In Deutschland gibt es neben Steuervorteilen mehrere staatliche Förderungen, die man aktiv beantragen muss — sonst verfallen sie. Sechs sind für die meisten besonders relevant. Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen bekommen die Arbeitnehmer-Sparzulage: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro Aktienfonds-Sparen und 9 Prozent auf bis zu 470 Euro Bausparen, bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro (Ledige) beziehungsweise 80.000 Euro (Paare). Bausparer mit niedrigerem Einkommen erhalten zusätzlich die Wohnungsbauprämie (10 Prozent, bis 70 oder 140 Euro im Jahr). Immobilienbesitzer, die ihre Heizung tauschen, können über die KfW bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen. Wer aus dem Arbeitslosengeld I gründet, kann den Gründungszuschuss erhalten (bisheriges ALG I plus 300 Euro im Monat). Unternehmen und Selbstständige mit Forschung und Entwicklung bekommen die Forschungszulage (25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen 35 Prozent). Und Familien haben Anspruch auf Elterngeld (65 Prozent des wegfallenden Nettos, 300 bis 1.800 Euro im Monat), sofern das zu versteuernde Einkommen unter 175.000 Euro liegt. Dazu kommen zwei oft übersehene Töpfe: Wer viel für Medikamente und Behandlungen zuzahlt, kann sich ab 2 Prozent des Einkommens (chronisch Kranke 1 Prozent) von weiteren Zuzahlungen befreien lassen; und für barrierefreies Umbauen gibt der KfW-Zuschuss 455-B bis zu 6.250 Euro. Der Finder im Artikel zeigt je nach Auswahl nur die passende Förderung mit Antragsweg.
Über Steuern reden alle. Über die zweite Quelle staatlichen Geldes — Zulagen, Prämien und Zuschüsse — kaum jemand. Dabei liegt hier bares Geld, das viele einfach nicht abrufen: weil sie die Förderung nicht kennen, den Antrag scheuen oder glauben, sie hätten ohnehin keinen Anspruch. Dieser Überblick bündelt acht Förderungen, die für Arbeitnehmer, Immobilienbesitzer, Gründer, Unternehmen und Familien besonders relevant sind — von der Sparzulage bis zum Zuschuss bei Krankheit oder Umbau — und der Finder zeigt dir, was auf dich zutrifft.
Was steht dir zu?
Kreuze an, was auf dich zutrifft — darunter erscheint nur die jeweils passende Förderung mit Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg. Es werden keine Daten übertragen.
Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen
bis ~123 €/Jahr pro PersonDie Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein staatlicher Zuschuss auf vermögenswirksame Leistungen: 20 % auf bis zu 400 € im Jahr für einen Aktienfonds-Sparplan und 9 % auf bis zu 470 € fürs Bausparen — beides ist kombinierbar. Viele lassen das Geld liegen, weil sie ihre VL gar nicht erst abrufen.
Zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 € (Ledige) bzw. 80.000 € (Zusammenveranlagung). Die VL müssen in einen begünstigten Vertrag fließen (Aktienfonds-Sparplan oder Bausparen).
- Beim Arbeitgeber nachfragen, ob und in welcher Höhe er VL zahlt (oft im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt).
- Einen begünstigten Vertrag abschließen und die VL dort einzahlen lassen.
- Die Sparzulage jährlich über die „Anlage VL" in der Steuererklärung beantragen — die elektronische Bescheinigung liefert der Anbieter.
Finanzamt (Antrag über die Steuererklärung, Anlage VL). Rechtsgrundlage: 5. Vermögensbildungsgesetz.
Bausparer mit niedrigem bis mittlerem Einkommen
bis 70 € (Single) / 140 € (Paare) im JahrDie Wohnungsbauprämie gibt 10 % auf deine Bausparbeiträge — auf bis zu 700 € (Ledige) bzw. 1.400 € (Paare) im Jahr. Sie lässt sich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage kombinieren, sodass beide Töpfe nebeneinander laufen.
Zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 € (Ledige) bzw. 70.000 € (Paare); mindestens 50 € Einzahlung im Jahr; Mindestalter 16.
- Prüfen, ob dein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt.
- Jährlich mindestens 50 € in den Bausparvertrag einzahlen.
