Bankkunden können sich aufgrund mehrerer BGH-Urteile in vier typischen Fällen Geld zurückholen. Erstens: pauschale Jahres- oder Vertragsentgelte in der Sparphase eines Bausparvertrags sind unwirksam — seit einem Urteil vom 28. Juli 2026 (XI ZR 83/25) ausdrücklich auch bei geförderten Riester-Verträgen. Zweitens: Kontoführungsgebühren, die eine Bank per „Zustimmungsfiktion“ ohne aktive Zustimmung erhöht hat, sind erstattbar (Grundsatzurteil XI ZR 26/20; zur Verjährung XI ZR 45/24). Drittens: Verwahrentgelte beziehungsweise „Negativzinsen“ auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten sowie Entgelte für Ersatzkarte und Ersatz-PIN sind unwirksam (Urteile vom 4. Februar 2025). Viertens: Bei alten Prämiensparverträgen müssen Sparkassen die Zinsen nach der Verhältnismethode neu berechnen, was oft zu einer Nachzahlung führt (zuletzt Urteil vom 23. September 2025). Alle Ansprüche unterliegen der Verjährung — Unterlagen prüfen und zeitnah handeln. Der Finder oben zeigt je nach Auswahl nur den passenden Fall mit Vorgehen und Fristen.
Banken und Sparkassen haben in den vergangenen Jahren vor Gericht eine Niederlage nach der anderen kassiert — und in fast allen Fällen geht es um Geld, das den Kundinnen und Kunden zusteht. Das Problem: Kaum jemand kennt alle Ansprüche, und viele halten den Aufwand für größer, als er ist. Dieser Überblick bündelt die wichtigsten Fälle — und der Finder zeigt dir, was auf dich zutrifft.
Damit die Begriffe klar sind, hier jeder Fall in einem Satz:
- Bauspargebühr / Vertragsentgelt — eine pauschale Jahres- oder Kontogebühr, die die Bausparkasse in der Sparphase allein fürs Führen deines Vertrags verlangt; solche Entgelte hat der BGH für unwirksam erklärt.
- Stillschweigend erhöhte Kontogebühren („Zustimmungsfiktion“) — die Bank hebt Gebühren an und wertet dein bloßes Schweigen als Zustimmung; genau dieses Vorgehen ist laut BGH unzulässig.
- Verwahrentgelt („Negativzins“) — eine Gebühr dafür, dass die Bank dein Guthaben „verwahrt“, also faktisch Minuszinsen auf dein eigenes Erspartes.
- Prämiensparvertrag — ein langfristiger Sparvertrag (meist bei Sparkassen) mit Bonus, bei dem viele Institute den variablen Zins über Jahre zu niedrig berechnet haben.
Was trifft auf dich zu?
Wähle aus, was auf dich zutrifft — darunter erscheint nur der jeweils passende Anspruch mit Vorgehen, Aktenzeichen und Verjährung. Es werden keine Daten übertragen.
Bausparvertrag mit Jahres-/Vertragsentgelt
oft über 100 €Pauschale Jahres- oder Vertragsentgelte für die reine Kontoführung in der Sparphase sind unwirksam — auch bei geförderten Riester-Bausparverträgen. Die Bausparkasse verwaltet den Vertrag überwiegend im eigenen Interesse und darf die Kosten nicht auf dich abwälzen (§ 307 BGB).
BGH XI ZR 83/25 (28.07.2026, jetzt auch Riester) · XI ZR 551/21 (2022)
- Kontoauszüge prüfen: jährliches Vertrags-/Kontoentgelt gezahlt (meist im Januar)?
- Entgelte der Jahre zusammenrechnen und schriftlich zurückfordern.
- Bei Ablehnung an die Verbraucherzentrale bzw. Schlichtungsstelle wenden.
Regelmäßig rund drei Jahre rückwirkend; Verjährung zum Jahresende.
Kontogebühren wurden „stillschweigend" erhöht
je nach Erhöhung, teils dreistelligBanken dürfen Gebühren nicht per „Zustimmungsfiktion" (Schweigen des Kunden gilt als Zustimmung) erhöhen. Wurde deine Kontogebühr seit 2018 ohne deine ausdrückliche Zustimmung angehoben, kannst du die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.
