Die Wegzugsteuer nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) fingiert beim Wegzug ins Ausland einen Verkauf deiner Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Betroffen sind natürliche Personen, die zu mindestens einem Prozent beteiligt sind und zuvor über einen längeren Zeitraum in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Auf den fiktiven Gewinn — Verkehrswert minus Anschaffungskosten — wird Einkommensteuer fällig, obwohl du nichts verkaufst und kein Geld erhältst. Bei Anteilen im Privatvermögen sind über das Teileinkünfteverfahren 60 Prozent des Gewinns steuerpflichtig, darauf kommt dein persönlicher Satz plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag. Für die Zahlung gibt es unter Bedingungen eine Ratenzahlung über mehrere Jahre, und bei nur vorübergehendem Wegzug mit fristgerechter Rückkehr kann die Steuer entfallen. Weil Bewertung, Fristen und Zielland-Regeln erheblichen Spielraum und Streit bergen, ist frühe steuerliche und rechtliche Beratung unverzichtbar.
Es ist einer der teuersten Irrtümer wohlhabender Auswanderer: die Annahme, man könne mit seinen Unternehmensanteilen einfach den Wohnsitz ins Ausland verlegen. Wer als Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft wegzieht, stößt auf eine Steuer, die viele nicht auf dem Schirm haben — die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.
Was die Wegzugsteuer besonders macht
Die meisten Steuern knüpfen an einen tatsächlichen Vorgang an: einen Verkauf, eine Ausschüttung, einen Zufluss. Die Wegzugsteuer nicht. Sie fingiert einen Verkauf, der nie stattgefunden hat. In dem Moment, in dem du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, tut das Finanzamt so, als hättest du deine Anteile verkauft — und besteuert den Wertzuwachs, der seit dem Erwerb entstanden ist.
Wen es trifft
Betroffen sind natürliche Personen mit einer Beteiligung von mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft — typischerweise GmbH-Gesellschafter oder größere Aktionäre —, die zuvor über einen längeren Zeitraum in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Wer keine solche Beteiligung hält, löst § 6 AStG nicht aus; für ihn stellen sich beim Auswandern andere Steuerfragen.
Wie sich die Steuer zusammensetzt
Die Grundmechanik ist überschaubar, die Details sind es nicht. Der fiktive Gewinn ergibt sich aus dem Verkehrswert der Anteile abzüglich deiner Anschaffungskosten. Bei Anteilen im Privatvermögen greift das Teileinkünfteverfahren: 60 Prozent dieses Gewinns sind steuerpflichtig und werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz belegt — bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Der Knackpunkt in der Praxis ist oft die Bewertung selbst: Was ein nicht börsennotiertes Unternehmen im Moment des Wegzugs wert ist, lässt sich trefflich streiten — und genau daran entscheidet sich die Höhe der Steuer.
Stundung und Rückkehr
Zwei Ventile gibt es. Für die Zahlung ist unter Voraussetzungen eine Ratenzahlung über mehrere Jahre möglich, was die Liquiditätslast entschärft. Und wer nur vorübergehend wegzieht und innerhalb der gesetzlichen Frist zurückkehrt, kann erreichen, dass die Steuer rückwirkend entfällt (Rückkehrerregelung). Beides ist an strenge Bedingungen gebunden und je nach Zielland unterschiedlich — pauschale Aussagen verbieten sich.
Die Lehre: früh und fachlich
Das Entscheidende an der Wegzugsteuer ist, dass sich im Nachhinein kaum noch etwas gestalten lässt. Wer erst nach dem Umzug davon erfährt, hat die wichtigsten Weichen bereits gestellt. Wer dagegen ein bis zwei Jahre vorher plant, kann Bewertung, Struktur, Zielland und Rückkehroption durchdenken. Diese Steuer ist kein Grund, Auswanderungspläne aufzugeben — aber ein zwingender Grund, sie von Anfang an mit spezialisierter Beratung einzuplanen.
