Zum Inhalt springen
Marktdaten · Orientierungswerte, Stand 10/2026 DAX 25.200 EUR/USD 1,14 Tagesgeld 4 % Bauzins 10J 4,05 % Gold/oz 3.670 € Inflation 3,3 % ▲
Steuern

Vorabpauschale

Jährliche Mindeststeuer auf thesaurierende ETFs. Berechnet aus Depotwert × Basiszins (3,2 % in 2026) × 70 %, gedeckelt auf die Wertsteigerung. Bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei.

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs, die keine Ausschüttung zahlen. Grundlage ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr festlegt (3,2 % für 2026).

Berechnet wird sie aus dem Fondswert zu Jahresbeginn, dem Basiszins und einem Abschlag von 30 %, höchstens bis zur tatsächlichen Wertsteigerung des Jahres. Davon greift noch die Teilfreistellung, und der Sparerpauschbetrag kann sie abdecken. Die Steuer wird im Januar des Folgejahres vom Konto eingezogen — du brauchst also etwas Liquidität.

Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet, es entsteht also keine doppelte Steuer, sondern eine Vorverlagerung.

Beispiel: 10.000 € Depotwert × 3,2 % × 70 % = 224 € Vorabpauschale. Nach 30 % Teilfreistellung sind 156,80 € steuerpflichtig; ohne freien Sparerpauschbetrag wären das rund 41 € Steuer.

Wichtig: Bei Verlustjahren oder Kauf im laufenden Jahr wird die Vorabpauschale gekürzt bzw. fällt aus.

Vorabpauschale-Rechner ›
Mehr zum Thema Steuern & Vorsorge Zur Themenwelt Steuern & Vorsorge ›

Verwandte Begriffe

‹ Alle 124 Begriffe im Finanz-Glossar