Marktdaten · Stand 2026 DAX 18.940 ▲ EUR/USD 1,09 Tagesgeld 3,5 % Bauzins 10J 3,68 % Gold/oz 2.380 € Inflation 2,2 % ▼
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Was kostet dich der nächste Euro?

Zu versteuerndes Einkommen eingeben — Steuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz aktualisieren sich sofort. Mit dem amtlichen Tarif 2026 (§ 32a EStG) und einer live gezeichneten Tarifkurve.

Hinweis · Stand 2026

Berechnet auf Basis des Grundtarifs (Einzelveranlagung). Eingabe ist das zu versteuernde Einkommen nach allen Abzügen — nicht das Bruttogehalt.

Quelle: § 32a EStG 2026 · Steuerfortentwicklungsgesetz
✓ Kostenlos & ohne Anmeldung · Quellen offengelegt
So funktioniert der Rechner
01

Einkommen eingeben

Dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) per Slider — die Größe nach allen Abzügen.

02

Zuschläge wählen

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer optional dazuschalten.

03

Sätze ablesen

Steuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz — mit deiner Position auf der Tarifkurve.

→ Ergebnis: Steuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz — plus deine Position auf der Tarifkurve.

Einkommensteuer 2026 LIVE
Steuer pro Jahr
14.233
bei 60.000 € zvE
Durchschnittssteuersatz
23,7 %
Grenzsteuersatz
38 %
Netto vom zvE
45.767
Grenzsteuersatz Durchschnittssteuersatz
Dein Platz im Tarif 2026
10% 20% 30% 42% 0100k €200k €300k €
Einkommensteuer14.233 €
Solidaritätszuschlag0 €
Kirchensteuer0 €
Gesamte Steuer14.233 €
Zu versteuerndes Einkommen60.000
0 €300.000 €

Vereinfachte Jahresberechnung nach dem Grundtarif § 32a EStG 2026. Der Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer an. Ohne individuelle Freibeträge, Progressionsvorbehalt oder außerordentliche Einkünfte. Keine Steuerberatung.

Wann brauchst du diesen Rechner?

1
Steuerlast einschätzen

Sehen, welche Einkommensteuer auf ein zu versteuerndes Einkommen entfällt — vor der Erklärung.

2
Grenzsteuersatz kennen

Wie viel Steuer kostet der nächste verdiente Euro? Entscheidend für jede Optimierung.

3
Progression verstehen

Die Tarifkurve zeigt anschaulich, wie der Satz mit dem Einkommen steigt.

4
Abzüge bewerten

Was bringt eine zusätzliche Werbungskosten- oder Vorsorge-Position? Der Grenzsatz gibt die Antwort.

Häufige Fragen

Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?+

Das zvE ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer — dein Gesamteinkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen), außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Auf genau diese Größe wendet das Finanzamt den Tarif nach § 32a EStG an. Der Rechner erwartet dieses zvE, nicht dein Brutto.

Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?+

Der Durchschnittssteuersatz ist deine gesamte Steuer geteilt durch dein Einkommen — die tatsächliche Belastung insgesamt. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den nächsten verdienten Euro. Weil der Tarif progressiv ist, liegt der Grenzsteuersatz immer über dem Durchschnitt. Für Optimierungen (Werbungskosten, Sonderausgaben) zählt der Grenzsteuersatz: Er bestimmt, wie viel Steuer eine zusätzliche absetzbare Position spart.

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz 2026?+

Der Spitzensteuersatz beträgt 42 % und greift ab einem zvE von 69.879 €. Ab 277.826 € kommt die sogenannte Reichensteuer von 45 % hinzu. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt gar keine Einkommensteuer an.

Rechnet der Rechner Einzel- oder Zusammenveranlagung?+

Dieser Rechner nutzt den Grundtarif (Einzelveranlagung). Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt auf Wunsch das Splittingverfahren, das die Progression abmildert — dafür gibt es den eigenen Ehegattensplitting-Rechner.

Ist das eine Steuerberatung?+

Nein. Der Rechner liefert eine fundierte Schätzung auf Basis des amtlichen Tarifs § 32a EStG 2026. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung und berücksichtigt keine Sonderfälle wie Progressionsvorbehalt, außerordentliche Einkünfte oder Freibeträge im Einzelfall.