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Früher in Rente 2026: Abschläge, Rente mit 63 und Flexirente

uumsgeld Redaktion Aktualisiert am 11. Juli 2026 ca. 3 Min.
Das Wichtigste in Kürze

Wer vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, muss dauerhafte Abschläge hinnehmen: 0,3 % pro Monat des vorgezogenen Eintritts, also 3,6 % pro Jahr — und das lebenslang. Drei Jahre früher bedeuten somit 10,8 % weniger Rente. Abschlagsfrei früher gehen können nur besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren, die die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen. Die Abschläge lassen sich durch freiwillige Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung ganz oder teilweise vermeiden. Die Flexirente ermöglicht zudem einen gleitenden Übergang: Teilrente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten. Weil die Abschläge lebenslang wirken, sollte der frühe Ausstieg gut durchgerechnet sein.

Der Traum vom früheren Ruhestand ist verständlich — aber er hat einen Preis, den viele unterschätzen. Und der wirkt ein Leben lang.

Die Abschläge: 0,3 % pro Monat

Für jeden Monat, den du vor der regulären Altersgrenze in Rente gehst, zieht die Rentenversicherung 0,3 % Abschlag ab — dauerhaft. Das sind 3,6 % pro Jahr. Wer drei Jahre früher geht, verliert also 10,8 % seiner Rente, und zwar lebenslang. Diese Kürzung wird auch später nicht zurückgenommen. Was deine Rente überhaupt beträgt, zeigt der Rentenpunkte-Rechner.

Abschlagsfrei mit 45 Jahren

Es gibt einen Weg ohne Abschlag: die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Wer so lange eingezahlt hat, kann einige Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei gehen — die genaue Grenze hängt vom Geburtsjahrgang ab.

Abschläge ausgleichen

Die Abschläge lassen sich durch freiwillige Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung mindern oder ganz vermeiden. Der Clou: Diese Zahlungen sind steuerlich absetzbar — für Gutverdiener oft attraktiv. Den benötigten Betrag nennt dir die Rentenversicherung auf Anfrage.

Die Flexirente: gleitender Übergang

Statt eines harten Schnitts erlaubt die Flexirente einen fließenden Übergang: Du beziehst eine Teilrente und arbeitest gleichzeitig weiter. Zusätzliche Beitragsjahre erhöhen die spätere Vollrente. So lässt sich der Ausstieg an die eigene Lebenssituation anpassen.

In Kürze

  • 0,3 % Abschlag pro Monat früher — dauerhaft, lebenslang.
  • 45 Beitragsjahre ermöglichen den abschlagsfreien früheren Ausstieg.
  • Abschläge per Ausgleichszahlung (steuerlich absetzbar) vermeiden.
  • Flexirente für den gleitenden Übergang mit Hinzuverdienst.
Unsere Einschätzung

Früher in Rente zu gehen kostet: Für jeden Monat vor der regulären Altersgrenze werden 0,3 % Abschlag fällig — und zwar dauerhaft, ein Leben lang. Wer drei Jahre früher geht, verliert also 10,8 % seiner Rente. Abschlagsfrei früher gehen können langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren (die „Rente für besonders langjährig Versicherte“). Die Abschläge lassen sich außerdem durch freiwillige Ausgleichszahlungen mindern. Die Flexirente erlaubt fließende Übergänge mit Teilrente und Hinzuverdienst. Rechne genau — der frühe Ausstieg wirkt lebenslang.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Abschläge?+

0,3 % pro Monat vorzeitigen Renteneintritts, also 3,6 % pro Jahr — dauerhaft. Wer drei Jahre früher geht, hat also 10,8 % weniger Rente, und zwar ein Leben lang. Die Abschläge werden nicht mit Erreichen der regulären Altersgrenze zurückgenommen.

Wer kann abschlagsfrei früher gehen?+

Besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren können die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ nutzen und damit einige Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen. Die genaue Altersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab.

Kann ich Abschläge ausgleichen?+

Ja. Durch freiwillige Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung lassen sich die Abschläge ganz oder teilweise vermeiden. Diese Zahlungen sind zudem steuerlich als Sonderausgaben absetzbar — für Gutverdiener oft attraktiv. Der genaue Betrag lässt sich bei der Rentenversicherung erfragen.

Was ist die Flexirente?+

Ein Modell für den gleitenden Übergang: Du kannst eine Teilrente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten, ohne dass der Hinzuverdienst voll angerechnet wird. So lässt sich der Ausstieg flexibel gestalten, und weitere Beitragsjahre erhöhen die spätere Vollrente.

Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 11. Juli 2026.