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Krypto & Steuer 2026: Haltefrist, Freigrenze und was wirklich zählt

uumsgeld Redaktion Aktualisiert am 24. Juli 2026 ca. 3 Min.
Das Wichtigste in Kürze

Gewinne aus Kryptowährungen werden in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG behandelt. Die zentrale Regel: Wer eine Kryptowährung länger als zwölf Monate hält und dann verkauft, zahlt keine Steuer auf den Gewinn — unabhängig von der Höhe. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn steuerpflichtig, sobald alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres zusammen die Freigrenze von 1.000 € übersteigen. Diese Freigrenze ist kein Freibetrag: Wird sie auch nur knapp überschritten, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig, und zwar zum persönlichen Einkommensteuersatz (nicht mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer). Für die Reihenfolge der verkauften Coins gilt in der Regel FIFO (first in, first out). Staking, Lending und Mining sind gesondert zu betrachten: Die laufenden Erträge sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (eigene Freigrenze 256 €), verlängern die einjährige Haltefrist der eingesetzten Coins aber laut Bundesfinanzministerium nicht. Ab 2026 kommen zudem über die EU-Regel DAC8 erweiterte Meldepflichten der Handelsplattformen.

Kryptowährungen werden steuerlich anders behandelt als Aktien — und das ist für Anleger oft ein Vorteil. Entscheidend ist ein einziger Faktor: die Zeit.

Die 12-Monats-Regel

Kryptowährungen zählen als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Die wichtigste Regel: Hältst du länger als zwölf Monate und verkaufst dann, ist der Gewinn komplett steuerfrei — egal wie hoch. Das ist der große Unterschied zu Aktien und ETFs, die immer der Abgeltungssteuer unterliegen.

Die Freigrenze — kein Freibetrag

Verkaufst du innerhalb eines Jahres, greift eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen). Der Haken: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 1.001 € Gewinn ist nicht nur ein Euro steuerpflichtig, sondern der gesamte Betrag. Versteuert wird zum persönlichen Steuersatz, nicht mit den 25 % Abgeltungssteuer. Rechne deinen Fall im Krypto-Steuer-Rechner durch.

Staking, Lending & Co.

Laufende Erträge aus Staking, Lending oder Mining sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (eigene Freigrenze 256 €). Wichtig: Sie verlängern die Haltefrist nicht — auch gestakte Coins sind nach zwölf Monaten steuerfrei verkäuflich.

Was du wissen solltest

  • FIFO: Bei mehreren Käufen gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft.
  • Dokumentation: Kauf-/Verkaufsdaten und -kurse sauber aufbewahren.
  • DAC8: Ab 2026 melden Handelsplattformen EU-weit mehr Daten ans Finanzamt — saubere Angaben werden wichtiger.

Krypto bleibt hochvolatil und spekulativ — steuerliche Vorteile ändern nichts am Risiko. Als Beimischung gilt: nur Geld, dessen Verlust du verkraftest. Wie eine solide Basis aussieht, zeigt Wie lege ich X € an?.

In Kürze

  • Über 12 Monate gehalten → steuerfrei, unabhängig von der Höhe.
  • Freigrenze 1.000 € (kein Freibetrag) innerhalb der Frist.
  • Versteuerung zum persönlichen Satz, nicht Abgeltungssteuer.
  • Staking getrennt steuerpflichtig, verlängert die Frist nicht.
Unsere Einschätzung

Bei Kryptowährungen entscheidet die Haltedauer über die Steuer. Verkaufst du nach mehr als zwölf Monaten, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft komplett steuerfrei — egal wie hoch. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr; wird sie überschritten, ist der ganze Gewinn zum persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern (nicht mit der Abgeltungssteuer). Staking-Erträge sind gesondert bei Zufluss steuerpflichtig, verlängern die Haltefrist der Coins aber nicht. Wer die Fristen kennt, kann seine Steuerlast deutlich senken.

Häufige Fragen

Sind Krypto-Gewinne nach einem Jahr wirklich steuerfrei?+

Ja. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn nach § 23 EStG komplett steuerfrei — auch bei hohen Beträgen. Das ist der wichtigste Hebel bei der Krypto-Steuer und ein klarer Unterschied zu Aktien und ETFs, die immer der Abgeltungssteuer unterliegen.

Wie hoch ist die Freigrenze?+

1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Bleibt dein Gewinn innerhalb der Haltefrist darunter, ist er steuerfrei. Überschreitest du die Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig — nicht nur der Teil über 1.000 €, denn es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Mit welchem Satz werden Krypto-Gewinne versteuert?+

Nicht mit der Abgeltungssteuer, sondern mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (plus ggf. Soli und Kirchensteuer). Je nach Einkommen sind das rund 14 % bis 45 %. Das macht die Haltefrist besonders wertvoll — nach einem Jahr entfällt die Steuer ganz.

Wie wird Staking besteuert?+

Staking-, Lending- und Mining-Erträge sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, mit einer eigenen Freigrenze von 256 € pro Jahr. Die einjährige Haltefrist der eingesetzten Coins verlängert sich dadurch aber nicht — das hat das Bundesfinanzministerium klargestellt.

Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 24. Juli 2026.