Allgemeine Information zum Stand 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Das Außensteuerrecht ist komplex und Änderungen unterworfen — maßgeblich ist die individuelle Prüfung durch fachkundige Beratung.
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz ist die vielleicht überraschendste Steuer im deutschen Recht: Wer als natürliche Person zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist und ins Ausland zieht, wird so behandelt, als hätte er seine Anteile im Moment des Wegzugs verkauft. Auf den fiktiven Gewinn — die Differenz zwischen aktuellem Wert und den Anschaffungskosten — wird Einkommensteuer fällig, obwohl kein Verkauf stattfand und kein Geld fließt. Bei Anteilen im Privatvermögen greift das Teileinkünfteverfahren, sodass 60 Prozent des Gewinns dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Es gibt Stundungs- und Rückkehrregelungen, doch die Materie ist hochkomplex. Wer einen Wegzug erwägt, muss diese Steuer früh einplanen und zwingend fachlich beraten — im Nachhinein lässt sich kaum noch etwas gestalten.
Häufige Fragen
Wer ist von der Wegzugsteuer betroffen?+
Natürliche Personen, die zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft (etwa GmbH oder AG) beteiligt sind und vor dem Wegzug über einen längeren Zeitraum in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die genauen Voraussetzungen und Haltefristen sind komplex und im Einzelfall zu prüfen. Wer keine solche Beteiligung hält, ist von § 6 AStG nicht betroffen — für ihn stellen sich beim Auswandern andere Steuerfragen.
Warum muss ich zahlen, obwohl ich nichts verkaufe?+
Genau das ist der Kern: Der Gesetzgeber will verhindern, dass in Deutschland entstandene Wertzuwächse durch einen Wegzug der deutschen Besteuerung entgehen. Deshalb wird ein Verkauf zum Zeitpunkt des Wegzugs unterstellt. Die Steuer entsteht auf einen nicht realisierten Gewinn — es fließt kein Geld, die Forderung ist trotzdem da. Das kann eine erhebliche Liquiditätsbelastung sein, für die es aber Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten gibt.
Wie hoch ist die Wegzugsteuer?+
Sie richtet sich nach dem fiktiven Gewinn (Wert minus Anschaffungskosten). Bei Anteilen im Privatvermögen sind davon 60 Prozent steuerpflichtig, worauf dein persönlicher Einkommensteuersatz — bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag — angewendet wird. Bei einem großen Wertzuwachs summiert sich das schnell in den sechs- oder siebenstelligen Bereich. Der Wegzugsteuer-Rechner zeigt die Größenordnung, ersetzt aber keine genaue Berechnung.
Kann ich die Steuer vermeiden oder stunden?+
Vermeiden lässt sie sich nicht durch nachträgliche Tricks, wohl aber durch vorausschauende Gestaltung — die vor dem Wegzug erfolgen muss. Für die Zahlung gibt es unter Voraussetzungen eine Ratenzahlung über mehrere Jahre. Zieht man nur vorübergehend weg und kehrt innerhalb der gesetzlichen Frist zurück, kann die Steuer rückwirkend entfallen (Rückkehrerregelung). All das ist an strenge Bedingungen geknüpft und individuell zu prüfen.
Was sollte ich vor einem Wegzug tun?+
Frühzeitig — idealerweise ein bis zwei Jahre vorher — mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater und Fachanwalt sprechen. Zentrale Themen sind die Bewertung der Anteile, mögliche Umstrukturierungen, die Wahl des Ziellandes und dessen Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Frage der Rückkehr. Nach dem Wegzug ist der Gestaltungsspielraum weitgehend verbraucht. Wer plant, sollte diese Steuer von Anfang an mitdenken.
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Profil & Redaktion ›Unabhängig recherchiert. Verantwortlicher Herausgeber: Dr. Gamal Moukabary. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 31. Juli 2026.