Solidaritätszuschlag
Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommen- bzw. Kapitalertragsteuer. Bei der Einkommensteuer erst oberhalb einer Freigrenze fällig, sodass ihn die meisten Arbeitnehmer nicht mehr zahlen; auf Kapitalerträge fällt er weiterhin an.
Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommen- bzw. Kapitalertragsteuer. Bei der Einkommensteuer erst oberhalb einer Freigrenze fällig, sodass ihn die meisten Arbeitnehmer nicht mehr zahlen; auf Kapitalerträge fällt er weiterhin an.