Schenkungen unterliegen denselben Freibeträgen wie Erbschaften (Ehepartner 500.000 €, Kinder je 400.000 €, Enkel 200.000 € usw.). Der entscheidende Vorteil: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Wer früh und regelmäßig überträgt, kann so große Vermögen steuerfrei weitergeben. Zusätzliche Gestaltungen sind die Nutzung beider Elternteile (zwei Freibeträge), die Kettenschenkung (Übertragung über einen nahen Angehörigen mit höherem Freibetrag) und bei Ehepaaren die Güterstandsschaukel. Wichtig ist, nur zu verschenken, was man selbst nicht mehr braucht — und größere Übertragungen steuerlich beraten zu lassen.
Der beste Zeitpunkt, Erbschaftssteuer zu sparen, ist lange vor dem Erbfall. Denn wer zu Lebzeiten klug schenkt, nutzt einen Vorteil, den das Erben nicht bietet: Wiederholung.
Dieselben Freibeträge — immer wieder
Schenkungen nutzen dieselben Freibeträge wie Erbschaften: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € je Kind und so weiter. Der Clou: Sie lassen sich alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. Wer früh anfängt, überträgt über die Jahre erhebliche Summen steuerfrei. Wie viel Steuer ohne Planung anfiele, zeigt der Erbschaftssteuer-Rechner.
Die klugen Gestaltungen
- Beide Elternteile nutzen: Schenkt Mutter und Vater jeweils, verdoppelt sich der Freibetrag pro Kind.
- Kettenschenkung: Übertragung über einen nahen Angehörigen mit hohem Freibetrag statt direkt an entfernt Verwandte — sauber gestaltet.
- Güterstandsschaukel: bei Ehepaaren ein Wechsel des Güterstands, um Vermögen steuerfrei auszugleichen.
Diese Wege sparen viel, müssen aber rechtssicher umgesetzt werden.
Schenken heißt abgeben
Der wichtigste Grundsatz: Verschenke nur, was du selbst nicht mehr brauchst. Wer sein Vermögen zu früh weggibt, steht im Alter womöglich knapp da. Sichere dich ab — etwa durch einen Nießbrauch, bei dem Nutzung und Erträge (z. B. Mieteinnahmen) beim Schenker bleiben. Solche Vorbehalte gehören notariell geregelt.
Melden nicht vergessen
Schenkungen sind dem Finanzamt anzuzeigen, auch wenn sie unter dem Freibetrag bleiben. Bei Immobilien übernimmt das oft der Notar. Größere Übertragungen solltest du fachlich begleiten lassen — die Ersparnis rechtfertigt die Beratung.
In Kürze
- Freibeträge gelten auch für Schenkungen — alle 10 Jahre neu.
- Beide Elternteile, Kettenschenkung, Güterstandsschaukel als Hebel.
- Nur verschenken, was du nicht mehr brauchst — ggf. Nießbrauch.
- Anzeigepflicht beachten; Größeres beraten lassen.
Schenken zu Lebzeiten ist der wirksamste Weg, Erbschaftssteuer zu vermeiden — weil dieselben Freibeträge gelten und alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Wer früh anfängt, kann über die Jahre erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen. Nützliche Werkzeuge sind die gestaffelte Schenkung über zwei Elternteile, die Kettenschenkung und bei Ehepaaren die Güterstandsschaukel. Aber: Schenken heißt abgeben — behalte genug für dich selbst, und lass größere Übertragungen fachlich begleiten.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?+
Alle zehn Jahre neu. Der Zehnjahreszeitraum läuft ab jeder Schenkung. Wer mit 55 beginnt und alle zehn Jahre den vollen Freibetrag nutzt, kann bis ins hohe Alter mehrfach steuerfrei übertragen — der wichtigste Hebel überhaupt.
Was ist eine Kettenschenkung?+
Vermögen wird nicht direkt an eine entfernt verwandte Person (mit niedrigem Freibetrag) übertragen, sondern über einen nahen Angehörigen mit hohem Freibetrag, der es weiterschenkt. Das kann Steuer sparen, muss aber sauber gestaltet sein, damit das Finanzamt es nicht als Gestaltungsmissbrauch wertet.
Kann ich eine Schenkung zurückfordern?+
Grundsätzlich ist eine Schenkung endgültig. Man kann sich aber Rechte vorbehalten — etwa ein Nießbrauch (Nutzung/Erträge bleiben beim Schenker) oder Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle. Das ist besonders bei Immobilien üblich und sollte notariell geregelt werden.
Muss ich eine Schenkung melden?+
Ja. Schenkungen sind dem Finanzamt anzuzeigen, in der Regel innerhalb von drei Monaten. Bleibt die Schenkung unter dem Freibetrag, fällt zwar keine Steuer an, die Anzeigepflicht besteht aber dennoch. Bei Immobilien informiert oft schon der Notar das Finanzamt.
Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 11. Juli 2026.