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Vermögen

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung 2026: Warum jeder sie braucht

uumsgeld Redaktion Aktualisiert am 24. Juli 2026 ca. 3 Min.
Das Wichtigste in Kürze

Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich handeln darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst — etwa nach Unfall, Schlaganfall oder im Alter. Ohne sie dürfen weder Ehepartner noch erwachsene Kinder automatisch umfassend entscheiden; das Betreuungsgericht bestellt dann einen Betreuer, der nicht zwingend ein Angehöriger ist. Seit dem 1. Januar 2023 gilt zwar ein Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB): Verheiratete und eingetragene Partner dürfen sich in Gesundheitsangelegenheiten gegenseitig vertreten, aber nur vorübergehend für maximal sechs Monate und nur medizinisch. Für Bankgeschäfte, Behörden, Wohnungsfragen oder eine dauerhafte Vertretung reicht das nicht — und für Unverheiratete gilt es gar nicht. Die Patientenverfügung ist ein separates Dokument: Sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst. Beide Dokumente solltest du schriftlich verfassen, konkret formulieren und im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit Ärzte und Gerichte sie im Ernstfall finden.

Es ist einer der teuersten Irrtümer im deutschen Recht — und er kostet kein Geld, sondern Kontrolle: Viele glauben, im Ernstfall dürfe der Ehepartner oder das Kind einfach entscheiden. Das stimmt nicht.

Ohne Vollmacht entscheidet das Gericht

Wer durch Unfall, Schlaganfall oder Demenz nicht mehr selbst handeln kann, bekommt ohne Vorsorgevollmacht einen rechtlichen Betreuer — bestellt vom Betreuungsgericht. Das kann ein Angehöriger sein, muss es aber nicht. Mit einer Vorsorgevollmacht legst du selbst fest, wer für dich handeln darf.

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht — und seine Grenzen

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB): Verheiratete und eingetragene Partner dürfen sich in Gesundheitsfragen vertreten. Aber die Grenzen sind eng:

  • nur medizinische Angelegenheiten,
  • nur maximal sechs Monate,
  • nicht für Unverheiratete,
  • nichts zu Bank, Behörden oder Wohnung.

Es ist ein Notbehelf, kein Ersatz für eine Vollmacht.

Die zwei Dokumente

  • Vorsorgevollmacht: bestimmt, wer für dich entscheidet — idealerweise eine Person deines vollen Vertrauens.
  • Patientenverfügung: legt fest, was medizinisch geschehen soll — welche Maßnahmen du wünschst oder ablehnst. Wichtig: möglichst konkret formulieren, pauschale Sätze sind im Ernstfall oft unwirksam.

Richtig hinterlegen

Registriere deine Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer — so finden Ärzte und Gerichte sie im Ernstfall. Dort kannst du übrigens auch der Ehegattenvertretung widersprechen, wenn du sie nicht möchtest. Bewahre die Originale zusätzlich auffindbar auf und nenne sie in deinem Notfallordner.

In Kürze

  • Ohne Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer — nicht automatisch die Familie.
  • Das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt nur medizinisch und nur 6 Monate.
  • Vorsorgevollmacht (wer) und Patientenverfügung (was) gehören zusammen.
  • Im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen — und im Notfallordner vermerken.
Unsere Einschätzung

Der weitverbreitete Irrtum: Im Ernstfall dürften Ehepartner oder Kinder automatisch für einen entscheiden. Das stimmt so nicht. Seit 2023 gibt es zwar ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen — aber nur für maximal sechs Monate und nur medizinisch. Für alles Weitere (Bank, Behörden, längere Betreuung) und für Unverheiratete braucht es eine Vorsorgevollmacht. Die Patientenverfügung ergänzt sie um deine medizinischen Wünsche. Beide Dokumente sind unabhängig vom Vermögen für jeden Erwachsenen sinnvoll — und im Zentralen Vorsorgeregister auffindbar hinterlegt.

Häufige Fragen

Dürfen meine Angehörigen nicht automatisch entscheiden?+

Nein, nicht umfassend. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — das kann, muss aber kein Angehöriger sein. Seit 2023 dürfen sich Ehegatten in Gesundheitsfragen zwar bis zu sechs Monate notfalls vertreten, aber das gilt nur medizinisch, nur vorübergehend und nicht für Unverheiratete.

Was deckt das Ehegatten-Notvertretungsrecht ab?+

Nur medizinische Angelegenheiten und nur für höchstens sechs Monate, wenn ein Ehe- oder eingetragener Partner wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst entscheiden kann. Für Bankgeschäfte, Behördengänge oder eine längere Vertretung genügt es nicht — dafür bleibt die Vorsorgevollmacht unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?+

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich entscheidet. Die Patientenverfügung legt fest, was medizinisch geschehen soll — etwa ob lebenserhaltende Maßnahmen gewünscht sind. Am besten hat man beide: eine Person deines Vertrauens als Bevollmächtigten und klare Vorgaben für den medizinischen Fall.

Muss ich die Dokumente notariell beglaubigen lassen?+

Für die reine Wirksamkeit meist nicht — eine eigenhändige, unterschriebene Vollmacht genügt oft. Für Immobiliengeschäfte oder Bankvollmachten verlangen viele Stellen aber eine notarielle Beglaubigung. Empfehlenswert ist, die Dokumente konkret zu formulieren und im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen, damit sie im Ernstfall gefunden werden.

Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 24. Juli 2026.