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Was bringt das vermietete Zimmer netto?

Miete, Kosten und Steuersatz eingeben — sofort siehst du, was von Zimmer, Garage oder Stellplatz nach Steuer übrig bleibt. Mit der 520-Euro-Vereinfachungsregel, Stand 2026.

Prinzip · Stand 2026

Versteuert wird der Gewinn (Einnahmen minus Kosten) mit deinem persönlichen Satz. Bei nur vorübergehender Vermietung kann das Finanzamt bis 520 € im Jahr von der Besteuerung absehen (Vereinfachungsregel, kein gesetzlicher Freibetrag).

Quelle: § 21 EStG (Vermietung) · R 21.2 Abs. 1 EStR (520-€-Vereinfachungsregel)
✓ Kostenlos & ohne Anmeldung · Quellen offengelegt
Dein Netto-Nebeneinkommen LIVE
Netto / Jahr
2.496 €
208 € / Monat
Gewinn / Jahr
3.840 €
Steuer / Jahr
1.344 €
Art der Vermietung
Miete / Monat400 €
0 €1.500 €
Kosten / Monat80 €
0 €800 €
Dein Grenzsteuersatz35 %
0 %45 %

Vereinfachte Modellrechnung (Stand 2026). Versteuert wird der Überschuss aus Einnahmen minus abziehbaren Werbungskosten mit deinem Grenzsteuersatz. Die 520-Euro-Vereinfachungsregel (R 21.2 Abs. 1 EStR) betrifft nur die vorübergehende Vermietung von Teilen der selbst genutzten Wohnung, wird anhand der Jahreseinnahmen geprüft und ist kein gesetzlicher Freibetrag; bei dauerhafter Vermietung sind die Einkünfte nach § 21 EStG ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Vermieter-Erlaubnis bei Untervermietung beachten. Keine Steuerberatung.

So funktioniert der Rechner
01

Einnahme & Kosten

Monatliche Miete eingeben und die laufenden Kosten (anteilig Nebenkosten, Abschreibung, Reparaturen).

02

Art der Vermietung

Dauerhaft (Zimmer, Stellplatz) oder nur vorübergehend — davon hängt die 520-Euro-Vereinfachungsregel ab.

03

Netto sehen

Sofort: was nach Steuer übrig bleibt — pro Jahr und pro Monat.

→ Ergebnis: Netto-Nebeneinkommen pro Jahr und Monat — nach Steuer und Kosten.

Wann brauchst du diesen Rechner?

1
Leeres Zimmer nutzen

Ein ungenutztes Zimmer als WG- oder Wochenendzimmer vermieten.

2
Garage oder Stellplatz

Der Stellplatz vor der Tür bringt oft 50–150 € im Monat — fast ohne Aufwand.

3
Steuer im Blick

Vorab wissen, ob und wie viel Steuer auf die Einnahmen anfällt.

4
520-€-Regel prüfen

Bei vorübergehender Vermietung kann das Finanzamt bis 520 € Jahreseinnahmen aus Vereinfachungsgründen von der Besteuerung absehen (R 21.2 EStR).

Häufige Fragen

Muss ich Einnahmen aus der Vermietung versteuern?+

Grundsätzlich ja: Vermietest du ein Zimmer, eine Garage oder einen Stellplatz dauerhaft, sind die Einnahmen abzüglich der damit verbundenen Kosten (Werbungskosten) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig — mit deinem persönlichen Steuersatz. Entscheidend ist der Gewinn, also Einnahmen minus Kosten, nicht die reine Miete.

Was ist die 520-Euro-Regel?+

Bei vorübergehender Vermietung von Teilen einer selbst genutzten Wohnung oder eines selbst genutzten Hauses kann das Finanzamt im Einverständnis mit dem Steuerpflichtigen aus Vereinfachungsgründen von der Besteuerung absehen, wenn die Einnahmen im Veranlagungszeitraum 520 Euro nicht übersteigen. Es handelt sich nicht um einen gesetzlichen Freibetrag oder eine allgemeine Steuerfreigrenze (R 21.2 Abs. 1 EStR). Bei dauerhafter Vermietung gilt sie nicht; hier zählt der Gewinn ab dem ersten Euro.

Welche Kosten kann ich abziehen?+

Abziehbar sind alle Kosten, die mit der Vermietung zusammenhängen: der anteilige Strom, Heizung und Nebenkosten für den vermieteten Bereich, anteilige Abschreibung bei Eigentum, Reparaturen, Inserate und Verwaltung. Je höher die absetzbaren Kosten, desto niedriger der steuerpflichtige Gewinn.

Als Mieter ein Zimmer untervermieten — geht das?+

Ja, aber nur mit Erlaubnis des Vermieters; für die Untervermietung eines Teils der Wohnung hast du in der Regel einen Anspruch darauf. Steuerlich gelten dieselben Regeln: Der Überschuss aus Untermiete minus anteiliger eigener Miete und Kosten ist zu versteuern, bei vorübergehender Untervermietung kann die 520-Euro-Vereinfachungsregel (R 21.2 EStR) greifen, wenn die Einnahmen 520 Euro im Jahr nicht übersteigen.