Günstigerprüfung
Prüfung des Finanzamts, ob die pauschale Abgeltungssteuer oder der persönliche Steuersatz günstiger ist. Wer wenig verdient, kann sich über die Steuererklärung zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen.
Prüfung des Finanzamts, ob die pauschale Abgeltungssteuer oder der persönliche Steuersatz günstiger ist. Wer wenig verdient, kann sich über die Steuererklärung zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen.