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Was kostet der Wegzug bei GmbH-Anteilen?

Beteiligungswert, Anschaffungskosten und Steuersatz eingeben — der Rechner zeigt den fiktiven Veräußerungsgewinn und die mögliche Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Sie fällt an, obwohl du nichts verkaufst.

So rechnet der Rechner · Stand 2026

Fiktiver Gewinn = Wert − Anschaffungskosten. Davon 60 % steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren) × persönlicher Steuersatz (+ Soli).

Grundmechanik nach § 6 AStG i. V. m. § 17, § 3 Nr. 40 EStG · Stand 2026
✓ Kostenlos & ohne Anmeldung · Quellen offengelegt
So funktioniert der Rechner
01

Beteiligungswert

Der aktuelle Verkehrswert deiner Anteile an der Kapitalgesellschaft (ab 1 % Beteiligung).

02

Kosten & Satz

Deine ursprünglichen Anschaffungskosten und dein persönlicher Grenzsteuersatz.

03

Steuer sehen

Der fiktive Veräußerungsgewinn und die Wegzugsteuer nach § 6 AStG — sofort.

→ Ergebnis: fiktiver Gewinn, steuerpflichtiger Anteil, Wegzugsteuer und effektive Belastung.

Mögliche Wegzugsteuer LIVE
Steuer beim Wegzug (§ 6 AStG)
505.134
26,6 % vom Gewinn
Fiktiver Gewinn
1.900.000
Steuerpflichtig (60 %)
1.140.000
davon Soli
26.334
Verkehrswert der Beteiligung2.000.000
100.000 €20.000.000 €
Anschaffungskosten (dein Einsatz)100.000
0 €5.000.000 €
Persönlicher Grenzsteuersatz42 %
14 %45 %
Wichtig: Die Wegzugsteuer entsteht auf einen Gewinn, den du nicht realisiert hast — es fließt kein Geld, die Steuer wird trotzdem fällig. Dieser Rechner bildet nur die Grundmechanik ab. Voraussetzungen (mind. 1 % Beteiligung, Fristen), Bewertung, Stundung, Rückkehrerregelung und Zielland-Besonderheiten sind hoch komplex und zwingend individuell mit Steuerberater und Fachanwalt zu klären.

Stark vereinfachte Modellrechnung nach der Grundmechanik des § 6 AStG i. V. m. § 17 und § 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren, 60 % steuerpflichtig), Stand 2026. Nicht berücksichtigt: konkrete Anteilsbewertung, Beteiligungsschwellen und Fristen, Freibeträge, Verlustverrechnung, Kirchensteuer, Stundungs- und Rückkehrregelungen sowie Doppelbesteuerungsabkommen. Keine Steuer- oder Rechtsberatung — für den Einzelfall ist fachlicher Rat unerlässlich.

Wann brauchst du diesen Rechner?

1
Wegzug prüfen

Was eine Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland steuerlich auslösen würde.

2
Latente Last sichtbar machen

Die Steuer fällt an, obwohl du nichts verkaufst — hier wird die Größenordnung greifbar.

3
Beratung vorbereiten

Mit einer belastbaren Hausnummer ins Gespräch mit Steuerberater und Anwalt gehen.

4
Gestaltung einordnen

Verstehen, warum Stundung, Rückkehr und Struktur so wichtig werden.

Häufige Fragen

Was ist die Wegzugsteuer?+

Die Wegzugsteuer nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) behandelt den Wegzug ins Ausland so, als hättest du deine Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Moment des Wegzugs verkauft. Auf den dabei fiktiven Gewinn — die Differenz zwischen aktuellem Wert und deinen Anschaffungskosten — wird Einkommensteuer fällig, obwohl kein Verkauf und kein Geldzufluss stattfindet. Sie soll verhindern, dass in Deutschland entstandene Wertzuwächse dem deutschen Fiskus durch Wegzug entgehen.

Wen trifft die Wegzugsteuer?+

Betroffen sind natürliche Personen, die zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (etwa einer GmbH oder AG) beteiligt sind und die vor dem Wegzug über einen längeren Zeitraum in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Für Anteile im Privatvermögen greift das Teileinkünfteverfahren. Die genauen Voraussetzungen und Fristen sind komplex und im Einzelfall unbedingt fachlich zu prüfen.

Wie wird die Steuer berechnet?+

Grundmechanik: fiktiver Gewinn = Verkehrswert − Anschaffungskosten. Bei Anteilen im Privatvermögen sind davon 60 % steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 EStG), auf die dein persönlicher Einkommensteuersatz plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag angewendet wird. Dieser Rechner bildet genau diesen Kern ab. Nicht abgebildet sind Sonderfälle, Freibeträge, Verlustverrechnung und die Bewertung selbst — die in der Praxis erheblichen Streit auslösen kann.

Muss ich sofort zahlen, obwohl ich nichts verkauft habe?+

Das ist der eigentliche Kern des Problems: Die Steuer entsteht auf einen Gewinn, den du gar nicht realisiert hast — es fließt kein Geld. Für die Zahlung gibt es unter Voraussetzungen eine Stundung beziehungsweise Ratenzahlung über mehrere Jahre. Ob und wie das möglich ist, hängt vom Zielland und den konkreten Umständen ab und gehört zwingend im Vorfeld mit fachlicher Beratung geklärt.

Kann die Steuer entfallen?+

Unter bestimmten Bedingungen ja — etwa bei einer nur vorübergehenden Abwesenheit mit anschließender Rückkehr innerhalb einer gesetzlichen Frist (Rückkehrerregelung). Auch die konkrete Struktur der Beteiligung spielt eine Rolle. Das sind anspruchsvolle Gestaltungsfragen, die nur individuell und rechtssicher beantwortet werden können. Dieser Rechner ersetzt diese Beratung ausdrücklich nicht.