Betrag zum 2. Januar vom Verrechnungskonto eingezogen wird — und genug Guthaben bereithalten.
Abschätzen, ob deine Erträge inklusive Vorabpauschale unter dem Sparerpauschbetrag bleiben.
Die jährliche Steuerlast thesaurierender ETFs greifbar machen.
Wie stark die Vorabpauschale mit dem Depotwert wächst.
Häufige Fragen
Was ist die Vorabpauschale?+
Eine jährliche Mindestbesteuerung auf thesaurierende Fonds und ETFs. Da diese Erträge nicht ausschütten, sondern reinvestieren, stellt die Vorabpauschale sicher, dass der Staat trotzdem jährlich eine kleine Steuer auf einen fiktiven Mindestertrag erhält. Sie wird beim späteren Verkauf angerechnet.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?+
Basisertrag = Depotwert zu Jahresbeginn × Basiszins (3,2 %) × 70 %. Die Vorabpauschale ist der kleinere Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung im Jahr. Bei Aktien-ETFs sind davon 30 % steuerfrei (Teilfreistellung); auf den Rest fällt Abgeltungssteuer an.
Muss ich die Vorabpauschale selbst zahlen?+
Bei deutschen Brokern wird sie automatisch zum 2. Januar des Folgejahres vom Verrechnungskonto eingezogen. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person und Jahr bleibt sie steuerfrei — Freistellungsauftrag vorausgesetzt.
Fällt bei Kursverlusten eine Vorabpauschale an?+
Nein. Ist die Wertsteigerung im Jahr null oder negativ, beträgt die Vorabpauschale 0 €. Sie kann nie höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs.