Gewinne aus Kryptowährungen werden in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG behandelt. Die zentrale Regel: Wer eine Kryptowährung länger als zwölf Monate hält und dann verkauft, zahlt keine Steuer auf den Gewinn — unabhängig von der Höhe. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn steuerpflichtig, sobald alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres zusammen die Freigrenze von 1.000 € übersteigen. Diese Freigrenze ist kein Freibetrag: Wird sie auch nur knapp überschritten, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig, und zwar zum persönlichen Einkommensteuersatz (nicht mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer). Für die Reihenfolge der verkauften Coins gilt in der Regel FIFO (first in, first out). Staking, Lending und Mining sind gesondert zu betrachten: Die laufenden Erträge sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (eigene Freigrenze 256 €), verlängern die einjährige Haltefrist der eingesetzten Coins aber laut Bundesfinanzministerium nicht. Ab 2026 kommen zudem über die EU-Regel DAC8 erweiterte Meldepflichten der Handelsplattformen.
Kryptowährungen werden steuerlich anders behandelt als Aktien — und das ist für Anleger oft ein Vorteil. Entscheidend ist ein einziger Faktor: die Zeit.
Die 12-Monats-Regel
Kryptowährungen zählen als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Die wichtigste Regel: Hältst du länger als zwölf Monate und verkaufst dann, ist der Gewinn komplett steuerfrei — egal wie hoch. Das ist der große Unterschied zu Aktien und ETFs, die immer der Abgeltungssteuer unterliegen.
Die Freigrenze — kein Freibetrag
Verkaufst du innerhalb eines Jahres, greift eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen). Der Haken: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 1.001 € Gewinn ist nicht nur ein Euro steuerpflichtig, sondern der gesamte Betrag. Versteuert wird zum persönlichen Steuersatz, nicht mit den 25 % Abgeltungssteuer. Rechne deinen Fall im Krypto-Steuer-Rechner durch.
Staking, Lending & Co.
Laufende Erträge aus Staking, Lending oder Mining sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (eigene Freigrenze 256 €). Wichtig: Sie verlängern die Haltefrist nicht — auch gestakte Coins sind nach zwölf Monaten steuerfrei verkäuflich.
Was du wissen solltest
- FIFO: Bei mehreren Käufen gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft.
- Dokumentation: Kauf-/Verkaufsdaten und -kurse sauber aufbewahren.
- DAC8: Ab 2026 melden Handelsplattformen EU-weit mehr Daten ans Finanzamt — saubere Angaben werden wichtiger.
Krypto bleibt hochvolatil und spekulativ — steuerliche Vorteile ändern nichts am Risiko. Als Beimischung gilt: nur Geld, dessen Verlust du verkraftest. Wie eine solide Basis aussieht, zeigt Wie lege ich X € an?.
In Kürze
- Über 12 Monate gehalten → steuerfrei, unabhängig von der Höhe.
- Freigrenze 1.000 € (kein Freibetrag) innerhalb der Frist.
- Versteuerung zum persönlichen Satz, nicht Abgeltungssteuer.
- Staking getrennt steuerpflichtig, verlängert die Frist nicht.
Bei Kryptowährungen entscheidet die Haltedauer über die Steuer. Verkaufst du nach mehr als zwölf Monaten, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft komplett steuerfrei — egal wie hoch. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr; wird sie überschritten, ist der ganze Gewinn zum persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern (nicht mit der Abgeltungssteuer). Staking-Erträge sind gesondert bei Zufluss steuerpflichtig, verlängern die Haltefrist der Coins aber nicht. Wer die Fristen kennt, kann seine Steuerlast deutlich senken.
Häufige Fragen
Sind Krypto-Gewinne nach einem Jahr wirklich steuerfrei?+
Ja. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn nach § 23 EStG komplett steuerfrei — auch bei hohen Beträgen. Das ist der wichtigste Hebel bei der Krypto-Steuer und ein klarer Unterschied zu Aktien und ETFs, die immer der Abgeltungssteuer unterliegen.
Wie hoch ist die Freigrenze?+
1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Bleibt dein Gewinn innerhalb der Haltefrist darunter, ist er steuerfrei. Überschreitest du die Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig — nicht nur der Teil über 1.000 €, denn es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Mit welchem Satz werden Krypto-Gewinne versteuert?+
Nicht mit der Abgeltungssteuer, sondern mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (plus ggf. Soli und Kirchensteuer). Je nach Einkommen sind das rund 14 % bis 45 %. Das macht die Haltefrist besonders wertvoll — nach einem Jahr entfällt die Steuer ganz.
Wie wird Staking besteuert?+
Staking-, Lending- und Mining-Erträge sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, mit einer eigenen Freigrenze von 256 € pro Jahr. Die einjährige Haltefrist der eingesetzten Coins verlängert sich dadurch aber nicht — das hat das Bundesfinanzministerium klargestellt.
Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 24. Juli 2026.