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Marktdaten · Orientierungswerte, Stand 10/2026 DAX 25.200 EUR/USD 1,14 Tagesgeld 4 % Bauzins 10J 4,05 % Gold/oz 3.670 € Inflation 3,3 % ▲
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Altersvorsorgedepot-Rechner: Wie viel bringt dir die Förderung ab 2027?

Berechne Zulagen, Depotvermögen und monatliche Auszahlung — inklusive Kosten, Inflation, Steuern und Vergleich mit dem ETF-Sparplan.

Stand · Gesetz verkündet, Start 01.01.2027

Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € und 25 % bis 1.800 € (max. 540 €), Kinderzulage bis 300 € je Kind, einmalig 200 € Bonus unter 25. Das Ergebnis ist eine Modellrechnung und keine Renditegarantie.

Quelle: Altersvorsorgereformgesetz, § 84, § 85, § 86, § 10a EStG, § 1 und § 2a AltZertG (Gesetzesbeschluss BR-Drs. 206/26) · geprüft am 21.10.2026 · Annahmen & Quellen
Zum Ergebnis ↓

Deine Angaben

Förderberechtigung

Direkt berechtigt sind z. B. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Mittelbar berechtigte Ehepartner und Sonderfälle bildet der Rechner nicht ab.

Dein Alter30 Jahre
Rentenbeginn (Auszahlung)67 Jahre
Eigenbeitrag pro Monat100 €
0 €570 € (Höchstbeitrag)
Kinder mit Kindergeld0
Erwartete Marktrendite p. a. (brutto)6 %
Laufende Kosten Altersvorsorgedepot p. a.1 %
0 %Deckel Standarddepot: 1 %
Genauer rechnen (Steuern, Kinder, Auszahlung, Vergleich)

Voreingestellt sind Beispielannahmen. Deine Eingaben verlassen den Browser nicht.

Ergebnis LIVE

Staatliche Zulage im ersten Jahr
390 €
Grundzulage 390 € · Kinder 0 € · Bonus 0 €
zusätzlich Steuererstattung (Günstigerprüfung): 109 €
Depotwert bei Rentenbeginn
162.652 €
in heutiger Kaufkraft: 78.172 €
davon Eigenbeiträge 44.400 € · Zulagen 14.430 €
Monatliche Auszahlung bis 85
894 € brutto
nach Steuer (Modell): 656 € pro Monat
Dauer: 18 Jahre

Altersvorsorgedepot im Vergleich zum ETF-Sparplan

Gleicher Eigenbeitrag, gleiche Brutto-Marktrendite. Der ETF-Sparplan ist nach Vorabpauschale und Abgeltungsteuer gerechnet. Modellrechnung, keine Prognose.

AltersvorsorgedepotETF-Sparplan
Depotwert bei Rentenbeginn
… in heutiger Kaufkraft
Netto-Monatsrente (Modell)
Netto-Auszahlungen gesamt bis 85
Steuern in Auszahlungsphase
Steuern in Ansparphase— (steuerfrei im Depot)
Steuererstattung (Summe)—

Kapitalaufbau

Depotwert über die Jahre: Altersvorsorgedepot, ETF-Sparplan und Einzahlungen
AltersvorsorgedepotETF-Sparplan (nach Steuer)Eigene Einzahlungen (gestrichelt)

Kosten & Szenarien

AnnahmeDepotwert bei RentenbeginnNetto-Monatsrente

Die Kostenzeilen verändern nur die Kosten des Altersvorsorgedepots, die Szenarien die Marktrendite um ±2 Prozentpunkte. Alles andere bleibt wie oben.

Jahr für Jahr (Tabelle & CSV)
Ansparphase pro Jahr
JahrAlterEigenbeitragGrundzulageKinderzulageBonusErstattungDepot AVDDepot ETF

Annahmen, Formeln und Quellen

Rechtsstand. Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), Start der neuen Verträge am 01.01.2027. Grundzulage § 84 EStG: 50 % auf Beiträge bis 360 €, 25 % auf Beiträge von 360 € bis 1.800 €, höchstens 540 €. Bonus für Berufseinsteiger: einmalig 200 €, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 bist. Kinderzulage § 85 EStG: 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € je Kind mit Kindergeld. Mindesteigenbeitrag § 86 EStG: 120 € im Jahr. Sonderausgabenabzug § 10a EStG: Beiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulage. Höchsteinzahlung 6.840 € im Jahr und Kostendeckel 1 % für das Standarddepot: AltZertG. Der Text beruht auf dem Gesetzesbeschluss des Bundesrats (Drucksache 206/26); ältere Entwurfswerte (zum Beispiel 20 bzw. 25 Cent je Euro, 3.000 € Höchstbetrag) gelten nicht.

Zeitmodell. Beiträge fließen monatlich zu Monatsbeginn. Die Zulage wird zum Jahresende gutgeschrieben. Die Rendite ist eine Jahresgröße, die Kosten werden jährlich prozentual vom Vermögen abgezogen: Nettorendite = (1 + Brutto) × (1 − Kosten) − 1; monatlich gerechnet mit (1 + Netto)^(1/12) − 1. Kosten sind damit in der Rendite enthalten und werden nicht doppelt abgezogen. Inflation wird nur für die Darstellung in heutiger Kaufkraft verwendet.

