Der Begriff Steuerreform 2026 umfasst zwei Ebenen. Bereits in Kraft sind die Anpassungen aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz: Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € (24.696 € bei Zusammenveranlagung), und der Einkommensteuertarif wurde zum Ausgleich der kalten Progression um rund 2 % verschoben; der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 69.879 €. Geplant, aber noch nicht beschlossen, ist ein weitergehendes Reformpaket: Am 1. Juli 2026 hat sich die schwarz-rote Koalition auf eine Einkommensteuerreform verständigt, die kleine und mittlere Einkommen sowie Familien um insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlasten soll. Gegenfinanziert werden soll das unter anderem über eine höhere Reichensteuer — ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen 45 %, ab 280.000 € 47 % — sowie eine Anhebung der Minijob-Pauschale von 2 % auf 5 %. Dieses Paket muss noch das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen; die konkrete Ausgestaltung kann sich dabei noch ändern.
Kaum ein Finanzthema wird 2026 so heiß diskutiert wie die Steuerreform. Um mitzureden, hilft eine einfache Unterscheidung: Was gilt bereits — und was ist bislang nur ein politischer Plan?
Was 2026 bereits gilt
Unabhängig von der aktuellen Debatte sind über das Steuerfortentwicklungsgesetz schon Anpassungen in Kraft:
- Grundfreibetrag: 2026 auf 12.348 € angehoben (24.696 € bei Zusammenveranlagung). Bis zu dieser Höhe bleibt das Einkommen steuerfrei.
- Tarifverschiebung: Der Einkommensteuertarif wurde zum Ausgleich der kalten Progression um rund 2 % verschoben. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift dadurch erst ab etwa 69.879 € zu versteuerndem Einkommen.
Diese Änderungen entlasten grundsätzlich alle ein wenig — ganz ohne Antrag. Wie sich das auf dein Netto auswirkt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Die geplante Reform — Stand Juli 2026
Am 1. Juli 2026 hat sich die schwarz-rote Koalition auf ein umfassendes Reformpaket verständigt, das auch eine Einkommensteuerreform enthält. Die Eckpunkte:
- Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie Familien — Gesamtvolumen rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.
- Höhere Reichensteuer zur Gegenfinanzierung: 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen.
- Minijob-Pauschale soll von 2 % auf 5 % steigen.
Wichtig: Das ist bislang eine politische Einigung, kein geltendes Recht. Das Paket muss erst als Gesetz durch Bundestag und Bundesrat. Inhalt, Höhe und Zeitpunkt können sich dabei noch ändern.
Was das für dich heißen könnte
Solange nichts beschlossen ist, lohnt kein Aktionismus — aber ein Blick auf die Richtung:
- Kleine und mittlere Einkommen: würden nach den Plänen zusätzlich entlastet.
- Sehr hohe Einkommen (ab 250.000 € zvE): müssten mit einer höheren Belastung rechnen. Wer hier plant, sollte die Gesetzgebung aufmerksam verfolgen und größere Gestaltungen mit steuerlicher Beratung abstimmen.
- Minijobber und Arbeitgeber: Die höhere Pauschale beträfe die Abgabenlast geringfügiger Beschäftigung.
Wichtig bleibt: Das sind Absichten, keine Fakten. Deine Steuererklärung für 2026 machst du nach dem heute geltenden Recht — Hinweise dazu findest du im Ratgeber Steuererklärung: Wann sie sich lohnt und bei den Werbungskosten.
In Kürze
- Schon in Kraft: Grundfreibetrag 12.348 €, Tarif gegen kalte Progression verschoben.
- Geplant (1. Juli 2026): Entlastung kleiner/mittlerer Einkommen (~10 Mrd. €), Reichensteuer 45 % / 47 %, Minijob-Pauschale 5 %.
- Noch offen: Das Paket ist nicht beschlossen — Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
- Für 2026 gilt weiter das bestehende Recht — Auswirkung aufs Netto im Brutto-Netto-Rechner.
Bei der „Steuerreform 2026“ muss man zwei Dinge trennen. Erstens: Was schon gilt — über das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde der Grundfreibetrag 2026 auf 12.348 € angehoben und der Tarif gegen die kalte Progression verschoben. Zweitens: Was geplant ist — die Koalition hat sich am 1. Juli 2026 auf ein Reformpaket verständigt, das kleine und mittlere Einkommen entlasten, die Reichensteuer anheben und die Minijob-Pauschale erhöhen soll. Dieser zweite Teil ist aber bislang nur eine politische Einigung und noch nicht durch Bundestag und Bundesrat beschlossen — Details können sich noch ändern.
Häufige Fragen
Was an der Steuerreform 2026 gilt schon?+
In Kraft sind die Änderungen aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz: Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € (24.696 € bei Zusammenveranlagung), und der Tarif wurde zum Ausgleich der kalten Progression leicht verschoben. Das entlastet grundsätzlich alle Steuerzahler ein wenig, ohne dass du etwas tun musst.
Was ist neu an der Einigung vom 1. Juli 2026?+
Die Koalition hat sich auf eine weitergehende Einkommensteuerreform verständigt: Kleine und mittlere Einkommen sowie Familien sollen um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Zur Gegenfinanzierung sind unter anderem eine höhere Reichensteuer und eine höhere Minijob-Pauschale vorgesehen. Das ist bislang eine politische Einigung, kein geltendes Recht.
Wie ändert sich die Reichensteuer?+
Geplant ist, dass ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen ein Satz von 45 % und ab 280.000 € ein Satz von 47 % gelten soll. Damit würden hohe Einkommen stärker belastet. Auch das steht noch unter dem Vorbehalt des Gesetzgebungsverfahrens.
Ab wann gelten die geplanten Änderungen?+
Das ist offen. Die Einigung der Koalitionsspitzen muss erst als Gesetz durch Bundestag und Bundesrat. Erst danach stehen der genaue Inhalt und der Zeitpunkt fest. Bis dahin gilt der bestehende Tarif inklusive der bereits umgesetzten Anpassungen für 2026.
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Profil & Redaktion ›Unabhängig recherchiert. Verantwortlicher Herausgeber: Dr. Gamal Moukabary. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 24. Juli 2026.