Teilfreistellung
Steuerbefreiung eines Teils der Erträge bei Aktien-ETFs: 30 % der Erträge bleiben steuerfrei, um die Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen.
Die Teilfreistellung macht einen Teil der Fondserträge steuerfrei, weil der Fonds selbst bereits Steuern gezahlt hat. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote sind 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % (Ausland 80 %).
Für Aktien-ETFs ergibt sich ein effektiver Steuersatz von rund 18,5 % statt 26,375 % (ohne Kirchensteuer). Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Verkaufsgewinne und die Vorabpauschale.
Anleihen-ETFs und Rohstoff-ETCs bekommen keine Teilfreistellung — dort werden die Erträge voll versteuert.
Beispiel: Ein Aktien-ETF schüttet 1.000 € aus. Davon sind 300 € steuerfrei, 700 € werden versteuert. Bei 26,375 % sind das etwa 185 € Steuer statt 264 €.
