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Testament & Erbfolge 2026: Wer erbt was — und wie du es regelst

uumsgeld Redaktion Aktualisiert am 11. Juli 2026 ca. 3 Min.
Das Wichtigste in Kürze

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Zuerst erben Ehepartner und Kinder, dann weiter entfernte Verwandte. Der überlebende Ehepartner erbt neben Kindern je nach Güterstand meist die Hälfte. Diese Regelung passt oft nicht zu den eigenen Wünschen — etwa bei unverheirateten Paaren (die gar nicht erben), Patchwork-Familien oder Betriebsvermögen. Ein Testament schafft Klarheit; es muss entweder vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben oder notariell beurkundet sein. Enterben ist nur begrenzt möglich: Nahen Angehörigen (Kinder, Ehepartner, teils Eltern) steht der Pflichtteil zu — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch.

Über den eigenen Nachlass denkt niemand gern nach — doch wer es nicht tut, überlässt die Entscheidung dem Gesetz. Und das trifft selten genau die eigenen Wünsche.

Ohne Testament: die gesetzliche Erbfolge

Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner und Kinder erben zuerst, in festen Quoten. Der überlebende Ehepartner erhält neben Kindern meist die Hälfte. Das führt oft zu ungewollten Ergebnissen:

  • Unverheiratete Paare erben gesetzlich gar nichts voneinander.
  • Patchwork-Familien werden nicht abgebildet.
  • Erbengemeinschaften aus mehreren Personen führen leicht zu Streit.

Das Testament schafft Klarheit

Ein Testament regelt, wer was bekommt. Damit es gültig ist, gibt es zwei Wege:

  • Eigenhändig: komplett handschriftlich, mit Ort und Datum, unterschrieben. Ein getipptes Testament ist unwirksam.
  • Notariell: beurkundet, rechtssicher und beim Nachlassgericht hinterlegt.

Der Pflichtteil: nicht komplett enterbbar

Wichtig: Nahe Angehörige lassen sich nicht vollständig enterben. Kindern und Ehepartnern steht der Pflichtteil zu — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben. Wer jemanden übergehen will, muss das kennen und einplanen.

Steuer mitdenken

Erbfolge und Steuer gehören zusammen: Wer früh gestaltet, kann über Schenkungen Freibeträge nutzen und die Erbschaftssteuer senken. Wie viel Steuer im Erbfall anfiele, zeigt der Erbschaftssteuer-Rechner.

In Kürze

  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge — passt selten genau.
  • Testament handschriftlich oder notariell — sonst unwirksam.
  • Pflichtteil = halber gesetzlicher Erbteil; komplett enterben geht kaum.
  • Erbfolge und Steuer zusammen denken, früh regeln.
Unsere Einschätzung

Ohne Testament entscheidet die gesetzliche Erbfolge — und die passt selten zu den eigenen Wünschen, besonders bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder Unternehmen. Ein Testament schafft Klarheit, muss aber formwirksam sein: entweder komplett handschriftlich und unterschrieben oder notariell. Wichtig zu wissen: Nahe Angehörige lassen sich nicht komplett enterben — ihnen steht der Pflichtteil zu, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer Streit vermeiden will, regelt früh, klar und mit fachlichem Rat.

Häufige Fragen

Was passiert ohne Testament?+

Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben zuerst, in festen Quoten je nach Güterstand. Unverheiratete Partner erben gesetzlich gar nichts, ebenso wenig entfernte Freunde. Wer das nicht will, muss ein Testament errichten.

Wie muss ein Testament aussehen?+

Zwei Formen sind gültig: Ein eigenhändiges Testament muss komplett handschriftlich geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein — ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam. Alternativ die notarielle Beurkundung, die zudem sicherer und rechtsklar ist.

Was ist der Pflichtteil?+

Der Mindestanspruch naher Angehöriger, den man ihnen nicht entziehen kann. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Vollständig enterben lassen sich Kinder oder Ehepartner also praktisch nicht — nur in seltenen Ausnahmefällen.

Testament oder Erbvertrag?+

Ein Testament kann man jederzeit einseitig ändern. Ein Erbvertrag bindet die Beteiligten stärker und eignet sich, wenn mehrere sich verbindlich festlegen wollen — etwa Ehepartner oder bei einer Unternehmensnachfolge. Beides sollte fachlich begleitet werden.

Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 11. Juli 2026.