Steuerklasse
Bestimmt bei Arbeitnehmern die Höhe der monatlich einbehaltenen Lohnsteuer. Bei Verheirateten ändert die Wahl (IV/IV, III/V oder IV mit Faktor) nur die Liquidität im Jahr, nicht die endgültige Jahressteuer.
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber monatlich einbehält. Es gibt sechs Klassen: I für Ledige, II für Alleinerziehende, III/V und IV für Verheiratete, VI für Zweitjobs.
Bei Ehepaaren ändert die Wahl nur die Aufteilung der Steuer über das Jahr, nicht die endgültige Jahressteuer: Die Veranlagung gleicht Unterschiede aus. Die Kombination III/V erhöht das monatliche Netto des Besserverdieners, kann aber zu Nachzahlungen führen; IV mit Faktor verteilt fairer.
Die Steuerklasse beeinflusst außerdem Lohnersatzleistungen wie Eltern- und Arbeitslosengeld, weil diese auf dem Nettoeinkommen basieren.
Beispiel: Verdient Partner A 60.000 € und Partner B 20.000 €, bringt III/V monatlich mehr Netto auf dem Konto von A. In der Steuererklärung kann dafür eine Nachzahlung anfallen.
