Kappungsgrenze
Obergrenze für Mieterhöhungen: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in angespannten Wohnungsmärkten nur um 15 % — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete.
Mieterhöhungs-Rechner ›Obergrenze für Mieterhöhungen: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in angespannten Wohnungsmärkten nur um 15 % — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete.
Mieterhöhungs-Rechner ›