- Den Prämienantrag stellen — die Bausparkasse schickt das Formular meist automatisch zu.
Bausparkasse (Antragsformular). Rechtsgrundlage: Wohnungsbau-Prämiengesetz.
Immobilienbesitzer mit Heizungstausch oder Sanierung
bis zu 70 % ZuschussÜber die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die KfW den Heizungstausch: eine Grundförderung plus mehrere Boni (u. a. ein Geschwindigkeits- und ein Einkommensbonus), in Summe bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Die Bedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst — die genauen Sätze und die Kostenobergrenze stehen aktuell auf der KfW-/BAFA-Seite.
Wohneigentümer; förderfähig sind bestimmte Heizungen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse) und Effizienzmaßnahmen. Der Einkommensbonus setzt ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 € voraus. Wichtig: Antrag vor der Auftragsvergabe.
- Vorhaben planen und ein Fachunternehmen bzw. eine Energie-Effizienz-Expertin einbinden.
- Den Zuschuss vor Auftragsvergabe beantragen (Heizung: KfW; Effizienzmaßnahmen: BAFA).
- Nach der Umsetzung die Nachweise einreichen und den Zuschuss abrufen.
KfW (Heizungstausch) bzw. BAFA (Effizienzmaßnahmen). Aktuelle Sätze: kfw.de / bafa.de.
Gründung aus Arbeitslosigkeit (ALG I)
ALG I + 300 €/Monat, bis zu 15 MonateDer Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit sichert den Start ab: In den ersten 6 Monaten läuft dein bisheriges Arbeitslosengeld I weiter, plus 300 € monatlich für die soziale Absicherung. Danach sind für weitere 9 Monate nochmals 300 € im Monat möglich. Es ist eine Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch.
Anspruch auf ALG I mit noch mindestens 150 Tagen Restanspruch; tragfähiges Geschäftskonzept mit fachkundiger Stellungnahme (z. B. IHK, Steuerberater).
- Frühzeitig — vor der Gründung — mit der Agentur für Arbeit sprechen.
- Businessplan erstellen und eine fachkundige Stellungnahme einholen.
- Den Antrag stellen, solange noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch bestehen.
Agentur für Arbeit. Rechtsgrundlage: § 93 SGB III.
Unternehmen/Selbstständige mit Forschung & Entwicklung
bis 35 % der F&E-KostenDie Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung — unabhängig von Branche und Gewinn. Gefördert werden 25 % der begünstigten F&E-Kosten, für kleine und mittlere Unternehmen 35 %. Ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € pro Jahr (bis 4,2 Mio. € Zulage für KMU), und eine neue 20-%-Gemeinkostenpauschale vereinfacht den Antrag.
Steuerpflichtiges Unternehmen mit einem F&E-Vorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung). Es zählt das technische Risiko, nicht der Erfolg.
- Für das Vorhaben die Förderfähigkeit bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bestätigen lassen.
- Die begünstigten Personal- und Auftragskosten dokumentieren.
- Die Zulage beim Finanzamt beantragen — sie wird mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt.
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) + Finanzamt. Rechtsgrundlage: Forschungszulagengesetz.
Familien mit Nachwuchs
300–1.800 €/Monat (Basiselterngeld)Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens: 65 % des Netto vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat (Basiselterngeld). Mit ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus lässt sich der Bezug strecken.
Gemeinsame Betreuung, Wohnsitz in Deutschland, höchstens 32 Wochenstunden Arbeit im Bezug. Achtung: Bei Geburten seit April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen über 175.000 € liegt.
- Nach der Geburt Geburtsurkunde und Einkommensnachweise zusammenstellen.
- Basiselterngeld gegen ElterngeldPlus abwägen — je nach geplanter Teilzeit.
- Den Antrag bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes stellen (rückwirkend nur 3 Monate).
Elterngeldstelle des Bundeslandes. Rechtsgrundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Hohe Zuzahlungen bei Krankheit oder Pflege
Deckel bei 1–2 % des EinkommensDeine gesetzlichen Zuzahlungen (Rezepte, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus) sind pro Jahr auf 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt gedeckelt — für schwerwiegend chronisch Kranke auf 1 %. Ist die Belastungsgrenze erreicht, zahlst du für den Rest des Jahres nichts mehr. Die Krankenkasse meldet sich dafür nicht von selbst.
