Mietpreisbremse
Regel in angespannten Wohnlagen: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten u. a. für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Regel in angespannten Wohnlagen: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten u. a. für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.