BGH XI ZR 26/20 (2021, Grundsatz) · XI ZR 45/24 (03.06.2025, Verjährung/Höhe)
- Prüfen, ob und wann die Kontogebühr ohne aktive Zustimmung erhöht wurde.
- Differenz zur ursprünglich vereinbarten Gebühr für die betroffenen Jahre zusammenrechnen.
- Bank schriftlich zur Erstattung auffordern; bei Ablehnung Verbraucherzentrale einschalten.
Die Verjährung beginnt erst mit dem jeweiligen Rechnungsabschluss — zügig prüfen.
Verwahrentgelt / „Negativzinsen" oder Ersatzkarten-Gebühr gezahlt
variabel — je nach Guthaben und ZeitraumKlauseln über Verwahrentgelte auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten sind unwirksam — ebenso Entgelte für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN. Gezahlte Beträge kannst du zurückfordern; die BaFin hat ausdrücklich zur Prüfung geraten.
BGH, Urteile vom 04.02.2025 (u. a. XI ZR 61/23, XI ZR 161/23)
- Kontoauszüge 2020–2023 auf ein Verwahrentgelt / „Guthabengebühr" prüfen.
- Auch Gebühren für Ersatzkarte oder Ersatz-PIN heraussuchen.
- Gezahlte Beträge schriftlich zurückfordern.
Ansprüche aus 2022 waren Ende 2025 verjährt — jüngere Jahre prüfen.
Alter Prämiensparvertrag bei der Sparkasse
häufig 1.000–2.000 €Viele Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen sind unwirksam. Die Sparkasse muss die Zinsen neu berechnen — maßgeblich ist die Verhältnismethode (der relative Abstand zwischen Vertrags- und Referenzzins muss gewahrt bleiben). Daraus ergibt sich oft eine spürbare Zinsnachzahlung.
BGH, mehrere Urteile, zuletzt 23.09.2025 (Sparkasse Nürnberg)
- Vertragsunterlagen und Kontoauszüge zusammensuchen.
- Neuberechnung der Zinsen verlangen (Verbraucherzentralen bieten Prüfungen an).
- Auf die Verhältnismethode bestehen; bei Verweigerung rechtlich beraten lassen.
Ansprüche werden frühestens mit Vertragsende fällig — hier verjährt es später, aber Nachweise sichern.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab — im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale oder eine anwaltliche Beratung. Aktenzeichen und Daten nach öffentlich zugänglichen Quellen (BGH, vzbv, Verbraucherzentralen).
Warum sich das Nachhaken lohnt
Die einzelnen Beträge wirken oft klein — ein Jahresentgelt hier, eine Gebührenerhöhung dort. Über die Jahre summieren sie sich aber, und beim Prämiensparen geht es schnell um vierstellige Nachzahlungen. Vor allem: Das Recht ist auf deiner Seite. Der Bundesgerichtshof hat in allen vier Fällen klar zugunsten der Verbraucher entschieden. Es geht also nicht um eine Grauzone, sondern um Geld, das dir zusteht.
So gehst du in allen Fällen vor
Das Muster ist überall ähnlich: Prüfen, fordern, dranbleiben. Zuerst die Kontoauszüge und Vertragsunterlagen durchsehen und die betroffenen Beträge zusammenrechnen. Dann das Institut schriftlich unter Verweis auf das jeweilige BGH-Urteil zur Erstattung auffordern — für die Bauspargebühren gibt es dafür sogar einen fertigen Musterbrief-Generator. Reagiert die Bank nicht oder lehnt sie ab, wendest du dich an die Verbraucherzentrale oder die zuständige Schlichtungsstelle. Das ist kostenlos und verhindert, dass dein Anspruch verjährt.
Die Lehre
Ein Institut, das eine unzulässige Gebühr kassiert hat, erstattet sie selten von allein — du musst sie aktiv zurückfordern. Der Aufwand ist gering, das Recht eindeutig, und der Betrag lohnt sich oft mehr, als man denkt. Wer betroffen ist, sollte die Gelegenheit nutzen, solange die Ansprüche nicht verjährt sind.
