Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Zunächst gilt ein persönlicher Freibetrag: Ehe- und Lebenspartner 500.000 €, Kinder und Stiefkinder je 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern und Großeltern bei einer Erbschaft 100.000 €, Geschwister, Nichten/Neffen und nicht verwandte Personen nur 20.000 €. Auf den Betrag darüber wird nach Steuerklasse besteuert: Klasse I (enge Angehörige) 7–30 %, Klasse II 15–43 %, Klasse III 30–50 %, jeweils steigend mit der Höhe des Erbes. Wie viel im konkreten Fall anfällt, zeigt der Erbschaftssteuer-Rechner.
Beim Erben entscheidet nicht nur, wie viel man bekommt, sondern von wem. Denn Freibetrag und Steuersatz hängen fast vollständig vom Verwandtschaftsgrad ab.
Die Freibeträge
Zuerst gilt ein persönlicher Freibetrag, der steuerfrei bleibt:
| Verhältnis | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehe-/Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kind / Stiefkind | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Eltern/Großeltern (Erbschaft) | 100.000 € | I |
| Geschwister, Nichte/Neffe | 20.000 € | II |
| Nicht verwandt | 20.000 € | III |
Erst auf den Betrag über dem Freibetrag fällt Steuer an. Wie viel, zeigt der Erbschaftssteuer-Rechner.
Die Steuerklassen und Sätze
- Klasse I (enge Angehörige): 7 % bis 30 %, steigend mit der Höhe.
- Klasse II (Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder): 15 % bis 43 %.
- Klasse III (übrige): 30 % bis 50 %.
Ein Beispiel: Ein Kind erbt 600.000 €. Nach Abzug des Freibetrags (400.000 €) bleiben 200.000 € steuerpflichtig, besteuert mit 11 % in Klasse I — 22.000 € Steuer.
Das Familienheim
Eine wichtige Ausnahme: Das selbst genutzte Familienheim kann für Ehepartner steuerfrei bleiben, wenn sie weitere zehn Jahre darin wohnen; für Kinder gilt das mit einer Wohnflächengrenze. Solche Sonderregeln können die Steuer deutlich senken.
Der größte Hebel: früh schenken
Weil die Freibeträge auch für Schenkungen gelten und alle zehn Jahre neu genutzt werden können, ist vorausschauendes Schenken der stärkste Hebel, um Vermögen steuerfrei zu übertragen.
In Kürze
- Freibetrag je Verhältnis: Ehepartner 500.000 €, Kind 400.000 €, entfernt 20.000 €.
- Steuersatz nach Klasse I–III (7–50 %), steigend mit der Höhe.
- Familienheim kann steuerfrei bleiben.
- Früh schenken nutzt Freibeträge alle 10 Jahre neu — Rechner.
Wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vor allem vom Verwandtschaftsgrad ab. Enge Angehörige haben hohe Freibeträge (Ehepartner 500.000 €, Kinder je 400.000 €) und die niedrigsten Sätze (Steuerklasse I, ab 7 %). Entfernte Verwandte und Nichtverwandte haben nur 20.000 € Freibetrag und zahlen deutlich mehr (bis 50 %). Der größte Hebel liegt in vorausschauender Planung: Freibeträge gezielt nutzen, früh schenken und das steuerbegünstigte Familienheim kennen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist mein Freibetrag?+
Ehe-/Lebenspartner 500.000 €, Kinder und Stiefkinder je 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern/Großeltern bei Erbschaft 100.000 €. Geschwister, Nichten/Neffen und nicht verwandte Personen haben nur 20.000 €. Der Freibetrag gilt pro Person — jedes Kind hat also seinen eigenen.
Was bedeuten die Steuerklassen?+
Sie bestimmen den Steuersatz auf den steuerpflichtigen Teil. Klasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft) zahlt am wenigsten (7–30 %). Klasse II (Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder) und Klasse III (übrige) zahlen deutlich mehr. Je näher verwandt, desto günstiger.
Ist das Familienheim steuerfrei?+
Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Erbt der Ehepartner das selbst genutzte Familienheim und wohnt weitere zehn Jahre darin, bleibt es steuerfrei. Für Kinder gilt das ebenfalls, allerdings mit einer Wohnflächengrenze. Das ist eine der wichtigsten Ausnahmen — hier lohnt fachlicher Rat.
Wie senke ich die Erbschaftssteuer?+
Durch vorausschauendes Schenken: Die Freibeträge gelten auch für Schenkungen und können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Wer früh und regelmäßig überträgt, kann große Vermögen steuerfrei weitergeben. Mehr dazu im Ratgeber zur steuerfreien Schenkung.
Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 11. Juli 2026.