Gesetzlich Versicherte; die Grenze bezieht sich auf alle im Haushalt lebenden Personen. Die 1-%-Grenze setzt eine schwerwiegend chronische Erkrankung nach der Chroniker-Richtlinie voraus.
- Alle Zuzahlungs-Quittungen des Jahres sammeln (Apotheke, Praxis, Klinik, Hilfsmittel).
- Die persönliche Belastungsgrenze ausrechnen (2 % bzw. 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt).
- Bei Erreichen die Befreiungsbescheinigung bei der Krankenkasse beantragen — zu viel Gezahltes wird erstattet.
Gesetzliche Krankenkasse. Rechtsgrundlage: §§ 61, 62 SGB V.
Barrierefreier oder altersgerechter Umbau
bis 2.500 € / 6.250 € ZuschussÜber den KfW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung" (455-B) gibt es 10 % der Kosten (max. 2.500 €) für einzelne Maßnahmen und 12,5 % (max. 6.250 €) für den Standard „Altersgerechtes Haus". Das Programm ist im April 2026 neu gestartet und mit Fördermitteln gedeckelt — wer plant, sollte früh beantragen.
Wohneigentümer (Mieter mit Zustimmung des Eigentümers); förderfähig sind Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Wichtig: Antrag vor Beginn des Vorhabens.
- Maßnahme planen und die förderfähigen Kosten ermitteln.
- Den Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen — vor der Auftragsvergabe.
- Nach der Umsetzung die Rechnungen einreichen und den Zuschuss abrufen.
KfW (Programm 455-B). Aktuelle Konditionen: kfw.de.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung besteht, hängt vom Einzelfall ab. Fördersätze und Grenzen (Stand August 2026) nach offiziellen Quellen (Finanzämter, KfW/BAFA, Agentur für Arbeit, Elterngeldstellen); maßgeblich sind die aktuellen Angaben der jeweils zuständigen Stelle.
Warum so viel Geld liegen bleibt
Der Staat wirbt für seine Förderungen nicht wie ein Anbieter für ein Produkt. Es gibt keine Erinnerung im Postfach, keinen Countdown, keinen Vertriebler. Wer nichts beantragt, bekommt nichts — und merkt es nicht einmal. Die Arbeitnehmer-Sparzulage etwa steht Millionen Beschäftigten zu, aber sie verpufft, wenn man seine vermögenswirksamen Leistungen gar nicht erst beim Arbeitgeber abruft. Die Wohnungsbauprämie bleibt liegen, wenn der Prämienantrag nicht gestellt wird. Und beim Elterngeld verfällt rückwirkend alles, was länger als drei Monate zurückliegt.
Erst der Anspruch, dann die Frist
In 15 Minuten geprüft
Du musst nicht alle sechs Förderungen durcharbeiten — nur die, die zu deiner Lebenssituation passen. Genau dafür ist der Finder oben da: Kreuze an, was auf dich zutrifft (Arbeitnehmer, Bausparer, Eigentümer, Gründer, Unternehmer, Elternteil), und du bekommst nur die passenden Förderungen mit Höhe, Voraussetzung und Antragsweg. Für die meisten sind das ein oder zwei Töpfe — und der erste Schritt (beim Arbeitgeber nach VL fragen, den Prämienantrag anfordern, vor dem Heizungstausch die KfW prüfen) ist in wenigen Minuten getan.
Die Lehre
Staatliche Förderung ist kein Almosen, sondern Teil des Systems — vom Gesetzgeber bewusst geschaffen, um Sparen, Wohnen, Gründen, Forschen und Familie zu unterstützen. Der einzige Haken: Man muss sie kennen und aktiv abrufen. Wer einmal prüft, welche Töpfe zur eigenen Situation passen, holt sich Geld, das ohnehin bereitsteht — und muss es danach oft nur einmal im Jahr wiederholen.
Allgemeine Information zum Stand August 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung. Fördersätze, Einkommensgrenzen und Fristen ändern sich; maßgeblich sind die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen (Finanzämter, KfW/BAFA, Agentur für Arbeit, Bescheinigungsstelle Forschungszulage, Elterngeldstellen).
