Zum Inhalt springen
Marktdaten · Orientierungswerte, Stand 10/2026 DAX 25.200 EUR/USD 1,14 Tagesgeld 4 % Bauzins 10J 4,05 % Gold/oz 3.670 € Inflation 3,3 % ▲
Steuern

Grundfreibetrag

Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt: 12.348 € pro Person (2026). Erst darüber beginnt die Einkommensteuer.

Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt: 12.348 € pro Person im Jahr 2026 (Paare mit Zusammenveranlagung: das Doppelte). Er sichert das Existenzminimum und wird regelmäßig angehoben.

Erst das zu versteuernde Einkommen oberhalb dieser Grenze wird besteuert — zunächst mit einem niedrigen, dann stetig steigenden Satz (Progression). Sozialabgaben sind davon unabhängig und fallen schon ab dem ersten Euro an.

Wichtig: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen.

Beispiel: Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 30.000 €. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei, besteuert werden die übrigen 17.652 € nach dem Tarif.

Mehr zum Thema Steuern & Vorsorge Zur Themenwelt Steuern & Vorsorge ›

Verwandte Begriffe

‹ Alle 124 Begriffe im Finanz-Glossar