Wer einen alten, langfristigen Prämiensparvertrag bei einer Sparkasse hat oder hatte, kann oft eine Zinsnachzahlung verlangen. Viele Sparkassen haben die variablen Zinsen jahrelang auf Grundlage unwirksamer Zinsanpassungsklauseln zu niedrig berechnet. Der Bundesgerichtshof verlangt eine Neuberechnung nach der Verhältnismethode: Der relative Abstand zwischen dem Vertragszins und einem geeigneten Referenzzins muss über die Laufzeit gewahrt bleiben (bestätigt zuletzt mit Urteil vom 23. September 2025). Daraus ergibt sich häufig eine Nachzahlung von etwa 1.000 bis 2.000 Euro. Betroffene fordern die Sparkasse schriftlich auf, sämtliche Zinsen nach der Verhältnismethode neu zu berechnen und den Differenzbetrag samt einer nachvollziehbaren Aufstellung auszuzahlen. Anders als bei vielen anderen Ansprüchen verjährt der Anspruch erst mit dem Ende des Vertrags — trotzdem sollten die Unterlagen gesichert und die Sparkasse zeitnah aufgefordert werden.
Millionen Deutsche haben in den 1990er- und 2000er-Jahren einen Prämiensparvertrag bei ihrer Sparkasse abgeschlossen. Bei vielen dieser Verträge wurden die Zinsen jahrelang zu niedrig berechnet — auf Grundlage von Klauseln, die vor Gericht keinen Bestand hatten. Betroffene können eine oft vierstellige Nachzahlung verlangen.
Worum es geht
Prämiensparverträge kombinieren einen variablen Grundzins mit einer steigenden Prämie auf die Sparraten. Der Streit dreht sich um den variablen Zins: Viele Sparkassen haben ihn nach eigenem Ermessen angepasst — auf Basis von Zinsanpassungsklauseln, die der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt hat. Statt eine Lücke offenzulassen, gibt der BGH die Berechnung vor: Maßgeblich ist die Verhältnismethode, bei der der relative Abstand zwischen Vertrags- und Referenzzins gewahrt bleiben muss. Zuletzt hat er dies mit Urteil vom 23. September 2025 bestätigt.
So forderst du die Neuberechnung
Anders als bei anderen Bankgebühren geht es hier nicht um eine feste Summe, die du selbst ausrechnen kannst — die Neuberechnung ist komplex und Sache der Sparkasse. Dein Schritt ist, sie schriftlich zur Neuberechnung nach der Verhältnismethode aufzufordern und eine nachvollziehbare Aufstellung zu verlangen. Das Tool unten erstellt dir das passende Schreiben.
Zinsneuberechnung verlangen — Musterbrief
Fülle die Felder aus — das Tool erstellt ein Schreiben, mit dem du die Neuberechnung deiner Prämiensparzinsen nach der Verhältnismethode verlangst. Deine Eingaben werden nirgendwohin gesendet.
Unverbindliche Vorlage, keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab; Ansprüche können verjähren. Bei Ablehnung hilft die Verbraucherzentrale bzw. eine Schlichtungsstelle weiter.
Verjährung: hier hast du mehr Zeit
Anders als bei Konto- oder Bauspargebühren werden die Ansprüche aus einem Prämiensparvertrag erst mit dem Ende des Vertrags fällig — die Verjährung läuft also später. Trotzdem gilt: Sichere deine Vertragsunterlagen und Kontoauszüge, und lass dich bei einer Weigerung der Sparkasse von der Verbraucherzentrale unterstützen, die zu diesem Thema gezielte Prüfungen anbietet.
Das Prämiensparen ist einer von mehreren Fällen, in denen der BGH Bankkunden Geld zurückgibt. Einen Überblick über alle Ansprüche gibt Geld zurück von der Bank.
Allgemeine Information zum Stand 2026, keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. Aktenzeichen und Berechnungsmethode nach öffentlich zugänglichen Quellen (BGH, vzbv, Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest). Für die konkrete Neuberechnung ist fachliche Unterstützung sinnvoll.
Bei langfristigen Prämiensparverträgen haben viele Sparkassen die variablen Zinsen über Jahre nach eigenem Ermessen angepasst — auf Grundlage von Klauseln, die der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt hat. Die Folge: Die Zinsen wurden oft zu niedrig berechnet. Der BGH verlangt eine Neuberechnung nach der Verhältnismethode, bei der der relative Abstand zwischen Vertrags- und Referenzzins gewahrt bleiben muss (zuletzt Urteil vom 23. September 2025). Für Betroffene bedeutet das häufig eine Nachzahlung von 1.000 bis 2.000 Euro. Anders als bei anderen Bankansprüchen verjähren die Ansprüche erst mit dem Vertragsende — es ist also mehr Zeit, aber die Unterlagen sollten gesichert werden. Wer betroffen ist, verlangt die Neuberechnung schriftlich.
Häufige Fragen
Welche Verträge sind betroffen?+
Vor allem langfristige Prämiensparverträge, wie sie Sparkassen vielfach in den 1990er- und 2000er-Jahren verkauft haben. Kennzeichen ist ein variabler Grundzins plus eine mit der Laufzeit steigende Prämie auf die Sparraten. Wenn die Sparkasse den variablen Zins nach eigenem Ermessen angepasst hat, lohnt die Prüfung.
Was ist die Verhältnismethode?+
Eine vom BGH vorgegebene Berechnungsweise: Der relative Abstand zwischen dem anfänglichen Vertragszins und einem geeigneten langfristigen Referenzzins muss über die gesamte Laufzeit gewahrt bleiben. Sinkt der Referenzzins, darf der Vertragszins nur im selben Verhältnis sinken — nicht stärker. Genau daran haben sich viele Sparkassen nicht gehalten.
Wie viel Nachzahlung ist möglich?+
Das hängt von Vertragslaufzeit, Sparsumme und den konkreten Zinsanpassungen ab. Laut Verbraucherzentralen sind Nachzahlungen von etwa 1.000 bis 2.000 Euro häufig, in Einzelfällen auch mehr. Eine genaue Berechnung ist komplex und wird von den Verbraucherzentralen oder auf die Materie spezialisierten Stellen angeboten.
Wie gehe ich vor?+
Fordere die Sparkasse schriftlich auf, die Zinsen deines Vertrags nach der Verhältnismethode neu zu berechnen und dir den Nachzahlungsbetrag samt einer nachvollziehbaren Aufstellung mitzuteilen. Der Musterbrief in diesem Artikel hilft dir dabei. Verweigert die Sparkasse die Neuberechnung, unterstützen dich die Verbraucherzentralen.
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Profil & Redaktion ›Unabhängig recherchiert. Verantwortlicher Herausgeber: Dr. Gamal Moukabary. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 31. Juli 2026.