Ist die Forderung verjährt?
Flattert ein Inkasso-Schreiben für eine alte Rechnung herein? Prüfe, ob die Forderung schon verjährt sein könnte. Regelverjährung: drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Orientierung, keine Rechtsberatung.
Keine Rechtsberatung. Richtwert für den Regelfall nach §§ 195, 199 BGB (3 Jahre ab Schluss des Entstehungsjahres). Titulierte Forderungen: 30 Jahre (§ 197 BGB). Eine Mahnung hemmt die Verjährung nicht; Mahnbescheid/Klage hemmen sie (§ 204 BGB), ein Anerkenntnis/Teilzahlung lässt sie neu beginnen (§ 212 BGB). Sonderfristen und Hemmungszeiten sind hier nicht abgebildet. Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen. (Redaktion/Recht: vor Go-live bestätigen.)
Häufige Fragen
Wie lange ist die regelmäßige Verjährung?+
Die Regelverjährung beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte oder haben musste (§ 199 Abs. 1 BGB). Die Frist endet daher am 31. Dezember, drei Jahre später.
Stimmt es, dass eine Mahnung die Verjährung stoppt?+
Nein. Eine bloße Mahnung oder ein Inkasso-Schreiben hemmen die Verjährung nicht. Gehemmt wird sie erst durch gerichtliche Schritte wie einen Mahnbescheid oder eine Klage (§ 204 BGB).
Was passiert, wenn ich eine Rate zahle oder um Stundung bitte?+
Dann erkennst du die Forderung an. Ein solches Anerkenntnis — auch eine Teilzahlung oder Stundungsbitte — lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die Drei-Jahres-Frist startet dann von vorn.
Gilt die Drei-Jahres-Frist immer?+
Nein. Rechtskräftig titulierte Forderungen (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB). Für einzelne Fälle gelten Sonderfristen. Dieser Rechner bildet den häufigen Regelfall ab und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was bedeutet „verjährt" praktisch?+
Verjährung bedeutet nicht, dass die Forderung erlischt — der Gläubiger kann sie aber vor Gericht nicht mehr durchsetzen, wenn du dich auf die Verjährung berufst (Einrede). Zahlst du trotzdem, kannst du das Geld in der Regel nicht zurückverlangen. Hol dir im Zweifel rechtlichen Rat.
