Firmenverkauf: privat oder über die Holding?
Beim Verkauf deiner Anteile entscheidet die Struktur über die Steuer. Der Rechner stellt den Privatverkauf (§ 17, Teileinkünfteverfahren) dem Verkauf über eine Holding (§ 8b, rund 1,5 %) gegenüber — und zeigt, was zum Reinvestieren übrig bleibt.
Der große Vorteil der Holding gilt für Kapital, das in der Holding bleibt. Schüttest du alles sofort privat aus, kommt Abgeltungsteuer dazu — dann schrumpft der Vorsprung. Die Holding ist ein Reinvestitions-Vehikel.
Veräußerungsgewinn
Den erwarteten Gewinn aus dem Verkauf deiner Anteile eingeben.
Rahmen wählen
Persönlicher Grenzsteuersatz und Gewerbesteuer-Hebesatz der Holding.
Vergleich ablesen
Steuer und Netto beim Privatverkauf (§ 17) gegen den Verkauf über die Holding (§ 8b).
Der Haken: Der niedrig besteuerte Erlös liegt in der Holding. Reinvestierst du ihn dort, ist der Vorsprung riesig. Ziehst du ihn sofort komplett privat heraus (Netto nach Vollausschüttung oben), landest du ungefähr beim Ergebnis des Privatverkaufs — die Holding ist ein Werkzeug zum Weiterinvestieren, nicht zum sofortigen Kassemachen.
Vereinfachte Modellrechnung 2026: Privatverkauf nach Teileinkünfteverfahren (§ 17 EStG, 60 % steuerpflichtig zum Grenzsteuersatz); Holding nach § 8b KStG (5 % steuerpflichtig zum KapGes-Satz aus KSt, Soli, Gewerbesteuer). Ohne Freibetrag § 17 Abs. 3, Sperrfristen im Detail, Einbringungsgewinn oder Kirchensteuer. Keine Steuerberatung.
Wann brauchst du diesen Rechner?
Sehen, wie viel ein geplanter Unternehmensverkauf mit und ohne Holding-Struktur an Steuer kostet.
Der Holding-Vorteil entfaltet sich, wenn das Kapital in der Holding bleibt und weiter investiert wird.
Der volle Vorteil greift erst nach der siebenjährigen Sperrfrist — Timing ist entscheidend.
Aus 25–27 % Steuer privat werden über die Holding rund 1,5 % — der Rechner zeigt den Unterschied in Euro.
Häufige Fragen
Wie kommt der Unterschied zustande?+
Verkaufst du deine Anteile als Privatperson mit einer Beteiligung von mindestens 1 Prozent, gilt das Teileinkünfteverfahren (§ 17 EStG): 60 Prozent des Gewinns werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert — effektiv rund 25 bis 27 Prozent. Verkauft dagegen eine Holding (Kapitalgesellschaft) die Tochter-GmbH, greift § 8b KStG: 95 Prozent des Gewinns sind steuerfrei, nur 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe und werden mit rund 30 Prozent besteuert — effektiv also nur etwa 1,5 Prozent.
Ist die Holding immer besser?+
Nur, solange das Geld in der Holding bleibt und dort weiter investiert wird. Denn der niedrig besteuerte Verkaufserlös liegt zunächst in der Gesellschaft. Schüttest du ihn sofort vollständig an dich privat aus, fällt zusätzlich Abgeltungsteuer (26,375 %) an — dann liegt das Endergebnis ungefähr gleichauf mit dem direkten Privatverkauf. Der eigentliche Hebel der Holding ist das steuergünstige Reinvestieren, nicht das sofortige Herausziehen.
Was ist die siebenjährige Sperrfrist?+
Wird ein Einzelunternehmen oder eine Beteiligung steuerneutral in eine Holdingstruktur eingebracht, greift der volle Steuervorteil beim Verkauf erst nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist (§ 22 UmwStG). Verkaufst du früher, wird der Vorteil anteilig nachversteuert. Wer einen Exit plant, sollte die Struktur daher möglichst frühzeitig aufsetzen.
Gilt das auch bei einer Beteiligung unter 1 Prozent?+
Nein. Hältst du privat weniger als 1 Prozent der Anteile, wird der Veräußerungsgewinn nicht nach § 17, sondern mit der Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent besteuert. Für unternehmerische Beteiligungen ist aber fast immer § 17 (ab 1 Prozent) einschlägig. Der Rechner bildet den Regelfall des Teileinkünfteverfahrens ab.
Ist das eine Steuerberatung?+
Nein. Der Rechner ist eine vereinfachte Modellrechnung auf Basis von § 17 EStG und § 8b KStG (Stand 2026). Er berücksichtigt keine Sperrfristen im Detail, keine Einbringungsgewinnbesteuerung, keinen Freibetrag nach § 17 Abs. 3 und keine individuellen Gestaltungen. Ein Unternehmensverkauf gehört zwingend in fachkundige steuerliche Begleitung.