Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 ein Steuerfreibetrag für Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten: Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat sind steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG). Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Selbstständige und Beamte sind nicht erfasst. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch bei der Lohnabrechnung; ein Antrag ist nicht nötig. Was über 2.000 € liegt, wird normal besteuert.
Wer in Rente geht, hört auf zu arbeiten — so die klassische Annahme. Immer mehr Menschen wollen oder müssen aber weitermachen. Mit der Aktivrente macht der Staat das Weiterarbeiten seit 2026 steuerlich attraktiver.
Was die Aktivrente ist
Die Aktivrente ist kein neuer Rententyp und keine Zusatzrente, sondern ein Steuerfreibetrag: Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat bleiben steuerfrei, wenn du die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hast und als Angestellter weiterarbeitest. Die Regel steht in § 3 Nr. 21 EStG und gilt seit dem 1. Januar 2026.
Wer profitiert
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Der Freibetrag gilt ab dem Folgemonat.
- Nicht erfasst: Selbstständige und Beamte.
- Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht (z. B. mit Abschlägen), hat noch keinen Anspruch auf den Freibetrag.
Ein Rechenbeispiel
Du arbeitest nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter und verdienst 3.000 € brutto im Monat. Davon bleiben 2.000 € steuerfrei, nur die übrigen 1.000 € gehen in die Lohnsteuerberechnung ein. Die Ersparnis hängt von deinem Steuersatz ab: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sparst du auf die 2.000 € rund 600 € im Monat gegenüber der normalen Besteuerung. Wie viel dein Steuersatz ausmacht, siehst du im Einkommensteuer-Rechner und im Brutto-Netto-Rechner.
Kein Antrag nötig
Du musst nichts beantragen: Der Arbeitgeber berücksichtigt den steuerfreien Betrag bei der Lohnabrechnung automatisch. Prüfe auf deiner Abrechnung, dass er auftaucht. Deine gesetzliche Rente selbst wird unverändert nach den allgemeinen Regeln besteuert, siehe Rente und Steuer.
Was du beachten solltest
- Sozialversicherung: Welche Beiträge im Einzelfall anfallen, klärt dein Arbeitgeber. Frag nach, bevor du den Vertrag unterschreibst.
- Selbstständige: Wer als Freiberufler weiterarbeitet, profitiert nicht — hier sind andere Wege (z. B. Gewinnsteuerung) gefragt, siehe Selbstständige Geldfehler.
- Zeitrahmen: Nach aktuellem Stand ist die Regelung unbefristet, soll aber nach zwei Jahren evaluiert werden. Plane daher nicht blind auf Jahrzehnte.
- Steuererklärung: Für Details zu Steuerklasse, Veranlagung und Zusammenspiel mit anderen Einkünften hilft ein Steuerberater oder das Finanzamt.
In Kürze
- 2.000 € steuerfrei pro Monat für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Gilt seit 1.1.2026, § 3 Nr. 21 EStG.
- Nicht für Selbstständige und Beamte.
- Kein Antrag, nicht übertragbar, Sozialabgaben bleiben.
Stand: Oktober 2026. Steuerrecht ändert sich — prüfe bei konkreten Entscheidungen den aktuellen Rechtsstand.
Quellen: BMF – FAQ zur Aktivrente · § 3 Nr. 21 EStG
Die Aktivrente belohnt Weiterarbeiten im Ruhestand: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt, zahlt auf bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat keine Lohnsteuer. Der Vorteil ist automatisch, du musst nichts beantragen. Aber: Der Freibetrag gilt nur für Angestellte, nicht für Selbstständige oder Beamte, er gilt pro Monat und lässt sich nicht in andere Monate übertragen, und Sozialabgaben fallen grundsätzlich weiter an.
Häufige Fragen
Wer bekommt die Aktivrente?+
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Der Freibetrag greift ab dem Folgemonat nach Erreichen der Altersgrenze. Selbstständige und Beamte sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
Muss ich die Aktivrente beantragen?+
Nein. Der Arbeitgeber berücksichtigt den steuerfreien Betrag bei der Lohnabrechnung automatisch.
Gilt der Freibetrag auch für Sozialabgaben?+
Nein. Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag, Sozialabgaben fallen grundsätzlich weiter an. Wie sich das bei Renten- und Arbeitslosenversicherung im Einzelfall auswirkt, klärt der Arbeitgeber oder die Lohnabrechnung.
Kann ich nicht genutzte Beträge auf andere Monate übertragen?+
Nein. Der Freibetrag von 2.000 € ist monatsbezogen. Verdienst du in einem Monat weniger, verfällt der Rest.
Ist die Regelung befristet?+
Nach aktuellem Stand ist sie unbefristet, soll aber nach zwei Jahren evaluiert werden. Ob und wie sie sich ändert, hängt von künftigen Gesetzesänderungen ab.
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Profil & Redaktion ›Unabhängig recherchiert. Verantwortlicher Herausgeber: Sven Nobereit. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 20. Oktober 2026.
