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Wie viel Steuer kostet das Erbe?

Vermögen und Verwandtschaftsverhältnis eingeben — der Rechner zeigt sofort Freibetrag, Steuersatz und die fällige Erbschaft- oder Schenkungssteuer nach den Steuerklassen des ErbStG.

So rechnet der Rechner · Stand 2026

Steuer = (Vermögen − Freibetrag) × Steuersatz. Freibetrag und Satz hängen vom Verwandtschaftsgrad ab — je näher, desto günstiger.

Steuerklassen & Sätze nach ErbStG §§ 15, 16, 19 · Stand 2026
✓ Kostenlos & ohne Anmeldung · Quellen offengelegt
So funktioniert der Rechner
01

Vermögen eingeben

Der Wert des Erbes oder der Schenkung.

02

Verhältnis wählen

Wie du mit dem Erblasser/Schenker verwandt bist — das bestimmt Freibetrag und Steuerklasse.

03

Steuer sehen

Freibetrag, Steuersatz und die fällige Steuer — sofort.

→ Ergebnis: Freibetrag, steuerpflichtiger Betrag, Steuersatz und die fällige Steuer.

Fällige Steuer LIVE
Erbschaft-/Schenkungssteuer
22.000
11 % Steuersatz
Freibetrag
400.000
Steuerpflichtig
200.000
Netto nach Steuer
578.000
Wert von Erbe / Schenkung600.000
10.000 €5.000.000 €
Verwandtschaftsverhältnis

Vereinfachte Rechnung nach den Steuerklassen und Sätzen des ErbStG (§§ 15, 16, 19), Stand 2026. Nicht berücksichtigt: Härteausgleich an Satzgrenzen, Versorgungsfreibeträge, steuerbegünstigtes Familienheim, Betriebsvermögen und weitere Sonderregeln. Keine Steuerberatung — für den Einzelfall fachlichen Rat einholen.

Wann brauchst du diesen Rechner?

1
Erbe einschätzen

Was bleibt nach Steuer von einem Erbe übrig?

2
Schenkung planen

Schenkungen nutzen dieselben Freibeträge — alle 10 Jahre neu.

3
Freibetrag ausschöpfen

Sehen, wie viel steuerfrei übertragen werden kann.

4
Verhältnis vergleichen

Wie stark der Verwandtschaftsgrad die Steuer verändert.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Freibeträge?+

Ehe- und Lebenspartner haben 500.000 €, Kinder und Stiefkinder je 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern und Großeltern bei einer Erbschaft 100.000 €. Geschwister, Nichten/Neffen und nicht verwandte Personen haben nur 20.000 €. Die Freibeträge gelten pro Person und Zuwendung.

Was sind die Steuerklassen?+

Steuerklasse I umfasst Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern (bei Erbschaft) — sie zahlen die niedrigsten Sätze (7–30 %). Klasse II (Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder) und Klasse III (übrige) zahlen deutlich mehr (15–43 % bzw. 30–50 %).

Gelten die Freibeträge auch bei Schenkungen?+

Ja, dieselben Freibeträge. Der entscheidende Vorteil: Sie können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Wer früh und regelmäßig schenkt, kann so über die Jahre erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen.

Rechnet der Rechner exakt?+

Er zeigt eine gute Orientierung nach den Steuerklassen und Sätzen des ErbStG. Nicht berücksichtigt sind Sonderregeln wie der Härteausgleich an Satzgrenzen, Versorgungsfreibeträge, das steuerbegünstigte Familienheim oder Betriebsvermögen. Für den konkreten Fall ist steuerliche Beratung sinnvoll.