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Steuern

Vorabpauschale 2026: einfach erklärt — mit Basiszins 3,20 %

uumsgeld Redaktion Aktualisiert am 20. Juni 2026 ca. 3 Min.
Das Wichtigste in Kürze

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindeststeuer auf thesaurierende Fonds und ETFs, die ihre Erträge nicht ausschütten. Berechnet wird sie als Depotwert zu Jahresbeginn × Basiszins (2026: 3,20 %) × 70 %, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Bei Aktien-ETFs sind davon 30 % steuerfrei (Teilfreistellung), auf den Rest fällt Abgeltungssteuer an. Der deutsche Broker zieht den Betrag automatisch zum 2. Januar ein — bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person bleibt das aber steuerfrei.

Vorabpauschale 2026: einfach erklärt — mit Basiszins 3,20 %

Bei thesaurierenden ETFs taucht jedes Jahr ein Begriff auf, der viele verunsichert: die Vorabpauschale. Dabei ist die Idee simpel — und für die meisten Sparer bleibt sie sogar steuerfrei. Hier ist sie in Ruhe erklärt.

Was ist die Vorabpauschale?

Thesaurierende ETFs schütten ihre Erträge nicht aus, sondern legen sie automatisch wieder an. Damit der Staat trotzdem jährlich eine Steuer erhält und nicht erst beim Verkauf in vielen Jahren, gibt es die Vorabpauschale: eine jährliche Mindestbesteuerung auf einen fiktiven Mindestertrag.

Wie wird sie berechnet?

Die Formel klingt sperrig, ist aber überschaubar:

Basisertrag = Depotwert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 %

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. 2026 liegt er bei 3,2 % — dem höchsten Wert seit Einführung. Die eigentliche Vorabpauschale ist der kleinere Wert aus diesem Basisertrag und der tatsächlichen Wertsteigerung deines ETF im Jahr. Ist der Kurs nicht gestiegen, fällt keine Vorabpauschale an.

Teilfreistellung und Steuer

Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Auf den verbleibenden Teil fällt Abgeltungssteuer von 26,375 % an. Die entscheidende Entlastung kommt aber vom Sparerpauschbetrag: Bis 1.000 € pro Person und Jahr bleiben Kapitalerträge — inklusive Vorabpauschale — komplett steuerfrei.

Der Termin: 2. Januar

Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Dein deutscher Broker berechnet sie automatisch und zieht die Steuer zum 2. Januar vom Verrechnungskonto ein. Wichtig: Sorge dafür, dass dort genug Guthaben liegt — sonst kann es zu einem Sollsaldo kommen.

Ein Rechenbeispiel

Bei 10.000 € Depotwert und einem Basiszins von 3,2 % ergibt sich ein Basisertrag von rund 224 €. Liegt deine Wertsteigerung darüber, ist die Vorabpauschale 224 €; nach Teilfreistellung bleiben rund 157 € steuerpflichtig. Rechne dein eigenes Szenario im Vorabpauschale-Rechner durch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betrifft vor allem thesaurierende ETFs.
  • Fällt nur an, wenn der Kurs gestiegen ist.
  • Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € steuerfrei — Freistellungsauftrag stellen.
  • Wird beim Verkauf angerechnet, du zahlst nie doppelt.
Unsere Einschätzung

Die Vorabpauschale klingt komplizierter, als sie ist: Sie betrifft thesaurierende ETFs, fällt nur bei Wertzuwachs an und bleibt für die meisten Sparer durch den Sparerpauschbetrag von 1.000 € steuerfrei. Stelle einen Freistellungsauftrag und halte zum Jahreswechsel etwas Guthaben auf dem Verrechnungskonto bereit — dann ist alles erledigt.

Häufige Fragen

Auf welche ETFs fällt die Vorabpauschale an?+

Vor allem auf thesaurierende Fonds und ETFs, die ihre Erträge automatisch wieder anlegen statt sie auszuschütten. Bei ausschüttenden ETFs wird die laufende Ausschüttung bereits besteuert, sodass die Vorabpauschale dort meist keine oder nur eine geringe Rolle spielt.

Wann wird die Vorabpauschale fällig?+

Sie gilt als zugeflossen am ersten Werktag des Folgejahres. Deutsche Broker berechnen sie für das Vorjahr und ziehen die Steuer automatisch zum 2. Januar vom Verrechnungskonto ein. Sorge dafür, dass dort genug Guthaben liegt.

Wie vermeide ich die Steuer auf die Vorabpauschale?+

Mit einem Freistellungsauftrag bleibt sie bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) steuerfrei. Erst wenn deine gesamten Kapitalerträge inklusive Vorabpauschale diesen Betrag übersteigen, zahlst du tatsächlich Steuer.

Was passiert mit der Vorabpauschale beim Verkauf?+

Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf des ETFs auf den Gewinn angerechnet. Du zahlst also nicht doppelt — die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung auf die spätere Steuer.

Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 20. Juni 2026.