Steuerfrei schenken: den 10-Jahres-Rhythmus nutzen
Vermögen, Verwandtschaftsverhältnis und Zeitraum eingeben — der Rechner zeigt, wie oft sich der Freibetrag nutzen lässt, wie viel du steuerfrei überträgst und wie viel Steuer eine gestaffelte gegenüber einer einmaligen Schenkung spart.
Der Freibetrag steht alle 10 Jahre erneut zur Verfügung. Nutzbare Freibeträge = ganze Dekaden + 1. Steuerfrei = min(Vermögen, Freibetrag × Anzahl).
Vermögen eingeben
Wie viel du zu Lebzeiten übertragen möchtest.
Verhältnis & Zeitraum
An wen du schenkst und über wie viele Jahre — jede volle Dekade schaltet den Freibetrag erneut frei.
Ersparnis sehen
Wie viel steuerfrei bleibt und wie viel Steuer die Staffelung gegenüber einer Einmal-Übertragung spart.
Vereinfachte Modellrechnung nach den Freibeträgen und Steuerklassen des ErbStG (§§ 15, 16, 19), Stand 2026. Angenommen wird eine gleichmäßige Staffelung im 10-Jahres-Abstand an dieselbe Person. Nicht berücksichtigt: Nießbrauchsvorbehalt, Familienheim, Betriebsvermögen, Kettenschenkungen, Härteausgleich und weitere Sonderregeln. Schenkungen sind rechtlich bindend. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wann brauchst du diesen Rechner?
Wer 10 oder 20 Jahre Zeit hat, überträgt oft alles steuerfrei.
Was zu Lebzeiten steuerfrei übergeht, fällt später nicht in die Erbmasse.
Schenken Vater und Mutter getrennt, verdoppelt sich der Freibetrag je Kind.
Auch Enkel haben eigene Freibeträge — das erweitert den steuerfreien Spielraum.
Häufige Fragen
Wie funktioniert der 10-Jahres-Rhythmus?+
Der Schenkungsfreibetrag steht alle zehn Jahre erneut in voller Höhe zur Verfügung. Wer heute den Freibetrag ausschöpft, kann in zehn Jahren dieselbe Summe noch einmal steuerfrei übertragen. Über 20 Jahre lässt sich der Freibetrag so dreimal nutzen (heute, in 10 und in 20 Jahren). Entscheidend ist der Abstand von vollen zehn Jahren zwischen den Schenkungen an dieselbe Person.
Wie hoch sind die Freibeträge?+
Kinder und Stiefkinder haben je Elternteil 400.000 €, Ehe- und Lebenspartner 500.000 €, Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten/Neffen, Eltern (bei Schenkung) und nicht verwandte Personen haben nur 20.000 €. Die Freibeträge gelten pro schenkender und pro beschenkter Person — schenken beide Eltern getrennt, verdoppelt sich der Betrag je Kind.
Was bringt die Staffelung konkret?+
Zweierlei: Erstens lässt sich der Freibetrag mehrfach nutzen, sodass ein größerer Gesamtbetrag steuerfrei bleibt. Zweitens greift die Steuerprogression bei jeder kleineren Tranche niedriger als bei einer großen Einmal-Übertragung. Der Rechner zeigt beide Effekte: den steuerfrei übertragbaren Betrag und die Steuerersparnis gegenüber einer Übertragung auf einen Schlag.
Gilt das auch für Immobilien?+
Grundsätzlich ja — auch Immobilien lassen sich schenken und der Freibetrag anwenden. In der Praxis kommen hier aber Sonderfragen hinzu: Bewertung, Nießbrauchsvorbehalt, das steuerbegünstigte Familienheim. Diese können die Steuerlast erheblich verändern und gehören fachlich begleitet. Der Rechner bildet den Grundmechanismus ab, nicht diese Sonderregeln.
Rechnet der Rechner verbindlich?+
Nein, er gibt eine gute Orientierung nach den Freibeträgen und Steuerklassen des ErbStG. Nicht berücksichtigt sind unter anderem Nießbrauch, Kettenschenkungen über Dritte, das Familienheim, Betriebsvermögen und der Härteausgleich an Satzgrenzen. Schenkungen zu Lebzeiten sind zudem rechtlich bindend — für den konkreten Fall gehört steuerlicher und rechtlicher Rat eingeholt.