Ein Kinderdepot lohnt sich steuerlich, weil das Kind einen eigenen Grundfreibetrag hat: 2026 bleiben rund 13.384 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei — zusammengesetzt aus Grundfreibetrag (12.348 €), Sparerpauschbetrag (1.000 €) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €), vorausgesetzt, das Kind hat keine weiteren Einkünfte. Damit die Bank keine Abgeltungssteuer einbehält, braucht es einen Freistellungsauftrag und für höhere Beträge eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt. Der entscheidende Haken: Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse endet, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen des Kindes 2026 rund 565 € im Monat übersteigt — bei Kapitalerträgen inklusive Sparerpauschbetrag also etwa 7.780 € im Jahr. Wird diese Grenze überschritten, muss sich das Kind selbst versichern, was rund 130 € im Monat kostet und den Steuervorteil auffressen kann. Weitere Punkte: Das Vermögen gehört rechtlich dem Kind, zählt später beim BAföG und steht dem Kind ab 18 frei zur Verfügung. Ein Kinderdepot ist damit ein starkes, aber kein grenzenloses Steuerinstrument.
Für den Vermögensaufbau des Nachwuchses gibt es ein Instrument, das Familien jedes Jahr vierstellige Beträge sparen kann — und das trotzdem viele nicht richtig nutzen: das Kinderdepot, also ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes. Der Grund für den Vorteil ist einfach. Der Haken, den kaum ein Ratgeber sauber erklärt, ist es nicht.
Warum das Kinderdepot steuerlich so stark ist
Steuerlich wird jedes Kind wie eine eigene Person behandelt — mit eigenem Grundfreibetrag. Kapitalerträge, die im Depot des Kindes anfallen, werden also nicht dem hohen Steuersatz der Eltern zugeschlagen, sondern gegen den Freibetrag des Kindes gerechnet. 2026 addiert sich das zu einer beeindruckenden Grenze:
Der Effekt: Erträge, die die Eltern rund ein Viertel kosten würden, bleiben beim Kind steuerfrei. Bei 5.000 € Kapitalerträgen sind das über 1.300 € gesparte Steuer — Jahr für Jahr.
Die NV-Bescheinigung: der Schlüssel
Damit die Depotbank nicht automatisch Abgeltungssteuer einbehält, sind zwei Dinge nötig. Für die ersten 1.000 € genügt ein Freistellungsauftrag. Für alles darüber brauchst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt: Sie bestätigt, dass die Einkünfte des Kindes voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegen. Einmal bei der Bank eingereicht, fließen die Erträge ungeschmälert — die Bescheinigung gilt in der Regel drei Jahre. Ohne sie verschenkst du den Vorteil: Die Bank führt Steuer ab, die du später mühsam zurückholen müsstest.
Der Haken: Steuerfrei ist nicht beitragsfrei
Hier trennt sich guter Rat von halbem. Der Grundfreibetrag von über 13.000 € klingt nach viel Spielraum — aber die gesetzliche Krankenversicherung rechnet anders. Ein Kind ist beitragsfrei über die Eltern familienversichert, solange sein regelmäßiges Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
Das ist die teure Falle: Wer das Kinderdepot bis zur Steuergrenze füllt, kann versehentlich die Familienversicherung kosten — und die zusätzlichen Krankenkassenbeiträge fressen den Steuervorteil auf oder übertreffen ihn sogar. Für die Praxis heißt das: Die 7.780-Euro-Marke ist die relevante Obergrenze, nicht die 13.384 €. Der Kinderdepot-Rechner zeigt dir, bis zu welchem Depotwert du bei deiner Renditeannahme unter beiden Grenzen bleibst.
Weitere Fallstricke, die dazugehören
Drei Punkte sollte man kennen, bevor man ein Kinderdepot eröffnet.
Erstens: Das Geld gehört dem Kind. Eltern verwalten es nur treuhänderisch und dürfen es nicht für eigene Zwecke zurückholen — Finanzämter und Gerichte legen das streng aus. Mit 18 kann das Kind frei darüber verfügen, auch gegen den Willen der Eltern.
Zweitens: BAföG und Vermögen. Das Depot zählt als Vermögen des Kindes und wird beim späteren BAföG angerechnet, soweit es den dortigen Freibetrag übersteigt — ein größeres Depot kann den Anspruch mindern.
Drittens: Schenkung. Übertragungen ins Kinderdepot sind Schenkungen. Innerhalb der Freibeträge (600.000 € je Elternteil in zehn Jahren) ist das unkritisch, sollte aber sauber dokumentiert sein.
Kinderdepot oder eigenes Depot?