Neben Steuervorteilen gibt es in Deutschland eine Reihe staatlicher Förderungen, die viele schlicht nicht abrufen. Sechs lohnen den Blick besonders: die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (bis rund 123 Euro im Jahr), die Wohnungsbauprämie fürs Bausparen (bis 70 beziehungsweise 140 Euro), die KfW-Heizungsförderung für Eigentümer (bis zu 70 Prozent Zuschuss), der Gründungszuschuss beim Sprung aus dem Arbeitslosengeld in die Selbstständigkeit, die Forschungszulage für Unternehmen mit Entwicklung (25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen 35 Prozent), das Elterngeld für Familien, die Zuzahlungs-Befreiung der Krankenkasse bei hohen Gesundheitskosten und der KfW-Zuschuss für barrierefreies Umbauen. Der interaktive Finder in diesem Artikel zeigt, welche davon zu deiner Situation passt — mit Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg. Wichtig: Fast alle haben Einkommensgrenzen oder Fristen, und Anträge muss man aktiv stellen. Wer sie kennt, holt sich Geld, das ohnehin bereitsteht.
Häufige Fragen
Welche staatlichen Förderungen kann ich als Arbeitnehmer bekommen?+
Vor allem die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL): 20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr für einen Aktienfonds-Sparplan und 9 Prozent auf bis zu 470 Euro fürs Bausparen — zusammen bis rund 123 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (Ledige) beziehungsweise 80.000 Euro (Zusammenveranlagung). Viele Arbeitgeber zahlen VL, wenn man danach fragt. Bausparer mit niedrigerem Einkommen bekommen zusätzlich die Wohnungsbauprämie.
Wie viel Zuschuss gibt es für den Heizungstausch?+
Über die KfW sind für den Tausch gegen eine klimafreundliche Heizung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich — eine Grundförderung plus Boni, unter anderem ein Geschwindigkeits- und ein einkommensabhängiger Bonus. Die Bedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst; die genauen Sätze und die Kostenobergrenze stehen auf kfw.de. Wichtig: den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen.
Lohnt sich der Gründungszuschuss?+
Für den Sprung aus dem Arbeitslosengeld I in die Selbstständigkeit ja: In den ersten sechs Monaten läuft das ALG I weiter, plus 300 Euro im Monat; danach sind für neun weitere Monate nochmals 300 Euro möglich. Es ist aber eine Ermessensleistung — man braucht noch mindestens 150 Tage Restanspruch und ein tragfähiges Konzept mit fachkundiger Stellungnahme.
Was ist die Forschungszulage und wer bekommt sie?+
Eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, unabhängig von Branche und Gewinn. Gefördert werden 25 Prozent der begünstigten F&E-Kosten, für kleine und mittlere Unternehmen 35 Prozent. Ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro pro Jahr, und eine neue 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale vereinfacht den Antrag. Zuständig sind die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und das Finanzamt.
Bis zu welchem Einkommen gibt es noch Elterngeld?+
Bei Geburten seit April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen über 175.000 Euro liegt (Paare und Alleinerziehende). Darunter beträgt das Basiselterngeld 65 Prozent des wegfallenden Nettos, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist meist deutlich niedriger als das Brutto.
Muss ich diese Förderungen selbst beantragen?+
Ja — fast alle muss man aktiv beantragen, und viele haben Fristen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie laufen über die Steuererklärung beziehungsweise die Bausparkasse, die Heizungsförderung über die KfW (vor Auftragsvergabe), der Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit, die Forschungszulage über die Bescheinigungsstelle und das Finanzamt, das Elterngeld über die Elterngeldstelle (rückwirkend nur drei Monate). Der Finder im Artikel nennt für jede Förderung den konkreten Weg.
SCHUFA und Auskunfteien, Verbraucherrechte, Girokonto, Kreditkarten und Wohnen — Monika erklärt komplexe Regeln alltagstauglich.
Profil & Redaktion ›Unabhängig recherchiert. Verantwortlicher Herausgeber: Dr. Gamal Moukabary. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 02. August 2026.