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Steuerfrei schenken: den 10-Jahres-Rhythmus nutzen

Vermögen, Verwandtschaftsverhältnis und Zeitraum eingeben — der Rechner zeigt, wie oft sich der Freibetrag nutzen lässt, wie viel du steuerfrei überträgst und wie viel Steuer eine gestaffelte gegenüber einer einmaligen Schenkung spart.

So rechnet der Rechner · Stand 2026

Der Freibetrag steht alle 10 Jahre erneut zur Verfügung. Nutzbare Freibeträge = ganze Dekaden + 1. Steuerfrei = min(Vermögen, Freibetrag × Anzahl).

Freibeträge & Sätze nach ErbStG §§ 15, 16, 19 · Stand 2026
✓ Kostenlos & ohne Anmeldung · Quellen offengelegt
So funktioniert der Rechner
01

Vermögen eingeben

Wie viel du zu Lebzeiten übertragen möchtest.

02

Verhältnis & Zeitraum

An wen du schenkst und über wie viele Jahre — jede volle Dekade schaltet den Freibetrag erneut frei.

03

Ersparnis sehen

Wie viel steuerfrei bleibt und wie viel Steuer die Staffelung gegenüber einer Einmal-Übertragung spart.

→ Ergebnis: nutzbare Freibeträge, steuerfrei übertragbarer Betrag und Steuerersparnis durch Staffelung.

Steuerersparnis durch Staffelung LIVE
Gespart ggü. Einmal-Übertragung
60.000
3× Freibetrag nutzbar
Steuerfrei übertragbar
800.000
Steuer bei Einmal-Schenkung
60.000
Steuer gestaffelt
0
Zu übertragendes Vermögen800.000
0 €3.000.000 €
Zeitraum der Übertragung20 Jahre
0 Jahre40 Jahre
Beschenkte Person

Vereinfachte Modellrechnung nach den Freibeträgen und Steuerklassen des ErbStG (§§ 15, 16, 19), Stand 2026. Angenommen wird eine gleichmäßige Staffelung im 10-Jahres-Abstand an dieselbe Person. Nicht berücksichtigt: Nießbrauchsvorbehalt, Familienheim, Betriebsvermögen, Kettenschenkungen, Härteausgleich und weitere Sonderregeln. Schenkungen sind rechtlich bindend. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Wann brauchst du diesen Rechner?

1
Frühzeitig übertragen

Wer 10 oder 20 Jahre Zeit hat, überträgt oft alles steuerfrei.

2
Erbschaftsteuer senken

Was zu Lebzeiten steuerfrei übergeht, fällt später nicht in die Erbmasse.

3
Beide Elternteile nutzen

Schenken Vater und Mutter getrennt, verdoppelt sich der Freibetrag je Kind.

4
Kette über Generationen

Auch Enkel haben eigene Freibeträge — das erweitert den steuerfreien Spielraum.

Häufige Fragen

Wie funktioniert der 10-Jahres-Rhythmus?+

Der Schenkungsfreibetrag steht alle zehn Jahre erneut in voller Höhe zur Verfügung. Wer heute den Freibetrag ausschöpft, kann in zehn Jahren dieselbe Summe noch einmal steuerfrei übertragen. Über 20 Jahre lässt sich der Freibetrag so dreimal nutzen (heute, in 10 und in 20 Jahren). Entscheidend ist der Abstand von vollen zehn Jahren zwischen den Schenkungen an dieselbe Person.

Wie hoch sind die Freibeträge?+

Kinder und Stiefkinder haben je Elternteil 400.000 €, Ehe- und Lebenspartner 500.000 €, Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten/Neffen, Eltern (bei Schenkung) und nicht verwandte Personen haben nur 20.000 €. Die Freibeträge gelten pro schenkender und pro beschenkter Person — schenken beide Eltern getrennt, verdoppelt sich der Betrag je Kind.

Was bringt die Staffelung konkret?+

Zweierlei: Erstens lässt sich der Freibetrag mehrfach nutzen, sodass ein größerer Gesamtbetrag steuerfrei bleibt. Zweitens greift die Steuerprogression bei jeder kleineren Tranche niedriger als bei einer großen Einmal-Übertragung. Der Rechner zeigt beide Effekte: den steuerfrei übertragbaren Betrag und die Steuerersparnis gegenüber einer Übertragung auf einen Schlag.

Gilt das auch für Immobilien?+

Grundsätzlich ja — auch Immobilien lassen sich schenken und der Freibetrag anwenden. In der Praxis kommen hier aber Sonderfragen hinzu: Bewertung, Nießbrauchsvorbehalt, das steuerbegünstigte Familienheim. Diese können die Steuerlast erheblich verändern und gehören fachlich begleitet. Der Rechner bildet den Grundmechanismus ab, nicht diese Sonderregeln.

Rechnet der Rechner verbindlich?+

Nein, er gibt eine gute Orientierung nach den Freibeträgen und Steuerklassen des ErbStG. Nicht berücksichtigt sind unter anderem Nießbrauch, Kettenschenkungen über Dritte, das Familienheim, Betriebsvermögen und der Härteausgleich an Satzgrenzen. Schenkungen zu Lebzeiten sind zudem rechtlich bindend — für den konkreten Fall gehört steuerlicher und rechtlicher Rat eingeholt.