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Heizung tauschen & finanzieren 2026: Wärmepumpe, Förderung, Kosten

uumsgeld Redaktion Aktualisiert am 11. Juli 2026 ca. 3 Min.
Das Wichtigste in Kürze

Beim Heizungstausch — meist von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe — greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert werden bis zu 70 % der Kosten, maximal 21.000 € je Wohneinheit (bei förderfähigen Kosten bis 30.000 €). Die Förderung besteht aus der Grundförderung (30 %), einem Geschwindigkeitsbonus (20 %) für den Austausch alter Heizungen und einem Einkommensbonus (30 %) für Haushalte mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen; kombiniert höchstens 70 %. Der Antrag muss vor Umsetzung gestellt werden. Achtung 2026: Wegen einer Umstellung sind bis zum 20. Juli 2026 keine neuen Anträge möglich; ab dem 21. Juli 2026 startet die Förderung zu neuen Konditionen. Die Restkosten lassen sich über einen KfW-Ergänzungskredit oder Modernisierungskredit finanzieren.

Der Heizungstausch ist teuer — aber selten zahlst du ihn allein. Der Staat fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen kräftig. 2026 gibt es dabei allerdings eine wichtige Besonderheit.

Die BEG-Förderung: bis zu 70 %

Für den Tausch auf eine Wärmepumpe greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Gefördert werden bis zu 70 % der Kosten, gedeckelt auf 21.000 € je Wohneinheit (förderfähig sind Kosten bis 30.000 €). Die Förderung ist modular aufgebaut:

  • Grundförderung: 30 % — für alle selbstnutzenden Eigentümer, unabhängig vom Einkommen.
  • Geschwindigkeitsbonus: 20 % — beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen (oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizungen).
  • Einkommensbonus: 30 % — für Haushalte mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Kombiniert sind höchstens 70 % möglich.

Wichtig 2026: der Förder-Stopp im Juli

Aktuell gilt eine Besonderheit: Wegen einer Umstellung der Heizungsförderung sind bis zum 20. Juli 2026 keine neuen Anträge möglich. Ab dem 21. Juli 2026 nimmt die KfW die Förderung zu neuen Konditionen wieder auf. Wer den Tausch plant, sollte die neuen Bedingungen abwarten und genau prüfen — die hier genannten Sätze können sich ändern.

Erst Antrag, dann Einbau

Wie bei fast allen Programmen gilt: Antrag vor Beginn der Maßnahme. Wer zuerst baut und dann fördern will, geht leer aus. Plane den Antrag früh ein und beachte die aktuellen Fristen der KfW.

Restkosten finanzieren

Nach Abzug der Förderung bleibt ein Eigenanteil. Den finanzierst du über einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit oder einen zweckgebundenen Modernisierungskredit, der meist günstiger ist als ein freier Ratenkredit. Ob die Rate tragbar ist, prüfst du mit dem Haushalts-Check. Wer zugleich das Dach saniert, plant am besten gleich eine Photovoltaik-Anlage mit ein.

In Kürze

  • BEG-Förderung: bis 70 %, max. 21.000 € je Wohneinheit.
  • Grundförderung + Geschwindigkeits- + Einkommensbonus kombinierbar.
  • 2026: Antrags-Stopp bis 20. Juli, neue Konditionen ab 21. Juli — prüfen.
  • Antrag vor Einbau, Restkosten über KfW- oder Modernisierungskredit.
Unsere Einschätzung

Ein neuer Heizungstausch — meist auf eine Wärmepumpe — wird stark gefördert: über die BEG bis zu 70 % der Kosten, gedeckelt auf 21.000 € je Wohneinheit. Die Förderung setzt sich aus Grundförderung und Boni zusammen und muss vor der Umsetzung beantragt werden. Wichtig 2026: Wegen einer Umstellung ruht die Antragstellung bis 20. Juli 2026; ab 21. Juli gelten neue Konditionen. Die Restkosten lassen sich über einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit oder einen Modernisierungskredit finanzieren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für die Wärmepumpe?+

Über die BEG bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal 21.000 € je Wohneinheit (förderfähig sind Kosten bis 30.000 €). Sie setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, 20 % Geschwindigkeitsbonus beim Austausch alter Öl-/Gasheizungen und 30 % Einkommensbonus für Haushalte bis 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen — kombiniert höchstens 70 %.

Was bedeutet der Förder-Stopp 2026?+

Wegen einer Umstellung der Heizungsförderung sind bis zum 20. Juli 2026 keine neuen Anträge möglich. Ab dem 21. Juli 2026 nimmt die KfW die Förderung zu neuen Konditionen wieder auf. Wer den Tausch plant, sollte die aktuellen Bedingungen abwarten und prüfen, statt vorschnell zu starten.

Muss ich die Förderung vor dem Einbau beantragen?+

Ja. Wie bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert die Förderung. Plane den Antrag deshalb früh ein und beachte die aktuellen Fristen.

Wie finanziere ich die Restkosten?+

Nach Abzug der Förderung bleibt ein Eigenanteil. Diesen kannst du über einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit oder einen zweckgebundenen Modernisierungskredit finanzieren, der meist günstiger ist als ein freier Ratenkredit. Ob die Rate ins Budget passt, prüfst du mit dem Haushalts-Check.

Unabhängig recherchiert. Manche Empfehlungen sind Partnerangebote (auch aus der MyWage-Gruppe) und werden gekennzeichnet. Inhalte dienen der Information und sind keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand 11. Juli 2026.