Was bleibt von deinem Kapitalgewinn?
Gewinn eingeben — sofort siehst du Steuer und Netto-Auszahlung, nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag. Mit 26,375 % inkl. Soli, optional Kirchensteuer.
Erst 30 % Teilfreistellung (Aktien-ETF), dann Sparerpauschbetrag abziehen — nur der Rest wird mit 26,375 % besteuert.
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Dein Kapitalertrag — realisierter Kursgewinn, Dividende oder Zins.
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Aktien-ETF (Teilfreistellung), Zusammenveranlagung, Kirchensteuer.
Steuer ablesen
Steuer und Netto-Auszahlung — nach allen Freibeträgen.
Vereinfachte Berechnung nach § 32d EStG: 26,375 % (25 % zzgl. Soli) auf den Gewinn nach Teilfreistellung (Aktien-ETF 30 %) und Sparerpauschbetrag. Mit Kirchensteuer rund 27,819 % (9 %, Näherung). Ohne Verlustverrechnung und Günstigerprüfung. Keine Steuerberatung.
Wann brauchst du diesen Rechner?
Vor dem Realisieren wissen, was nach Steuer vom Gewinn bleibt.
Sehen, wie stark die 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETF entlastet.
Prüfen, wie viel Gewinn dank Sparerpauschbetrag steuerfrei bleibt.
Die Steuer auf Ausschüttungen und Zinsen realistisch einschätzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?+
Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf an — zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer steigt der effektive Satz auf rund 27,819 %. Besteuert wird aber erst der Betrag, der nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag übrig bleibt.
Was ist die Teilfreistellung?+
Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienanteil) bleiben 30 % der Erträge steuerfrei — als pauschaler Ausgleich dafür, dass die Fonds bereits auf Unternehmensebene besteuert wurden. Von 1.000 € Gewinn sind also nur 700 € überhaupt steuerpflichtig. Bei Einzelaktien, Zinsen oder Mischfonds mit geringerem Aktienanteil gilt die volle oder eine niedrigere Teilfreistellung.
Wie wirkt der Sparerpauschbetrag?+
Pro Person bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Der Betrag wird über einen Freistellungsauftrag bei der Bank berücksichtigt. Erst was darüber hinausgeht — und nach Teilfreistellung übrig bleibt — wird besteuert. Wer den Pauschbetrag nicht ausschöpft, verschenkt steuerfreie Erträge.
Muss ich die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?+
In der Regel führt die depotführende Bank die Abgeltungssteuer automatisch ab; dann musst du nichts weiter tun. Eine Angabe in der Steuererklärung lohnt sich aber, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung), wenn Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt waren oder wenn Verluste aus anderen Depots verrechnet werden sollen.