Wie weit darf die Miete steigen?
Aktuelle Miete und ortsübliche Vergleichsmiete eingeben — sofort siehst du die zulässige Höchstmiete, den Erhöhungsbetrag und ob die Kappungsgrenze oder die Vergleichsmiete begrenzt.
Erhöhung nur bis zur Vergleichsmiete und höchstens um die Kappungsgrenze (20 %, in angespannten Märkten 15 %) in drei Jahren — der niedrigere Wert gilt.
Aktuelle Miete
Die derzeitige monatliche Kaltmiete der Wohnung.
Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel für die Wohnung.
Grenze ablesen
Wie hoch die Miete zulässig steigen darf — und was sie begrenzt.
Vereinfachte Berechnung nach § 558 BGB: zulässige Miete = niedrigerer Wert aus ortsüblicher Vergleichsmiete und Ausgangsmiete plus Kappungsgrenze (20 %, in per Verordnung bestimmten angespannten Märkten 15 %) über drei Jahre. Ohne Modernisierungsumlage, Index- oder Staffelmiete. Formvorschriften und Fristen (u. a. 15-Monats-Regel) sind zu beachten. Keine Rechtsberatung.
Wann brauchst du diesen Rechner?
Prüfen, wie weit die Miete rechtlich zulässig angehoben werden kann.
Eine Mieterhöhung auf Zulässigkeit und Kappungsgrenze kontrollieren.
In vielen Städten gilt die strengere Grenze von 15 % statt 20 %.
Als Vermieter die zulässige Mietsteigerung in die Kalkulation einbeziehen.
Häufige Fragen
Was ist die Kappungsgrenze?+
Die Kappungsgrenze begrenzt, um wie viel Prozent die Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf — unabhängig davon, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Grundsätzlich sind es 20 %. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Länder per Verordnung festlegen, gilt die strengere Grenze von 15 %. Beide Grenzen beziehen sich auf die Ausgangsmiete zu Beginn des Dreijahreszeitraums.
Wie hängt das mit der Vergleichsmiete zusammen?+
Eine Mieterhöhung ist nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich — das ist die absolute Obergrenze. Zusätzlich darf die Kappungsgrenze nicht überschritten werden. Es gilt der jeweils niedrigere Wert: Liegt die Vergleichsmiete sehr hoch, bremst die Kappungsgrenze; liegt die aktuelle Miete schon nahe an der Vergleichsmiete, ist diese die Grenze.
Welche Fristen gelten bei einer Mieterhöhung?+
Nach einer Mieterhöhung zur Vergleichsmiete muss die Miete mindestens 15 Monate unverändert bleiben, und die Ankündigung hat eine bestimmte Form. Der Mieter hat nach Zugang eine Überlegungsfrist. Erst danach wird die neue Miete fällig. Die Erhöhung muss begründet werden, meist über den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.
Gilt das auch für Index- oder Staffelmiete?+
Nein. Bei einer vereinbarten Staffelmiete stehen die Erhöhungen bereits im Vertrag, bei einer Indexmiete richtet sich die Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex. Kappungsgrenze und Vergleichsmiete gelten für die reguläre Mieterhöhung nach § 558 BGB, nicht für diese vertraglich geregelten Sonderformen.