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Vermögen

Digitaler Nachlass 2026: Konten, Zugänge und was Erben dürfen

uumsgeld Redaktion Aktualisiert am 24. Juli 2026 ca. 3 Min.
Das Wichtigste in Kürze

Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Daten und Verträge einer Person: E-Mail, Online-Banking, Cloud-Speicher, Social-Media-Profile, Streaming- und andere Abos, Bezahldienste, Domains und Kryptowährungen. Rechtlich hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass wie der analoge auf die Erben übergeht — sie treten in die Vertragsverhältnisse ein und haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang, etwa zum Konto eines sozialen Netzwerks. In der Praxis ist der Zugang aber oft schwierig, wenn Zugangsdaten fehlen. Sinnvoll ist daher, zu Lebzeiten vorzusorgen: eine Übersicht aller wichtigen Konten führen, Zugangsdaten sicher (etwa über einen Passwortmanager) hinterlegen, eine Vertrauensperson bestimmen und im Notfallordner vermerken, wo alles zu finden ist. Manche Anbieter bieten zudem einen Nachlasskontakt oder eine Kontoinaktivitäts-Funktion an. Wichtig: Zugangsdaten gehören nicht offen ins Testament, da dieses beim Nachlassgericht einsehbar werden kann.

Wir hinterlassen heute nicht nur Möbel und Konten, sondern Postfächer, Profile und Passwörter. Was mit diesem digitalen Nachlass passiert, entscheidet oft, wie viel Arbeit — und Kosten — auf die Angehörigen zukommen.

Was zum digitalen Nachlass gehört

Alles Digitale: E-Mail, Online-Banking, Cloud-Speicher, Social Media, Streaming- und andere Abos, Bezahldienste, Domains und Kryptowährungen. Vieles davon endet nicht automatisch mit dem Tod, sondern läuft weiter.

Was Erben dürfen

Der Bundesgerichtshof hat 2018 klargestellt: Der digitale Nachlass geht wie analoge Post auf die Erben über. Sie treten in die Verträge ein und haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang — etwa zum Konto eines sozialen Netzwerks. In der Praxis scheitert der Zugang aber oft an fehlenden Zugangsdaten.

So sorgst du vor

  • Übersicht führen: Welche wichtigen Konten gibt es?
  • Zugänge sichern: über einen Passwortmanager, dessen Master-Zugang du getrennt hinterlegst.
  • Vertrauensperson bestimmen, die sich im Ernstfall kümmert.
  • Im Notfallordner vermerken, wo alles liegt.

Wichtig: Zugangsdaten gehören nicht offen ins Testament — dieses kann beim Nachlassgericht einsehbar werden. Kombiniere die technische Lösung mit einer klaren Vollmacht.

In Kürze

  • Seit 2018 (BGH) haben Erben grundsätzlich Zugang zum digitalen Nachlass.
  • Der Zugang scheitert praktisch oft an fehlenden Zugangsdaten.
  • Passwortmanager + Vertrauensperson + Notfallordner lösen das.
  • Keine Passwörter ins Testament — Nachlassgericht kann es einsehen.
Unsere Einschätzung

Unser Leben ist digital — und damit auch unser Nachlass. E-Mail-Postfächer, Online-Banking, Cloud-Speicher, Social Media, Abos und Bezahldienste enden nicht automatisch mit dem Tod. Der Bundesgerichtshof hat 2018 klargestellt: Der digitale Nachlass geht wie Briefe auf die Erben über, sie haben grundsätzlich Zugang. In der Praxis scheitert das aber oft an fehlenden Zugangsdaten. Wer vorsorgt, hinterlegt Zugänge sicher, benennt eine Vertrauensperson und hält im Notfallordner fest, welche Konten es gibt — das erspart Erben viel Mühe und schützt vor laufenden Kosten und Missbrauch.

Häufige Fragen

Haben Erben Zugriff auf digitale Konten?+

Grundsätzlich ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass wie analoge Post auf die Erben übergeht. Sie treten in die Verträge ein und haben Anspruch auf Zugang, etwa zu einem Social-Media-Konto. Praktisch scheitert es aber oft an fehlenden Zugangsdaten — deshalb ist Vorsorge wichtig.

Wie regele ich meinen digitalen Nachlass?+

Führe eine Übersicht deiner wichtigen Online-Konten, hinterlege die Zugangsdaten sicher (zum Beispiel in einem Passwortmanager, dessen Master-Zugang du getrennt verwahrst), bestimme eine Vertrauensperson und vermerke im Notfallordner, wo alles zu finden ist. So kommen Angehörige im Ernstfall an das Nötige, ohne dass die Daten offen herumliegen.

Gehören Passwörter ins Testament?+

Nein. Ein Testament kann beim Nachlassgericht einsehbar werden — offene Zugangsdaten hätten dort nichts verloren. Besser sind ein Passwortmanager oder eine verschlüsselte, getrennt verwahrte Liste, kombiniert mit einer Vollmacht oder Anweisung, wer sich um den digitalen Nachlass kümmern soll.

Was passiert mit Abos und Konten, wenn ich nichts regele?+

Sie laufen zunächst weiter — Streaming, Cloud, Mitgliedschaften kosten weiter Geld, bis jemand kündigt. Erben müssen die Verträge erst aufspüren und beenden, was ohne Übersicht mühsam ist. Ungenutzte Konten können zudem ein Sicherheitsrisiko sein. Eine klare Regelung erspart Kosten und Ärger.

Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 24. Juli 2026.