Grundfreibetrag
Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt: 12.348 € pro Person (2026). Erst darüber beginnt die Einkommensteuer.
Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt: 12.348 € pro Person im Jahr 2026 (Paare mit Zusammenveranlagung: das Doppelte). Er sichert das Existenzminimum und wird regelmäßig angehoben.
Erst das zu versteuernde Einkommen oberhalb dieser Grenze wird besteuert — zunächst mit einem niedrigen, dann stetig steigenden Satz (Progression). Sozialabgaben sind davon unabhängig und fallen schon ab dem ersten Euro an.
Wichtig: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen.
Beispiel: Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 30.000 €. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei, besteuert werden die übrigen 17.652 € nach dem Tarif.
