Der Begriff Steuerreform 2026 umfasst zwei Ebenen. Bereits in Kraft sind die Anpassungen aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz: Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € (24.696 € bei Zusammenveranlagung), und der Einkommensteuertarif wurde zum Ausgleich der kalten Progression um rund 2 % verschoben; der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 69.879 €. Geplant, aber noch nicht beschlossen, ist ein weitergehendes Reformpaket. Aus der Koalitionseinigung vom 1. Juli 2026 ist inzwischen ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (Stand August 2026) geworden, der die Reform in zwei Stufen für 2027 und 2028 konkretisiert: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag schon 2027 auf 1.430 €, das Kindergeld auf 267 € (2027) und 272 € (2028); der 42-%-Spitzensteuersatz soll ab 2027 erst bei rund 70.601 € greifen. Gegenfinanziert wird das unter anderem über eine höhere Reichensteuer (45 % ab 250.000 €, 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen) und eine Anhebung der Minijob-Pauschale von 2 % auf 5 %. Das Entlastungsvolumen beziffert der Entwurf auf rund 2,9–5,2 Mrd. € (2027) und 7–10,4 Mrd. € (2028); nach Gegenfinanzierung bleibt netto knapp 5 Mrd. €. Der Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat; die konkrete Ausgestaltung kann sich ändern.
Kaum ein Finanzthema wird 2026 so heiß diskutiert wie die Steuerreform. Um mitzureden, hilft eine einfache Unterscheidung: Was gilt bereits — und was ist bislang nur ein politischer Plan?
Was 2026 bereits gilt
Unabhängig von der aktuellen Debatte sind über das Steuerfortentwicklungsgesetz schon Anpassungen in Kraft:
- Grundfreibetrag: 2026 auf 12.348 € angehoben (24.696 € bei Zusammenveranlagung). Bis zu dieser Höhe bleibt das Einkommen steuerfrei.
- Tarifverschiebung: Der Einkommensteuertarif wurde zum Ausgleich der kalten Progression um rund 2 % verschoben. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift dadurch erst ab etwa 69.879 € zu versteuerndem Einkommen.
Wie viel dich der neue Tarif konkret entlastet, rechnest du im Steuerreform-Rechner durch — Tarif 2025 gegen 2026, pro Jahr und pro Monat.
Diese Änderungen entlasten grundsätzlich alle ein wenig — ganz ohne Antrag. Wie sich das auf dein Netto auswirkt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Der Referentenentwurf — Stand August 2026
Aus der Koalitionseinigung vom 1. Juli 2026 ist inzwischen ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums geworden (Stand August 2026). Er gießt die Reform in konkrete Zahlen und sieht zwei Stufen vor — 2027 und 2028:
| Kennzahl | heute (2026) | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | 1.430 € |
| Kindergeld je Kind / Monat | 259 € | 267 € | 272 € |
Dazu soll der 42-%-Spitzensteuersatz ab 2027 erst bei rund 70.601 € zu versteuerndem Einkommen greifen (statt heute ~69.879 €) und der Tarif für die Mitte etwas flacher verlaufen. Der Kinderfreibetrag steigt 2027 um 300 € auf 3.714 € je Elternteil. Zur Gegenfinanzierung kommen eine höhere Reichensteuer — 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 € — sowie die Anhebung der Minijob-Pauschale von 2 % auf 5 %.
Das Entlastungsvolumen beziffert der Entwurf auf rund 2,9–5,2 Mrd. € (2027) und 7–10,4 Mrd. € (2028). Nach Abzug der Gegenfinanzierung bleibt unterm Strich eine Nettoentlastung von knapp 5 Milliarden Euro.
Der Entwurf ist noch in Bewegung: Einen ursprünglich geplanten Punkt — wirtschaftlich aktive Vereine sollten statt eines Freibetrags von 5.000 € nur noch eine Freigrenze von 1.000 € bekommen — hat Klingbeil nach heftiger Kritik wieder gestrichen. Der weitere Fahrplan laut Ministerium: Kabinettsbeschluss im Herbst 2026, Beratungen in Bundestag und Bundesrat bis Ende 2026, Inkrafttreten der ersten Stufe zum 1. Januar 2027.
