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Firmenverkauf: privat oder über die Holding?

Beim Verkauf deiner Anteile entscheidet die Struktur über die Steuer. Der Rechner stellt den Privatverkauf (§ 17, Teileinkünfteverfahren) dem Verkauf über eine Holding (§ 8b, rund 1,5 %) gegenüber — und zeigt, was zum Reinvestieren übrig bleibt.

So liest du das Ergebnis · Stand 2026

Der große Vorteil der Holding gilt für Kapital, das in der Holding bleibt. Schüttest du alles sofort privat aus, kommt Abgeltungsteuer dazu — dann schrumpft der Vorsprung. Die Holding ist ein Reinvestitions-Vehikel.

Quelle: § 17 EStG · § 8b KStG 2026
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So funktioniert der Rechner
01

Veräußerungsgewinn

Den erwarteten Gewinn aus dem Verkauf deiner Anteile eingeben.

02

Rahmen wählen

Persönlicher Grenzsteuersatz und Gewerbesteuer-Hebesatz der Holding.

03

Vergleich ablesen

Steuer und Netto beim Privatverkauf (§ 17) gegen den Verkauf über die Holding (§ 8b).

→ Ergebnis: Steuer und Netto beim Privatverkauf vs. Holding — plus dein Steuervorteil im Vehikel.

Steuervorteil über die Holding LIVE
weniger Steuer im Vehikel
236.965
effektiv 25,2 % privat vs. 1,5 % Holding
Steuer Privatverkauf (§ 17)
252.000
Steuer Holding (§ 8b)
15.035
Netto nach Vollausschüttung
725.180
Was vom Verkaufsgewinn bleibt
Steuerbleibt / reinvestierbar
Privatverkauf (§ 17)
748.000
Verkauf über Holding (§ 8b)
984.965
Veräußerungsgewinn1.000.000
50.000 €5.000.000 €
Persönlicher Grenzsteuersatz42 %
25 %45 %
Gewerbesteuer-Hebesatz (Holding)407 %
200 %550 %

Der Haken: Der niedrig besteuerte Erlös liegt in der Holding. Reinvestierst du ihn dort, ist der Vorsprung riesig. Ziehst du ihn sofort komplett privat heraus (Netto nach Vollausschüttung oben), landest du ungefähr beim Ergebnis des Privatverkaufs — die Holding ist ein Werkzeug zum Weiterinvestieren, nicht zum sofortigen Kassemachen.

Vereinfachte Modellrechnung 2026: Privatverkauf nach Teileinkünfteverfahren (§ 17 EStG, 60 % steuerpflichtig zum Grenzsteuersatz); Holding nach § 8b KStG (5 % steuerpflichtig zum KapGes-Satz aus KSt, Soli, Gewerbesteuer). Ohne Freibetrag § 17 Abs. 3, Sperrfristen im Detail, Einbringungsgewinn oder Kirchensteuer. Keine Steuerberatung.

Wann brauchst du diesen Rechner?

1
Exit vorbereiten

Sehen, wie viel ein geplanter Unternehmensverkauf mit und ohne Holding-Struktur an Steuer kostet.

2
Reinvestition planen

Der Holding-Vorteil entfaltet sich, wenn das Kapital in der Holding bleibt und weiter investiert wird.

3
Struktur früh aufsetzen

Der volle Vorteil greift erst nach der siebenjährigen Sperrfrist — Timing ist entscheidend.

4
Größenordnung verstehen

Aus 25–27 % Steuer privat werden über die Holding rund 1,5 % — der Rechner zeigt den Unterschied in Euro.

Häufige Fragen

Wie kommt der Unterschied zustande?+

Verkaufst du deine Anteile als Privatperson mit einer Beteiligung von mindestens 1 Prozent, gilt das Teileinkünfteverfahren (§ 17 EStG): 60 Prozent des Gewinns werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert — effektiv rund 25 bis 27 Prozent. Verkauft dagegen eine Holding (Kapitalgesellschaft) die Tochter-GmbH, greift § 8b KStG: 95 Prozent des Gewinns sind steuerfrei, nur 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe und werden mit rund 30 Prozent besteuert — effektiv also nur etwa 1,5 Prozent.

Ist die Holding immer besser?+

Nur, solange das Geld in der Holding bleibt und dort weiter investiert wird. Denn der niedrig besteuerte Verkaufserlös liegt zunächst in der Gesellschaft. Schüttest du ihn sofort vollständig an dich privat aus, fällt zusätzlich Abgeltungsteuer (26,375 %) an — dann liegt das Endergebnis ungefähr gleichauf mit dem direkten Privatverkauf. Der eigentliche Hebel der Holding ist das steuergünstige Reinvestieren, nicht das sofortige Herausziehen.

Was ist die siebenjährige Sperrfrist?+

Wird ein Einzelunternehmen oder eine Beteiligung steuerneutral in eine Holdingstruktur eingebracht, greift der volle Steuervorteil beim Verkauf erst nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist (§ 22 UmwStG). Verkaufst du früher, wird der Vorteil anteilig nachversteuert. Wer einen Exit plant, sollte die Struktur daher möglichst frühzeitig aufsetzen.

Gilt das auch bei einer Beteiligung unter 1 Prozent?+

Nein. Hältst du privat weniger als 1 Prozent der Anteile, wird der Veräußerungsgewinn nicht nach § 17, sondern mit der Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent besteuert. Für unternehmerische Beteiligungen ist aber fast immer § 17 (ab 1 Prozent) einschlägig. Der Rechner bildet den Regelfall des Teileinkünfteverfahrens ab.

Ist das eine Steuerberatung?+

Nein. Der Rechner ist eine vereinfachte Modellrechnung auf Basis von § 17 EStG und § 8b KStG (Stand 2026). Er berücksichtigt keine Sperrfristen im Detail, keine Einbringungsgewinnbesteuerung, keinen Freibetrag nach § 17 Abs. 3 und keine individuellen Gestaltungen. Ein Unternehmensverkauf gehört zwingend in fachkundige steuerliche Begleitung.