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Steuern

bAV & Rürup 2026: Geförderte Vorsorge für Höherverdiener

uumsgeld Redaktion Aktualisiert am 11. Juli 2026 ca. 3 Min.
Das Wichtigste in Kürze

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Rürup-Rente (Basisrente) sind staatlich geförderte Wege der Altersvorsorge, deren Vorteil vor allem in der Steuerersparnis während der Einzahlung liegt. Bei der bAV kannst du 2026 bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei einzahlen (rund 8.112 € im Jahr), davon 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei; oft kommt ein Arbeitgeberzuschuss hinzu. Rürup-Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Beide Formen sind in der Auszahlungsphase steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung) und das Kapital ist bis zur Rente gebunden. Für Höherverdiener mit hoher Steuerlast können sie sich als Ergänzung lohnen.

Wer viel verdient, zahlt viel Steuern — und genau hier setzen bAV und Rürup an. Ihr Charme liegt in der Ansparphase: Der Staat fördert die Einzahlung, damit später eine Rente fließt. Kostenlos ist das aber nicht.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Bei der bAV wandelst du Teile deines Bruttogehalts in Vorsorgebeiträge um (Entgeltumwandlung). 2026 sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei — rund 8.112 € im Jahr —, davon 4 % (rund 4.056 €) zusätzlich sozialabgabenfrei. Der größte Hebel ist der Arbeitgeberzuschuss: Gesetzlich sind mindestens 15 % Pflicht, gute Arbeitgeber zahlen mehr.

Der Haken: In der Auszahlungsphase wird die Rente versteuert und verbeitragt (Kranken- und Pflegeversicherung). Ohne ordentlichen Zuschuss kann das den Vorteil schmälern.

Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente ist die private Variante für alle, die keine bAV nutzen können — vor allem Selbstständige mit hoher Steuerlast. Die Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Dafür ist das Kapital streng gebunden: keine Kapitalauszahlung, nur eine lebenslange Rente, nicht vererbbar im klassischen Sinn, nicht beleihbar.

Für wen sich was eignet

  • bAV: Angestellte, besonders mit gutem Arbeitgeberzuschuss.
  • Rürup: Selbstständige ohne bAV-Zugang mit hoher Steuerlast.
  • Für beide gilt: als Ergänzung sinnvoll, wenn der Steuervorteil heute hoch und im Ruhestand voraussichtlich niedriger ist.

Wer maximale Flexibilität will, fährt oft mit einem schlichten ETF-Sparplan besser — dafür ohne die staatliche Förderung. Die Wahrheit liegt meist in der Kombination.

In Kürze

  • bAV: bis 8 % der BBG steuerfrei (rund 8.112 €), 4 % sozialabgabenfrei.
  • Arbeitgeberzuschuss ist der entscheidende Hebel.
  • Rürup: 100 % absetzbar, aber streng gebunden — vor allem für Selbstständige.
  • Beide: nachgelagerte Besteuerung — der Vorteil hängt vom Steuersatz im Ruhestand ab.
Unsere Einschätzung

Betriebliche Altersvorsorge und Rürup sind vor allem für Höherverdiener interessant, weil die Steuerersparnis in der Ansparphase am größten ist. Die bAV lohnt sich besonders mit ordentlichem Arbeitgeberzuschuss; ohne ihn schmälern Kosten und spätere Verbeitragung den Vorteil. Rürup passt für Selbstständige ohne bAV-Zugang mit hoher Steuerlast. Beide sind unflexibel — das Kapital ist bis zur Rente gebunden und wird später versteuert. Als Ergänzung sinnvoll, als alleinige Vorsorge selten.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich steuerfrei in die bAV einzahlen?+

2026 bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung — das sind rund 8.112 € im Jahr steuerfrei. Bis zu 4 % (rund 4.056 €) sind zusätzlich sozialabgabenfrei. Zahlungen darüber hinaus sind möglich, aber nicht mehr gefördert.

Lohnt sich die bAV ohne Arbeitgeberzuschuss?+

Deutlich weniger. Der Zuschuss ist der größte Hebel: Zahlt der Arbeitgeber ordentlich dazu, ist die bAV attraktiv. Ohne oder nur mit dem gesetzlichen Mindestzuschuss von 15 % können Kosten und die spätere Verbeitragung der Rente den Steuervorteil aufzehren.

Was ist die Rürup-Rente?+

Die Basisrente (Rürup) ist eine private, staatlich geförderte Rentenversicherung, deren Beiträge seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar sind. Sie eignet sich vor allem für Selbstständige ohne bAV-Zugang mit hoher Steuerlast. Nachteil: Das Kapital ist streng gebunden, es gibt nur eine lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung.

Werden die Renten später besteuert?+

Ja. Sowohl bAV als auch Rürup unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: Die Beiträge sind heute steuerbegünstigt, die spätere Rente wird versteuert. Der Vorteil entsteht, wenn der Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als heute — was bei Höherverdienern häufig der Fall ist.

Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 11. Juli 2026.