Günstigerprüfung. Steuervorteil = Steuer(zvE) − Steuer(zvE − Eigenbeitrag bis 1.800 € − Zulage), jeweils mit Einkommensteuertarif § 32a EStG (Konstanten 2026) und Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Erstattet wird nur der Betrag oberhalb der Zulage. Die Erstattung ist nicht Teil der Zulage und fließt nur ins Depot, wenn du das einstellst.

Auszahlung. Auszahlungsplan mit gleichbleibender Monatsrate bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Der geförderte Teil wird voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, beim ungeförderten Teil nur der Ertragsanteil. Weitere Erleichterungen für den ungeförderten Teil sind nicht berücksichtigt. Kosten laufen in der Auszahlungsphase weiter. Mit welchem Auszahlungsalter dein Vertrag startet, ist vertragsabhängig (steuerlich 60 bis 68 Jahre, ohne Vereinbarung 67).

ETF-Vergleich. Eigenbeiträge wie beim Altersvorsorgedepot, ohne Zulagen. Besteuert mit Vorabpauschale (Basiszins 2.5 % als Annahme für 2027, Faktor 0.7), 30 % Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. In der Auszahlungsphase wird der Gewinnanteil jeder Entnahme besteuert.

Grenzen. Konstante Rendite, keine Kirchensteuer, keine Garantieprodukte, keine Leibrente, kein Riester-Übertrag, keine Beitragsdynamik, kein Einkommensverlauf. Steuertarif und Basiszins können sich ändern. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Prognose, Anlage- oder Steuerberatung. Die Kinderzulage wird als dauerhaft gleich hoch für die eingestellte Zahl an Jahren gerechnet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die staatliche Zulage beim Altersvorsorgedepot?+

Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 % auf die Beiträge von 360 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € im Jahr. Für jedes Kind mit Kindergeld kommen bis zu 300 € dazu (100 % des Eigenbeitrags, gedeckelt bei 300 € je Kind). Wer bei Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist, erhält einmalig 200 € zusätzlich.

Warum zählt der Rechner Steuervorteil und Zulage nicht doppelt?+

Eigenbeiträge bis 1.800 € plus die Zulage können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Nur der Mehrbetrag wird erstattet. Der Rechner weist deshalb die Zulage und die zusätzliche Steuererstattung getrennt aus und rechnet die Zulage nicht noch einmal als Steuervorteil.

Was passiert mit der Steuererstattung?+

Das legst du selbst fest: Standardmäßig wird sie als Konsum behandelt und nicht ins Depot eingerechnet. Alternativ kann der Rechner sie zusätzlich im Altersvorsorgedepot anlegen, solange die Obergrenze von 6.840 € Einzahlung im Jahr nicht überschritten wird. Beim ETF-Vergleich wird die Erstattung als Vorteil des Altersvorsorgedepots separat ausgewiesen.

Wie werden die Auszahlungen besteuert?+

Im Modell wird der geförderte Teil in der Auszahlungsphase voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Beim ungeförderten Teil unterstellt der Rechner, dass nur der Ertragsanteil steuerpflichtig ist. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung dieser Teile ist nicht abschließend ausgewertet; das Ergebnis ist deshalb eine Modellrechnung und keine exakte Nettorente.

Wie fair ist der Vergleich mit dem ETF-Sparplan?+

Beide Seiten bekommen denselben Eigenbeitrag und dieselbe Brutto-Marktrendite. Unterschiede sind Kosten (Standarddepot bis 1 % Effektivkosten, ETF häufig deutlich darunter), Zulagen, Steuervorteil und Besteuerung. Der ETF wird mit Vorabpauschale, 30 % Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag und Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag gerechnet. Der Basiszins für 2027 ist eine Annahme.

Warum kann das Ergebnis zugunsten des ETF-Sparplans ausfallen?+

Weil die Kosten eines Altersvorsorgedepots höher sein dürfen und die Auszahlungen voll als Einkommen versteuert werden. Die Förderung gleicht das je nach Einkommen, Kindern und Laufzeit unterschiedlich stark aus. Der Rechner behauptet deshalb nicht, dass das Altersvorsorgedepot immer gewinnt.

Wann beginnt die Auszahlung und wie lange läuft sie?+

Steuerlich kann der Auszahlungsbeginn zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen, ohne Vereinbarung gilt das 67. Lebensjahr. Ein Auszahlungsplan muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres laufen; zu Beginn kann bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden. Der Rechner nutzt einen Auszahlungsplan bis 85 mit gleichbleibender Rate.

Was bildet der Rechner nicht ab?+

Nicht modelliert sind Kirchensteuer, Garantieprodukte, Leibrente, Übertrag bestehender Riester-Verträge, Wohneigentumsentnahme, Beitragsdynamik, schwankende Renditen und künftige Gesetzes- oder Tarifänderungen. Der Einkommensteuertarif 2026 dient als Näherung für spätere Jahre. Die Ergebnisse sind keine Prognose und keine Anlage- oder Steuerberatung.