Warum die Entlastung kleiner ausfällt, als sie klingt
Zehn Milliarden klingen nach viel — für den einzelnen Haushalt bleibt aber überschaubar wenig. Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Reform als „Mini-Reform”: Weil ein Teil der Entlastung über gestrichene Vergünstigungen gegenfinanziert wird und sich die Beträge auf Millionen Steuerzahler verteilen, kommt pro Kopf wenig an. Größenordnung nach dem Entwurf: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen wird ab 2028 um mehr als 600 € im Jahr entlastet — rund 50 € im Monat. Bei Singles mit mittlerem Einkommen sind es oft nur wenige Euro pro Monat. Das sind Anhaltspunkte aus dem Entwurf, keine zugesagten Beträge.
Ein zweiter, oft übersehener Punkt: Der Entwurf sieht keinen laufenden Ausgleich der kalten Progression mehr vor. „Kalte Progression” heißt, dass eine Gehaltserhöhung, die nur die Inflation ausgleicht, dich durch den progressiven Tarif trotzdem in eine höhere Durchschnittsbelastung schiebt — real bleibt weniger, obwohl du nominal mehr verdienst. In den Vorjahren hat der Bund diesen Effekt jährlich über eine Tarifverschiebung ausgeglichen; der aktuelle Entwurf tut das über die beiden Stufen hinaus nicht automatisch (ein voller Ausgleich hätte allein 2027 rund 8 Mrd. € gekostet). Kritiker sehen darin eine schleichende Mehrbelastung, die einen Teil der sichtbaren Entlastung wieder auffrisst. Das Finanzministerium verweist allerdings darauf, dass der offizielle Progressionsbericht üblicherweise erst im Herbst vorliegt — ein Ausgleich der kalten Progression könnte danach noch nachgeschoben werden. Auch innerhalb der Koalition ist der Entwurf umstritten. Wie kalte Progression konkret wirkt, zeigt der Inflations-Ratgeber und der Gehaltserhöhung-Rechner.
Was das für dich heißen könnte
Solange nichts beschlossen ist, lohnt kein Aktionismus — aber ein Blick auf die Richtung:
- Kleine und mittlere Einkommen: würden nach den Plänen zusätzlich entlastet.
- Sehr hohe Einkommen (ab 250.000 € zvE): müssten mit einer höheren Belastung rechnen. Wer hier plant, sollte die Gesetzgebung aufmerksam verfolgen und größere Gestaltungen mit steuerlicher Beratung abstimmen.
- Minijobber und Arbeitgeber: Die höhere Pauschale beträfe die Abgabenlast geringfügiger Beschäftigung.
Die konkrete Größenordnung je Einkommen steht oben — für die meisten Haushalte bleibt es bei einem niedrigen zweistelligen Betrag pro Monat, für Familien etwas mehr. Was heute schon zählt und wie sich der geltende Tarif auf dein Netto auswirkt, rechnest du im Einkommensteuer-Rechner und im Brutto-Netto-Rechner durch. Der Steuerreform-Rechner vergleicht den Tarif 2025 gegen 2026.
Wichtig bleibt: Das sind Absichten, keine Fakten. Deine Steuererklärung für 2026 machst du nach dem heute geltenden Recht — Hinweise dazu findest du im Ratgeber Steuererklärung: Wann sie sich lohnt und bei den Werbungskosten.
In Kürze
- Schon in Kraft: Grundfreibetrag 12.348 €, Tarif gegen kalte Progression verschoben.
- Referentenentwurf (August 2026), zwei Stufen: Grundfreibetrag 12.564 € (2027) / 12.900 € (2028), Kindergeld 267 € / 272 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 € (ab 2027), 42 %-Satz ab 2027 erst bei rund 70.601 €.