Allgemeine Information zum Stand 2026, keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. Aktenzeichen und Urteilsdaten nach öffentlich zugänglichen Quellen (BGH, vzbv, Verbraucherzentralen). Im Zweifel Verbraucherzentrale oder anwaltliche Beratung einschalten.
Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs haben in den vergangenen Jahren zugunsten von Bankkunden entschieden — und viele Betroffene wissen nichts davon oder halten den Aufwand für zu groß. Vier Ansprüche lohnen die Prüfung: unzulässige Jahres- oder Vertragsentgelte bei Bausparverträgen (jetzt auch bei Riester), stillschweigend erhöhte Kontoführungsgebühren, Verwahrentgelte beziehungsweise „Negativzinsen“ samt Ersatzkarten-Gebühren sowie zu niedrig berechnete Zinsen bei alten Prämiensparverträgen. Je nach Fall geht es um dreistellige Beträge, bei Prämiensparverträgen oft um 1.000 bis 2.000 Euro. Gemeinsam ist allen: Die Ansprüche verjähren, meist innerhalb von rund drei Jahren. Wer betroffen sein könnte, sollte seine Unterlagen prüfen und nicht zu lange warten. Der interaktive Finder in diesem Artikel zeigt, was auf dich zutrifft.
Häufige Fragen
Welche Gebühren kann ich mir von der Bank zurückholen?+
Vor allem vier: unzulässige Jahres- oder Vertragsentgelte bei Bausparverträgen (auch Riester), stillschweigend — also ohne deine aktive Zustimmung — erhöhte Kontoführungsgebühren, gezahlte Verwahrentgelte beziehungsweise „Negativzinsen“ samt Ersatzkarten- und Ersatz-PIN-Gebühren sowie zu niedrig berechnete Zinsen aus alten Prämiensparverträgen. Der interaktive Finder in diesem Artikel führt dich zum jeweils passenden Fall.
Wie viel Geld geht es üblicherweise?+
Das hängt stark vom Fall ab. Bauspar-Jahresentgelte summieren sich über die Jahre oft auf mehr als 100 Euro. Bei stillschweigend erhöhten Kontogebühren kommen je nach Erhöhung teils dreistellige Beträge zusammen. Am höchsten sind die Beträge häufig beim Prämiensparen: Hier sind laut Verbraucherzentralen Nachzahlungen von etwa 1.000 bis 2.000 Euro möglich.
Wie schnell muss ich handeln?+
Zügig, denn die Ansprüche verjähren. Bei Bauspar- und Kontogebühren gilt regelmäßig die dreijährige Verjährungsfrist, die zum Jahresende zu laufen beginnt — ältere Ansprüche können also zum Jahreswechsel verfallen. Bei Verwahrentgelten waren Ansprüche aus 2022 bereits Ende 2025 verjährt. Beim Prämiensparen werden Ansprüche erst mit Vertragsende fällig, hier ist mehr Zeit — aber die Unterlagen solltest du sichern.
Muss ich vor Gericht ziehen?+
In der Regel nicht. Meist genügt ein Schreiben an die Bank oder Bausparkasse, in dem du die Erstattung unter Verweis auf das jeweilige BGH-Urteil forderst. Reagiert das Institut nicht oder lehnt es ab, helfen die Verbraucherzentralen und Schlichtungsstellen weiter — das ist kostenlos und stoppt die Verjährung. Ein Gerichtsverfahren ist nur im Ausnahmefall nötig.
Woher weiß ich, ob ich betroffen bin?+
Am schnellsten über deine Kontoauszüge und Vertragsunterlagen: Suche nach jährlichen Vertrags-, Konto- oder Serviceentgelten, nach Gebührenerhöhungen ohne deine ausdrückliche Zustimmung, nach einem Verwahrentgelt oder einer „Guthabengebühr“ und — bei alten Sparkassen-Prämiensparverträgen — nach den Zinsgutschriften. Der Finder oben ordnet deine Auswahl dem passenden Anspruch zu.
SCHUFA und Auskunfteien, Verbraucherrechte, Girokonto, Kreditkarten und Wohnen — Monika erklärt komplexe Regeln alltagstauglich.
Profil & Redaktion ›Unabhängig recherchiert. Verantwortlicher Herausgeber: Dr. Gamal Moukabary. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 31. Juli 2026.