Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren (oder eingetragenen Partnern), bei dem sich die Partner zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod beider erben (Schlusserben). Vorteil: Der überlebende Partner ist umfassend abgesichert. Die Nachteile wiegen bei größeren Vermögen aber schwer. Steuerlich bleibt der Erbschaftsteuer-Freibetrag der Kinder (400.000 € pro Kind und Elternteil) im ersten Erbfall ungenutzt; beim zweiten Erbfall erhält das Kind das gesamte Vermögen auf einmal und kann nur einen Freibetrag nutzen — das kann deutlich mehr Erbschaftsteuer auslösen. Zudem behalten die zunächst enterbten Kinder ihren gesetzlichen Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils), der sofort in Geld fällig wird und den überlebenden Partner in Bedrängnis bringen kann, besonders wenn das Vermögen in einer Immobilie steckt. Schließlich entfaltet das Berliner Testament eine Bindungswirkung: Nach dem ersten Todesfall kann der Überlebende die gemeinsamen Verfügungen meist nicht mehr ändern. Bei größeren Vermögen sollten daher Gestaltungen wie Freibetrags-Vermächtnisse oder eine Pflichtteilsstrafklausel fachlich geprüft werden.
Kaum ein Testament ist so beliebt wie das Berliner Testament — und kaum eines wird bei größeren Vermögen so oft bereut. Der Grund liegt im Detail.
Wie es funktioniert
Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod beider Eltern (sie sind „Schlusserben”). Der Vorteil ist offensichtlich: Der überlebende Partner ist voll abgesichert und muss sich das Erbe nicht mit den Kindern teilen.
Die Steuerfalle
Hier liegt der teuerste Haken. Jedem Kind steht ein Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil zu. Beim Berliner Testament bleibt dieser Freibetrag im ersten Erbfall ungenutzt, weil alles an den Partner geht. Stirbt später auch der zweite Elternteil, erhält das Kind das gesamte Vermögen auf einmal — und kann nur einen Freibetrag nutzen. Der andere ist verloren. Wie viel Steuer das auslöst, zeigt der Erbschaftssteuer-Rechner.
Das Pflichtteilsrisiko
Die zunächst enterbten Kinder behalten ihren Pflichtteil — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch wird sofort fällig und ist in Geld zu zahlen. Steckt das Vermögen in einer Immobilie, kann das den überlebenden Partner in Bedrängnis bringen. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann Kinder abschrecken, den Pflichtteil vorzeitig zu fordern.
Die Bindungswirkung
Nach dem ersten Todesfall kann der überlebende Partner die gemeinsamen Verfügungen in der Regel nicht mehr ändern — auch nicht, wenn sich die Lebensumstände wandeln. Diese Starrheit ist gewollt, aber sie ist ein Risiko.
Bessere Wege bei größeren Vermögen
- Freibeträge nutzen: Kindern schon im ersten Erbfall etwas zukommen lassen (z. B. per Vermächtnis), um beide Freibeträge auszuschöpfen.
- Zu Lebzeiten schenken: Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen — siehe steuerfrei schenken.
- Individuell gestalten: Bei Immobilien, Unternehmen oder Patchwork lohnt die Nachfolgeplanung mit fachlicher Beratung.
In Kürze
- Berliner Testament sichert den Partner — verschenkt aber oft den 400.000-€-Freibetrag je Kind.
- Enterbte Kinder behalten den Pflichtteil, sofort in Geld fällig.
- Nach dem ersten Tod ist es kaum noch änderbar (Bindungswirkung).
- Bei größeren Vermögen: Gestaltungen prüfen statt Standardvorlage.
Das Berliner Testament ist beliebt, weil es den überlebenden Ehepartner absichert: Erst erben sich die Eheleute gegenseitig, die Kinder kommen erst danach zum Zug. So einfach es klingt, so tückisch ist es bei größeren Vermögen. Erstens verschenkt es oft den 400.000-€-Freibetrag jedes Kindes, weil das Vermögen erst beim zweiten Erbfall auf einmal ankommt. Zweitens behalten enterbte Kinder ihren Pflichtteil, der sofort in Geld fällig wird. Drittens bindet es den Überlebenden — nach dem ersten Tod ist es kaum noch änderbar. Für kleinere Vermögen okay, bei größeren gehört es fachlich geprüft.
Häufige Fragen
Was ist ein Berliner Testament?+
Ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod beider erben. Es sichert den überlebenden Partner ab, hat aber steuerliche und rechtliche Nachteile, die bei größeren Vermögen ins Gewicht fallen.
Warum ist es steuerlich oft ungünstig?+
Weil der Erbschaftsteuer-Freibetrag der Kinder von 400.000 € pro Elternteil im ersten Erbfall ungenutzt bleibt. Erbt das Kind erst nach dem Tod beider Eltern, bekommt es das ganze Vermögen auf einmal und kann nur einen Freibetrag nutzen — der zweite ist verloren. Bei größeren Vermögen führt das zu spürbar höherer Erbschaftsteuer.
Können enterbte Kinder trotzdem etwas verlangen?+
Ja. Auch wenn das Berliner Testament die Kinder zunächst enterbt, behalten sie ihren Pflichtteil — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch wird sofort fällig und ist in Geld zu zahlen. Das kann den überlebenden Partner belasten, vor allem wenn das Vermögen in einer Immobilie gebunden ist. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann hier abschrecken.
Für wen lohnt sich das Berliner Testament?+
Für Paare mit überschaubarem Vermögen, bei denen die Absicherung des Partners im Vordergrund steht und die Freibeträge nicht überschritten werden. Bei größeren Vermögen, Immobilien oder Patchwork-Konstellationen sollte man Alternativen und Gestaltungen mit fachlicher Beratung prüfen — starr ist das Berliner Testament ein Risiko.
Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 24. Juli 2026.