Was bringt euch das Splitting?
Die Einkommen beider Partner eingeben — sofort siehst du, wie viel Steuer die Zusammenveranlagung gegenüber der Einzelveranlagung spart. Mit dem amtlichen Tarif 2026 (§ 32a EStG).
Beim Splitting werden beide Einkommen addiert, halbiert, besteuert und verdoppelt. Je ungleicher die Einkommen, desto größer der Vorteil.
Einkommen A
Zu versteuerndes Einkommen des ersten Partners per Slider.
Einkommen B
Zu versteuerndes Einkommen des zweiten Partners.
Vorteil ablesen
Der Splittingvorteil gegenüber getrennter Veranlagung — sofort.
Vereinfachte Berechnung des reinen Einkommensteuer-Effekts nach dem Tarif § 32a EStG 2026. Eingabe ist jeweils das zu versteuernde Einkommen (nach Abzügen). Ohne Soli und Kirchensteuer, die den Effekt geringfügig verstärken. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Keine Steuerberatung.
Wann brauchst du diesen Rechner?
Abschätzen, wie viel die gemeinsame Veranlagung steuerlich bringt.
Je größer der Einkommensunterschied, desto höher der Splittingvorteil.
Wenn ein Partner wenig verdient, ist der Vorteil am größten.
Zusammen oder getrennt? Der Rechner zeigt, was günstiger ist.
Häufige Fragen
Wie funktioniert das Ehegattensplitting?+
Beim Splittingverfahren werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner addiert und halbiert. Auf diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet und anschließend verdoppelt. Weil der Tarif progressiv ist, senkt dieses Halbieren die Steuerlast — besonders stark, wenn die Einkommen ungleich verteilt sind.
Wann ist der Splittingvorteil am größten?+
Der Vorteil ist maximal, wenn nur ein Partner verdient und der andere kein Einkommen hat. Dann wird das hohe Einkommen faktisch auf zwei Personen verteilt und milder besteuert. Verdienen beide gleich viel, ist der Splittingvorteil null — das Splitting ändert dann nichts gegenüber der Einzelveranlagung.
Wer kann das Ehegattensplitting nutzen?+
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Die Zusammenveranlagung wird in der Steuererklärung gewählt; das Finanzamt prüft ohnehin automatisch, ob Zusammen- oder Einzelveranlagung günstiger ist (Günstigerprüfung).
Berücksichtigt der Rechner Soli und Kirchensteuer?+
Nein, er zeigt den reinen Einkommensteuer-Effekt des Splittings — das ist der eigentliche Splittingvorteil. Soli und Kirchensteuer knüpfen an die Einkommensteuer an und verstärken den Effekt geringfügig. Für die vollständige Abgabenlast dient der Brutto-Netto-Rechner.