AfA
Absetzung für Abnutzung — die steuerliche Abschreibung von Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien meist 2 % oder 3 % des Gebäudewerts pro Jahr; Grund und Boden sind nicht abschreibbar.
Absetzung für Abnutzung — die steuerliche Abschreibung von Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien meist 2 % oder 3 % des Gebäudewerts pro Jahr; Grund und Boden sind nicht abschreibbar.