- Gegenfinanzierung: Reichensteuer 45 % ab 250.000 € / 47 % ab 280.000 €, Minijob-Pauschale 5 %.
- Volumen: ~2,9–5,2 Mrd. € (2027), 7–10,4 Mrd. € (2028); netto knapp 5 Mrd. €. Kritik des Bunds der Steuerzahler: „Mini-Reform” — pro Kopf bleibt wenig, eine kalte Progression wird vorerst nicht laufend ausgeglichen.
- Noch offen: Der Entwurf ist nicht beschlossen — Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen; die Umsetzung ist innerhalb der Koalition umstritten.
- Für 2026 gilt weiter das bestehende Recht — Auswirkung aufs Netto im Brutto-Netto-Rechner.
Bei der „Steuerreform“ muss man zwei Dinge trennen. Erstens: Was schon gilt — über das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde der Grundfreibetrag 2026 auf 12.348 € angehoben und der Tarif gegen die kalte Progression verschoben. Zweitens: Was geplant ist — dazu liegt seit August 2026 ein Referentenentwurf des Finanzministeriums vor, der in zwei Stufen 2027 und 2028 kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten (Grundfreibetrag 12.564/12.900 €, Kindergeld 267/272 €), die Reichensteuer anheben (45 % ab 250.000 €, 47 % ab 280.000 €) und die Minijob-Pauschale erhöhen soll. Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Entlastung als „Mini-Reform“: netto bleibt pro Kopf wenig — für eine Familie mit zwei Kindern ab 2028 gut 600 € im Jahr, für Singles oft nur wenige Euro im Monat. Und: Der Entwurf ist noch nicht durch Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Häufige Fragen
Was an der Steuerreform 2026 gilt schon?+
In Kraft sind die Änderungen aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz: Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € (24.696 € bei Zusammenveranlagung), und der Tarif wurde zum Ausgleich der kalten Progression leicht verschoben. Das entlastet grundsätzlich alle Steuerzahler ein wenig, ohne dass du etwas tun musst.
Was steht im Referentenentwurf von August 2026?+
Der Entwurf des Finanzministeriums konkretisiert die Reform in zwei Stufen: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028), das Kindergeld auf 267 € und 272 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag schon 2027 auf 1.430 €; der 42-%-Satz greift ab 2027 erst bei rund 70.601 €. Gegenfinanziert wird über eine höhere Reichensteuer (45 % ab 250.000 €, 47 % ab 280.000 €) und die Minijob-Pauschale (5 % statt 2 %). Es ist ein Entwurf, noch kein geltendes Recht.
Wie viel bleibt netto übrig?+
Weniger, als das Volumen von rund zehn Milliarden Euro klingt. Der Bund der Steuerzahler spricht von einer „Mini-Reform“, weil ein Teil über gestrichene Vergünstigungen gegenfinanziert wird und sich die Entlastung auf Millionen Steuerzahler verteilt. Größenordnung nach dem Entwurf: eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen ab 2028 gut 600 € im Jahr (rund 50 € im Monat); Singles mit mittlerem Einkommen oft nur wenige Euro im Monat. Das sind Anhaltspunkte, keine zugesagten Beträge.
Wie ändert sich die Reichensteuer?+
Geplant ist, dass ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen ein Satz von 45 % und ab 280.000 € ein Satz von 47 % gelten soll. Damit würden hohe Einkommen stärker belastet. Auch das steht noch unter dem Vorbehalt des Gesetzgebungsverfahrens.
Ab wann gelten die geplanten Änderungen?+
Der Referentenentwurf sieht die Umsetzung in zwei Stufen für 2027 und 2028 vor. Verbindlich ist das aber erst, wenn das Gesetz Bundestag und Bundesrat passiert hat — Inhalt und Zeitpunkt können sich noch ändern. Bis dahin gilt der bestehende Tarif inklusive der bereits umgesetzten Anpassungen für 2026.
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Profil & Redaktion ›Unabhängig recherchiert. Verantwortlicher Herausgeber: Dr. Gamal Moukabary. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 11. August 2026.