Die Faustregel: Solange die erwarteten Erträge klar unter der KV-Grenze bleiben und du das Geld dem Kind endgültig zuwenden willst, ist das Kinderdepot steuerlich überlegen. Willst du flexibel bleiben, planst du sehr hohe Beträge oder liegen die Erträge nahe an den 7.780 €, ist das eigene Depot oft die klügere Wahl — du behältst die Kontrolle und kannst einen Teil gedanklich fürs Kind reservieren. Rechne beide Wege im Kinderdepot-Rechner durch, und sieh dir für die Anlage selbst unseren Ratgeber Fürs Kind Geld anlegen an.
Die Lehre
Das Kinderdepot ist ein starkes Steuerinstrument — aber keines mit unbegrenztem Spielraum. Wer den eigenen Grundfreibetrag des Kindes nutzt und dabei die Krankenversicherungs-Grenze im Blick behält, baut steueroptimiert Vermögen für den Nachwuchs auf. Wer nur auf die 13.384 € schaut, läuft Gefahr, mit der Familienversicherung genau das zu verlieren, was er sparen wollte.
Allgemeine Information zum Stand 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grenzen und Freibeträge können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben von Finanzamt und Krankenkasse. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Ein Kinderdepot — ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes — ist eines der wirksamsten legalen Steuerinstrumente für Familien. Weil jedes Kind einen eigenen Grundfreibetrag hat, bleiben 2026 rund 13.384 € Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (Grundfreibetrag 12.348 € plus Sparerpauschbetrag 1.000 € plus Sonderausgaben-Pauschbetrag). Was viele Ratgeber verschweigen: Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei. Übersteigen die Kapitalerträge rund 7.780 € im Jahr, endet die kostenlose Familienversicherung, und das Kind muss sich selbst krankenversichern — schnell 130 € im Monat. Die krankenversicherungsrechtliche Grenze liegt also weit unter der steuerlichen. Dazu kommt: Das Geld gehört rechtlich dem Kind und steht ihm mit 18 frei zur Verfügung. Wer diese Grenzen kennt, nutzt den Vorteil — ohne in die teure KV-Falle zu laufen.
Häufige Fragen
Wie viel bleibt im Kinderdepot steuerfrei?+
2026 rund 13.384 € Kapitalerträge pro Jahr: Grundfreibetrag 12.348 €, Sparerpauschbetrag 1.000 € und Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € — vorausgesetzt, das Kind hat keine weiteren Einkünfte. Damit die Bank keine Abgeltungssteuer einbehält, brauchst du einen Freistellungsauftrag und für Beträge über 1.000 € eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Ab wann endet die beitragsfreie Familienversicherung?+
Wenn das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen des Kindes 2026 rund 565 € übersteigt. Bei Kapitalerträgen zählt der Betrag zusammen mit dem Sparerpauschbetrag — die Grenze liegt damit bei etwa 7.780 € im Jahr. Darüber muss sich das Kind selbst gesetzlich versichern, was rund 130 € im Monat kostet, unter Umständen sogar rückwirkend. Diese Grenze ist der Grund, warum man ein Kinderdepot nicht unbegrenzt füllen sollte.
Was ist eine NV-Bescheinigung und wie bekomme ich sie?+
Die Nichtveranlagungsbescheinigung bestätigt dem Finanzamt, dass die Einkünfte des Kindes voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag bleiben. Du beantragst sie formlos beim Finanzamt (Vordruck) und reichst sie bei der Depotbank ein. Dann behält die Bank keine Abgeltungssteuer ein — auch oberhalb des Sparerpauschbetrags. Sie gilt meist drei Jahre.
Wem gehört das Geld im Kinderdepot?+
Rechtlich dem Kind. Eltern verwalten es nur treuhänderisch und dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden oder zurücknehmen — das Finanzamt und die Gerichte sehen das streng. Mit Erreichen der Volljährigkeit kann das Kind frei über das Depot verfügen. Wer sich diese Bindung nicht wünscht, legt besser im eigenen Depot an und widmet einen Teil gedanklich dem Kind.
Beeinflusst ein Kinderdepot das BAföG?+
Ja. Das Depot zählt als Vermögen des Kindes und wird beim späteren BAföG angerechnet, soweit es den dortigen Freibetrag übersteigt. Bei größeren Beträgen kann das den BAföG-Anspruch mindern. Das ist kein Grund gegen ein Kinderdepot, aber ein Punkt, den man bei der Höhe mitbedenken sollte.
Kinderdepot oder lieber im eigenen Depot anlegen?+
Das Kinderdepot bringt den Steuervorteil des eigenen Grundfreibetrags — ideal, solange die Erträge unter den Grenzen bleiben und du das Geld dem Kind endgültig zuwenden willst. Willst du flexibel bleiben oder liegen die geplanten Erträge nahe an der KV-Grenze, ist das eigene Depot oft die klügere Wahl. Den konkreten Vorteil rechnest du im Kinderdepot-Rechner durch.
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Profil & Redaktion ›Unabhängig recherchiert. Verantwortlicher Herausgeber: Dr. Gamal Moukabary. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 02. August 2026.