Freistellungsauftrag
Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person) steuerfrei zu stellen. Ohne ihn führt die Bank automatisch Abgeltungssteuer ab, die du dir sonst zurückholen musst.
Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe nicht zu versteuern. Maximal darfst du den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Paare: 2.000 €) verteilen.
Den Auftrag erteilst du online im Banking oder per Formular. Er läuft unbefristet, bis du ihn änderst; eine Änderung wirkt für das laufende Jahr. Bei mehreren Instituten solltest du die Summe so aufteilen, dass sie den Pauschbetrag nicht überschreitet — sonst erhältst du Post vom Finanzamt.
Praktisch: Bei Konten, die kaum Erträge bringen, lohnt ein kleiner Betrag; bei dem Depot mit Dividenden und realisierten Gewinnen den größeren Teil. Du kannst die Verteilung jederzeit anpassen.
Beispiel: Du hast Tagesgeld (voraussichtlich 300 € Zinsen) und ein ETF-Depot. Du gibst dem Tagesgeld-Institut 400 € und dem Broker 600 €. Insgesamt bleiben 1.000 € ausgeschöpft.
