Steuer stunden mit dem Investitionsabzugsbetrag
Mit § 7g EStG kannst du bis zu 50 % einer geplanten Investition vorab absetzen — und so Steuer in die Zukunft verschieben. Der Rechner zeigt den Abzugsbetrag und den Liquiditätsvorteil.
Der IAB ist vor allem eine Steuerstundung, kein dauerhaftes Geschenk: Bei der Anschaffung wird er wieder hinzugerechnet. Der Vorteil ist der Liquiditäts- und Zinseffekt.
Investition planen
Die geplante Anschaffung (bewegliches Anlagevermögen) in den nächsten drei Jahren.
Gewinn prüfen
Der Investitionsabzugsbetrag steht nur bis zu einer Gewinngrenze von 200.000 € offen.
Vorteil ablesen
Der Abzugsbetrag und die Steuer, die du damit ins nächste Jahr verschiebst.
Denk an die Umkehrung: Bei der Anschaffung wird der Abzugsbetrag wieder hinzugerechnet und mindert die Abschreibung. Investierst du gar nicht, wird der IAB rückwirkend aufgelöst — mit Nachzahlungszinsen. Der IAB lohnt sich also nur bei ernsthaft geplanter Investition.
Vereinfachte Modellrechnung nach § 7g EStG (Stand 2026): 50 % der geplanten Investition als Abzugsbetrag, sofern der Gewinn 200.000 € nicht übersteigt; Stundung = Abzugsbetrag × Grenzsteuersatz. Ohne Sonderabschreibung, Progressionseffekte und individuelle Voraussetzungen. Keine Steuerberatung.
Wann brauchst du diesen Rechner?
Steuer stunden und den Betrag bis zur Anschaffung im Unternehmen arbeiten lassen.
Vor einer größeren Anschaffung schon jetzt den Gewinn und die Steuerlast senken.
In einem starken Jahr den Gewinn drücken und die Steuer in ein späteres Jahr verlagern.
Der IAB steht nur bis 200.000 € Gewinn offen — der Rechner warnt, wenn du darüber liegst.
Häufige Fragen
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?+
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt es kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 Prozent der Kosten einer geplanten Anschaffung schon vor dem Kauf gewinnmindernd abzuziehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Gewinn 200.000 Euro nicht übersteigt und die Investition innerhalb von drei Jahren erfolgt. Der Abzug senkt den steuerpflichtigen Gewinn im aktuellen Jahr.
Spare ich damit endgültig Steuern?+
Nein, im Kern nicht. Der Investitionsabzugsbetrag ist vor allem eine Steuerstundung: Du verschiebst Steuer in die Zukunft. Bei der tatsächlichen Anschaffung wird der Abzugsbetrag wieder hinzugerechnet und mindert dann die Abschreibungsbasis. Der echte Vorteil ist der Liquiditäts- und Zinseffekt — du hast das Geld früher zur Verfügung. Ein dauerhafter Steuervorteil entsteht nur, wenn dein Steuersatz später niedriger ist.
Was passiert, wenn ich doch nicht investiere?+
Dann wird der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend im Jahr der ursprünglichen Bildung aufgelöst. Die Steuerersparnis wird also nachträglich rückgängig gemacht, und es fallen Nachzahlungszinsen an. Der IAB sollte deshalb nur gebildet werden, wenn die Investition ernsthaft geplant ist — nicht als reines Steuersparmodell ins Blaue.
Für welche Anschaffungen gilt der IAB?+
Er gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, also zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, IT-Ausstattung oder Werkzeuge — neu oder gebraucht. Das Wirtschaftsgut muss nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden. Für Gebäude oder immaterielle Güter wie Software-Lizenzen gilt er in der Regel nicht. Die genauen Voraussetzungen solltest du mit deiner Steuerberatung klären.
Ist das eine Steuerberatung?+
Nein. Der Rechner ist eine vereinfachte Modellrechnung nach § 7g EStG (Stand 2026). Er berücksichtigt keine individuellen Voraussetzungen, keine Sonderabschreibung und keine Progressionseffekte im Detail. Die Bildung und Auflösung eines IAB gehört in fachkundige steuerliche Hände.