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Steuern

Sparerpauschbetrag

Steuerfreibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Wird per Freistellungsauftrag genutzt.

Der Sparerpauschbetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei bleiben. Er gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne zusammen und beträgt 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € bei Zusammenveranlagung.

Damit er automatisch wirkt, braucht deine Bank oder dein Broker einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt das Institut Abgeltungsteuer ab, und du holst dir das Geld erst über die Steuererklärung zurück. Wer mehrere Konten hat, verteilt den Betrag auf die Institute — die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen.

Bei Aktien-ETFs reicht der Betrag wegen der Teilfreistellung weiter: Da nur 70 % der Erträge steuerpflichtig sind, kannst du rund 1.430 € Gewinn realisieren, bevor Steuer anfällt.

Beispiel: Du hast 800 € Zinsen und 400 € Aktiengewinne, zusammen 1.200 €. Nach Abzug von 1.000 € bleiben 200 € steuerpflichtig — bei 26,375 % sind das rund 53 € Steuer (ohne Kirchensteuer).

Wichtig: Der Pauschbetrag gilt pro Person und Jahr, nicht pro Konto. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen am Jahresende.

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