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Was ist mein Unternehmen grob wert?

Das vereinfachte Ertragswertverfahren schätzt den Wert aus der Ertragskraft: nachhaltiger Jahresgewinn minus Unternehmerlohn, mal dem gesetzlichen Faktor 13,75. Eine erste Hausnummer — genau die Größe, die auch das Finanzamt ansetzt.

So liest du das Ergebnis

Das Verfahren ist bewusst pauschal und neigt zu eher hohen Werten. Es ignoriert Risiken, Zukunft und Abhängigkeiten. Der reale Verkaufspreis kann deutlich abweichen.

Quelle: §§ 199 ff. BewG · Faktor 13,75
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So funktioniert der Rechner
01

Gewinn eingeben

Der nachhaltig erzielbare Jahresgewinn deines Unternehmens (Durchschnitt mehrerer Jahre).

02

Unternehmerlohn abziehen

Ein marktüblicher Lohn für deine eigene Arbeitsleistung, der den Gewinn schmälert.

03

Wert ablesen

Der grobe Ertragswert — die Basis, die auch das Finanzamt in Sonderfällen ansetzt.

→ Ergebnis: der grobe Ertragswert deines Unternehmens.

Geschätzter Unternehmenswert LIVE
Ertragswert (vereinfacht)
1.237.500
Bewertungsbasis: 90.000 € × 13,75
Jahresgewinn
150.000
− Unternehmerlohn
60.000
Kapitalisierungsfaktor
× 13,75
Nachhaltiger Jahresgewinn150.000
20.000 €2.000.000 €
Angemessener Unternehmerlohn60.000
0 €300.000 €

Nur eine erste Hausnummer: Das Verfahren blendet Risiken, Wachstum und die Abhängigkeit von einzelnen Personen oder Kunden aus und setzt Werte tendenziell hoch an. Für Verkauf oder Nachfolge braucht es eine fundierte, individuelle Bewertung. Beim Verkauf entscheidet zudem die Struktur über die Steuer.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG: (Jahresgewinn − Unternehmerlohn) × 13,75. Bewusst pauschal, ohne Berücksichtigung von Risiken, Zukunftsaussichten, Substanz oder Branche. Ersetzt kein Bewertungsgutachten. Keine Steuer- oder Unternehmensberatung.

Wann brauchst du diesen Rechner?

1
Wert grob einschätzen

Eine erste Hausnummer für den Wert des eigenen Unternehmens bekommen.

2
Verkauf vorbereiten

Vor Gesprächen mit Käufern oder Beratern eine Größenordnung im Kopf haben.

3
Dry Tax verstehen

Genau dieses Verfahren nutzt das Finanzamt, wenn eine Übertragung wie ein fiktiver Verkauf besteuert wird.

4
Nachfolge planen

Bei Schenkung oder Erbschaft eines Betriebs ist der Ertragswert die steuerliche Ausgangsgröße.

Häufige Fragen

Wie funktioniert das vereinfachte Ertragswertverfahren?+

Es schätzt den Unternehmenswert aus der Ertragskraft: nachhaltiger Jahresgewinn abzüglich eines angemessenen Unternehmerlohns, multipliziert mit einem festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75. Der Unternehmerlohn wird abgezogen, weil er den Lohn für deine eigene Arbeit abbildet, der bei einem Verkauf an einen fremden Geschäftsführer ohnehin anfiele. Das Ergebnis ist eine grobe, aber gängige Orientierung.

Warum der Faktor 13,75?+

Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 ist im Bewertungsgesetz (§ 203 BewG) für das vereinfachte Ertragswertverfahren festgelegt. Er entspricht rechnerisch einer Verzinsung von etwa 7,3 Prozent. Der Faktor ist bewusst pauschal, damit das Verfahren einfach anwendbar ist — er bildet die individuelle Lage eines Unternehmens naturgemäß nicht ab.

Ist dieser Wert realistisch?+

Nur als grobe Orientierung. Das vereinfachte Ertragswertverfahren neigt dazu, Werte eher hoch anzusetzen, weil es Risiken, Zukunftsaussichten, Abhängigkeit von einzelnen Personen oder Kunden und die Branche nicht berücksichtigt. In der Praxis werden Unternehmen oft über Multiplikatoren auf Umsatz oder Gewinn oder über eine detaillierte Ertragswert- bzw. Discounted-Cashflow-Analyse bewertet. Der reale Verkaufspreis kann deutlich abweichen.

Was hat das mit Steuern zu tun?+

Sehr viel. Das Finanzamt nutzt das vereinfachte Ertragswertverfahren als Ausgangsgröße, wenn ein Betrieb übertragen wird — etwa bei Schenkung oder Erbschaft oder wenn eine Einbringung wie ein fiktiver Verkauf besteuert wird (das sogenannte Dry-Tax-Problem beim falschen Weg in die GmbH). Wer die Größenordnung kennt, kann solche Steuerfolgen besser einschätzen und rechtzeitig gestalten.

Ist das eine Bewertung oder Beratung?+

Nein. Der Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung nach dem gesetzlichen Standardverfahren und ersetzt weder ein Bewertungsgutachten noch eine steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Für Verkauf, Nachfolge oder steuerliche Zwecke ist eine fundierte, individuelle Bewertung nötig.