Marktdaten · Stand 2026 DAX 18.940 ▲ EUR/USD 1,09 Tagesgeld 3,5 % Bauzins 10J 3,68 % Gold/oz 2.380 € Inflation 2,2 % ▼
umsgeld
Kostenlos & ohne Anmeldung

Was bleibt von deinem Kapitalgewinn?

Gewinn eingeben — sofort siehst du Steuer und Netto-Auszahlung, nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag. Mit 26,375 % inkl. Soli, optional Kirchensteuer.

Prinzip · Kapitalerträge

Erst 30 % Teilfreistellung (Aktien-ETF), dann Sparerpauschbetrag abziehen — nur der Rest wird mit 26,375 % besteuert.

Quelle: § 32d EStG · InvStG § 20 (Teilfreistellung) · § 20 Abs. 9 EStG
✓ Kostenlos & ohne Anmeldung · Quellen offengelegt
So funktioniert der Rechner
01

Gewinn eingeben

Dein Kapitalertrag — realisierter Kursgewinn, Dividende oder Zins.

02

Optionen wählen

Aktien-ETF (Teilfreistellung), Zusammenveranlagung, Kirchensteuer.

03

Steuer ablesen

Steuer und Netto-Auszahlung — nach allen Freibeträgen.

→ Ergebnis: Steuer und Netto-Auszahlung nach allen Freibeträgen.

Dein Gewinn nach Steuer LIVE
Netto-Auszahlung
8.418
Steuer: 1.583 € (15,8 %)
So wird dein Gewinn aufgeteilt
Teilfreistellung · 3.000
Pauschbetrag · 1.000
Steuer · 1.583
Kapitalgewinn10.000
0 €500.000 €

Vereinfachte Berechnung nach § 32d EStG: 26,375 % (25 % zzgl. Soli) auf den Gewinn nach Teilfreistellung (Aktien-ETF 30 %) und Sparerpauschbetrag. Mit Kirchensteuer rund 27,819 % (9 %, Näherung). Ohne Verlustverrechnung und Günstigerprüfung. Keine Steuerberatung.

Wann brauchst du diesen Rechner?

1
Verkauf planen

Vor dem Realisieren wissen, was nach Steuer vom Gewinn bleibt.

2
Teilfreistellung nutzen

Sehen, wie stark die 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETF entlastet.

3
Pauschbetrag ausschöpfen

Prüfen, wie viel Gewinn dank Sparerpauschbetrag steuerfrei bleibt.

4
Dividenden versteuern

Die Steuer auf Ausschüttungen und Zinsen realistisch einschätzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?+

Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf an — zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer steigt der effektive Satz auf rund 27,819 %. Besteuert wird aber erst der Betrag, der nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag übrig bleibt.

Was ist die Teilfreistellung?+

Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienanteil) bleiben 30 % der Erträge steuerfrei — als pauschaler Ausgleich dafür, dass die Fonds bereits auf Unternehmensebene besteuert wurden. Von 1.000 € Gewinn sind also nur 700 € überhaupt steuerpflichtig. Bei Einzelaktien, Zinsen oder Mischfonds mit geringerem Aktienanteil gilt die volle oder eine niedrigere Teilfreistellung.

Wie wirkt der Sparerpauschbetrag?+

Pro Person bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Der Betrag wird über einen Freistellungsauftrag bei der Bank berücksichtigt. Erst was darüber hinausgeht — und nach Teilfreistellung übrig bleibt — wird besteuert. Wer den Pauschbetrag nicht ausschöpft, verschenkt steuerfreie Erträge.

Muss ich die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?+

In der Regel führt die depotführende Bank die Abgeltungssteuer automatisch ab; dann musst du nichts weiter tun. Eine Angabe in der Steuererklärung lohnt sich aber, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung), wenn Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt waren oder wenn Verluste aus anderen Depots verrechnet werden sollen.