Mit einem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank mit, dass Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei bleiben sollen. 2026 sind das 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Ohne den Auftrag führt die Bank automatisch Abgeltungssteuer ab, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen müsstest. Hast du mehrere Banken, kannst du den Pauschbetrag aufteilen — die Summe aller Aufträge darf 1.000 € aber nicht überschreiten.
Es ist einer der einfachsten Steuer-Tricks überhaupt — und trotzdem verschenken viele Geld: der Freistellungsauftrag. Fünf Minuten Aufwand, und deine Kapitalerträge bleiben bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei.
Was der Freistellungsauftrag macht
Auf Kapitalerträge — Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Vorabpauschale — fällt grundsätzlich Abgeltungssteuer von 26,375 % an. Mit dem Freistellungsauftrag sagst du deiner Bank: Bis zum Sparerpauschbetrag soll sie keine Steuer abführen. 2026 sind das 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung).
Ohne den Auftrag zieht die Bank die Steuer automatisch ab — auch wenn du weit unter dem Pauschbetrag liegst. Zurückholen müsstest du sie dir dann mühsam über die Steuererklärung.
Mehrere Banken: richtig aufteilen
Hast du Konten und Depots bei verschiedenen Banken, kannst du den Pauschbetrag aufteilen. Die einzige Regel: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten.
So gehst du klug vor:
- Erträge schätzen: Wo erwartest du die höchsten Zinsen und Ausschüttungen?
- Schwerpunkt setzen: Dort den größeren Teil des Pauschbetrags freistellen — typischerweise beim Broker mit dem größten Depot.
- Rest verteilen: Den verbleibenden Betrag aufs Tagesgeld- oder Festgeldkonto.
- Jährlich prüfen: Verändert sich dein Depot, passe die Aufträge an — das geht jederzeit kostenlos.
Zusammenhang mit der Vorabpauschale
Auch die Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs zählt zu den Kapitalerträgen — und wird durch den Freistellungsauftrag mit abgedeckt. Solange deine gesamten Erträge unter dem Pauschbetrag bleiben, zahlst du also weder auf Ausschüttungen noch auf die Vorabpauschale Steuer.
In Kürze
- Freistellungsauftrag bei jeder relevanten Bank stellen.
- In Summe maximal 1.000 € (Einzelperson) freistellen.
- Schwerpunkt dort, wo die höchsten Erträge anfallen.
- Kostenlos, jederzeit änderbar — und bares Geld wert.
Der Freistellungsauftrag ist kostenlos, dauert fünf Minuten und spart bares Geld. Stelle ihn bei jeder Bank, bei der du Kapitalerträge erwartest, und verteile die 1.000 € (bzw. 2.000 € als Paar) so, dass dort am meisten freigestellt ist, wo die höchsten Erträge anfallen. In Summe darfst du den Pauschbetrag nicht überschreiten — sonst führt die Bank trotzdem Steuer ab.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?+
1.000 € pro Person und Jahr, bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 €. Bis zu diesem Betrag bleiben Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale steuerfrei — wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?+
Die Bank führt auf alle Kapitalerträge automatisch Abgeltungssteuer (26,375 % inkl. Soli) ans Finanzamt ab — auch wenn du unter dem Pauschbetrag bleibst. Zu viel gezahlte Steuer holst du dir nur über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?+
Ja. Du kannst bei jeder Bank einen eigenen Auftrag stellen und die 1.000 € frei aufteilen. Wichtig: Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten, sonst wird zu viel freigestellt — das fällt beim Datenabgleich auf.
Wie teile ich am besten auf?+
Stelle dort am meisten frei, wo du die höchsten Erträge erwartest. Faustregel: Beim Broker mit dem größten Depot und den meisten Ausschüttungen den größeren Teil, beim Tagesgeldkonto den Rest. Anpassen kannst du die Aufträge jederzeit.
Steuererklärung, Werbungskosten und Kapitalertragsteuer bis zum ETF-Sparplan — Sophia erklärt jede Regel in einem Satz.
Profil & Redaktion ›Unabhängig recherchiert. Verantwortlicher Herausgeber: Dr. Gamal Moukabary. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 20. Juni 2026.